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Beratungsinhalt:
Ortsbürgermeister Schultz teilt mit, dass die Gemarkung Ochtmissen durch den Bau der Querungshilfe an der K 46 in Höhe der Bernsteinstraße/Hagemannsweg von der Planung zur Bundesautobahn A 39 tangiert werde. Er bittet die Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit um einen Sachstandsbericht.
Herr Dr. Rehbein erläutert daraufhin, dass das Planfeststellungsverfahren für den 1. Planungsabschnitt der A 39 überraschend kurzfristig durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) noch vor den Sommerferien 2012 eingeleitet wurde. Die gesetzlich festgelegte Frist von drei Wochen zur Einreichung einer Stellungnahme reichte dabei nicht aus, um alle Gremien vorab umfassend zu beteiligen, wie es das Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eigentlich vorsehe. Dies gelte insbesondere auch für den Ortsrat Ochtmissen.
Für das Einwendungsschreiben und die Stellungnahme der Stadt als Träger öffentlicher Belange verweist Herr Dr. Rehbein auf die Homepage der Hansestadt Lüneburg. Zum Planfeststellungsverfahren sind sämtliche Informationen auf der Homepage der NLStBV einsehbar.
Herr Dr. Rehbein erläutert die nachstehenden Forderungen, die in der Stellungnahme der Stadt gegenüber der NLStBV mit Bezug auf die Ortschaft Ochtmissen geltend gemacht wurden. Hierzu gehöre die
- Errichtung einer Querungshilfe an der K 46 im Bereich Bernsteinstraße/ Hagemannsweg sowie die Ertüchtigung der Bushaltestellen stadtein- und auswärts.
- Einbeziehung des Knotenpunktes „An der Pferdehütte“ in die Planung der A 39.
- Fahrspuraufteilung an der Autobahnanschlussstelle Lüneburg-Nord.
- Wiederherstellung der Lärmschutzanlagen im Bereich Goseburg mindestens nach dem heutigen Stand.
Ortsratsmitglied Soldan fragt nach dem weiteren Ablauf zum Planfeststellungsverfahren A 39. Herr Dr. Rehbein teilt mit, dass in einem nächsten Schritt der Erörterungstermin anstehe. Anschließend werde die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss festsetzen. Danach werde die Stadt entscheiden müssen, ob sie, soweit ihre Einwendungen nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden sollten, den Klageweg bestreiten werde. Herr Dr. Rehbein sagt zu, den Ortsrat Ochtmissen zeitnah über den weiteren Verlauf zum Planfeststellungsverfahren A 39 zu informieren.
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