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Beratungsinhalt:
Einleitend teilt Stadtrat Moßmann den Ablauf mit. Zunächst sollen die drei langfristig unter Einschluss von Fördermitteln zur Umgestaltung der Radverkehrsführung in der Hamburger Straße vorgesehenen Varianten vorgestellt werden. Die Varianten sind nachfolgend abgebildet.
Variante 1:
Variante 2:
Variante 3:
Anschließend wird anhand eines Luftbildes die derzeitige Situation im Bereich des Troges erläutert. Der Bereich für Radverkehrslösungen ist durch die abfallende Böschung und die Stützmauern begrenzt.
Zunächst wird die Variante 3 vorgestellt. Dort sind stadtein- und stadtauswärts beidseitig der Fahrbahn 1,60 Meter breite Hochbordradwege vorgesehen. Das nach den ERA 2010 vorgesehene Mindestmaß beträgt 2,10 Meter und wird unter Berücksichtigung des 0,50 m breiten Sicherheitstrennstreifens eingehalten. Für den Fahrzeugverkehr verbleibt stadtein- und stadtauswärts jeweils eine Fahrspur. Die Fahrbahnbreite hat das Mindestmaß von 6,50 Meter. Die Variante 3 hat allerdings den Nachteil, dass die im Vergleich zu nachfolgenden Varianten durch die Hochbordradwege insgesamt größere Breite zu Lasten des westlich angrenzenden Grünstreifens geht. Dort müssten somit einzelne Bäume gefällt werden, weil bei diesen der Wurzelbereich in den dann notwendigen Straßenbereich hineinragt. Der zurzeit vorhandene westliche Fußweg wird nach dieser Planung entsiegelt und dort nicht ersetzt. Dies wäre aber heute nochmals zu diskutieren, da ein gewisses Verkehrsbedürfnis für Fußgänger dort besteht. Die Variante 3 kostet 1,9 Mio. Euro. Die Planungskosten beziehen sich allerdings auf den gesamten Bauabschnitt, der von der Straße Auf dem Schmaarkamp bis zur Grenze der Ortsdurchfahrt (ca. Höhe Autohaus Stein) führt.
Bei der Variante 2 fährt der Radfahrer stadtein- und auswärts auf einem fahrbahngeführten Radweg. Dadurch müssten keine Bäume gefällt werden. Die Fahrbahnbreite ist mit der bereits erläuterten Variante 3 identisch. Auch hier ließe sich über die Entsiegelung des Gehweges diskutieren. Die Variante 2 kostet 1,8 Mio. Euro.
Die Variante 1 lässt den Radfahrer stadteinwärts auf einem fahrbahngeführten Radweg fahren, stadtauswärts fährt er auf einem Hochbordradweg. Es handelt sich somit um eine Kombination der beiden zuvor vorgestellten Varianten. Sie hat den Vorteil, dass die Bäume höchstwahrscheinlich erhalten werden könnten. Über den Erhalt des westlichen Fußweges, z. B. in der Form einer wassergebundenen Decke wäre zu diskutieren. Die Kosten belaufen sich auf 1,9 Mio. Euro.
Bei allen vorgestellten Varianten bleibt der östliche oben geführte Plattenweg, von dem aus die über die Hamburger Straße führende verbindende Fußgängerbrücke erreichbar ist, in beide Richtungen nutzbar. Ferner wird die Fahrbahn deutlich eingeengt. Zum einen durch die geringere Fahrbahnbreite von 6,50 Meter, zum anderen auch optisch durch die Fahrradwege. Dadurch werden die Autofahrer nicht mehr wie zuvor zum schnelleren Fahren verleitet. Alle drei dargestellten Varianten sind nach Meinung der Verwaltung förderfähig. Ein fristwahrender Antrag wurde bereits bei der Straßenbaubehörde gestellt. Etwaige Veränderungen aus diesen Beratungen werden dann dem Verkehrsausschuss nochmals vorgestellt, der auch abschließend über die zur Förderung beantragte Maßnahmenvariante zu beschließen hat.
Den weiteren Verfahrensablauf stellt Stadtrat Moßmann wie folgt dar: Heute folgen zunächst die Beratungen des Verkehrsausschusses. Das Ergebnis stellt die Verwaltung im Arbeitskreis Verkehr vor und bespricht dort Details mit den Verbänden und der Polizei. Etwaige Veränderungen aus diesen Beratungen werden dann dem Verkehrsausschuss nochmals vorgestellt, der auch abschließend über die zur Förderung beantragte Maßnahmenvariante zu beschließen hat.
Als kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung der Radverkehrssituation könnte sich die Verwaltung mit relativ geringen Mitteln, die der Unterhaltung entnommen werden, vorstellen, von der Straße Zeltberg in südliche Richtung auf der Fahrbahn analog zu Variante 1 einen Radweg abzumarkieren. Die jetzt noch auf dem Fußweg vorhandene Regelung „Radfahrer frei“ würde aufgehoben. Mit den Unterhaltungsmitteln würden zudem die allerschlimmsten Schlaglöcher des Gehweges und der hochbordgeführten Radwege beseitigt werden. Da Kinder weiterhin den Hochbordweg nutzen, müsste auch hier über eine Schlaglochsanierung nachgedacht werden. Auch auf der Ostseite des Troges würde mit relativ geringem Mittelansatz die Asphaltdecke erneuert werden. Damit könnte der stadtauswärts geführte Radweg dort auch in einen relativ guten Zustand versetzt werden. Von Vorteil wäre eine Orientierung der jetzt kurzfristig beabsichtigten Maßnahmen an der zukünftig geplanten Radverkehrsführung, damit Radfahrer sich schon mal an diese gewöhnen könnten.
Ratsherr Meißner berichtet, er wohne seit 25 Jahren am Kreideberg und gehe fast jeden Tag über die Brücke spazieren, weshalb er die Situation kenne. Er begrüßt die Vorschläge der Verwaltung. Gut findet er die Verengung der Straßenbreite zugunsten der Radfahrer, insbesondere, weil es sich zurzeit um eine Raserstrecke handelt. Er stellt den Ausschussmitgliedern eigene Ermittlungen zu den bestehenden Geh- und Radwegebreiten vor. Allerdings kann er nicht nachvollziehen, warum der westliche Fußweg zwischen den Autohäusern und dem Moldenweg erhalten werden soll, da dieser nach seinen Beobachtungen kaum genutzt wird. Stattdessen könnte man dort die Bäume erhalten und einen Grünstreifen anlegen. Wer dennoch zu Fuß dort unterwegs ist, hat weiterhin die Möglichkeit, die andere Seite zu nutzen.
Ratsherr Dr. Scharf sieht bei der Hamburger Straße Ähnlichkeiten zu der Uelzener Straße. Auch hier schätzt er eine Verengung der Fahrbahn als sinnvoll ein. Zugleich weist er darauf hin, dass eine kurzfristige Lösung wirklich nur kurzfristig sein sollte und die Verwaltung schnellstmöglich den Antrag auf Fördergelder stellen müsste, damit die auf Dauer angelegte Maßnahme umgesetzt werden kann. Abschließend favorisiert er Variante 3, da er sich selbst als Radfahrer auf Hochbordradwegen sicherer fühlt als auf einem fahrbahngeführten Radweg.
Beigeordnete Schmidt plädiert dafür, die Radfahrer auf die Straße zu bringen. Dies entspreche auch der grundsätzlichen und langfristigen Zielsetzung. Zudem wäre die kurzfristige Lösung durch Verschiebung der Fahrbahnmarkierungen leicht zu umzusetzen. Durch diese kurzfristige Lösung können die Radfahrer daran gewöhnt werden, auf dieser Strecke auf der Fahrbahn zu fahren. So kann man als kurzfristige Maßnahme stadteinwärts einen fahrbahngeführten Radweg installieren, während stadtauswärts der Hochbord geführte Radweg erstmal erhalten bleibt. Des Weiteren kann sie die Einwände nachvollziehen, dass einige Radfahrer sich auf einem fahrbahngeführten Radweg unsicher fühlen. Trotzdem sind die Unfallzahlen bei fahrbahngeführten Radwegen nicht höher als bei Hochbordradwegen. Außerdem kann notfalls weiterhin der oben geführte Plattenweg genutzt werden. Infolgedessen möchte sie wissen, ob auch eine Sanierung des Plattenweges in den Kosten für die verschiedenen Varianten berücksichtigt wurde bzw. ob es nicht möglich wäre, die Sanierung des Plattenweges mit den Maßnahmen in der Hamburger Straße zu verknüpfen.
Stadtrat Moßmann beantwortet die Frage mit nein, da beide Angelegenheiten unabhängig betrachtet werden. Der Plattenweg ist keine förderfähige Maßnahme. Schwerpunkt sei die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im unteren Straßenraum.
Beigeordnete Schmidt möchte zudem wissen, ob es Zahlen gibt, die aufzeigen, wie viele Radfahrer den oben geführten Plattenweg bzw. den Radweg entlang der Straße nutzen.
Stadtrat Moßmann verneint dies.
Ratsherr Kuhn merkt an, dass die Verwaltung eine Möglichkeit ganz außer Acht gelassen habe. So könnte stadtauswärts ein Teil der Böschung zwischen den Straßen Auf dem Schmaarkamp und An der Buchholzer Bahn entfernt werden, um so die Fahrbahnbreite zu erhalten. Sollte die Breite verringert werden, würde der Linienbusverkehr, der auf der Fahrbahn halten muss, den Verkehrsfluss noch weiter einschränken. Schließlich bilden sich schon jetzt regelmäßig Staus hinter den Bussen.
Stadtrat Moßmann erklärt, dass die drei Varianten u. a. aus Kostengründen gewählt wurden, da eine Einbeziehung der Stützmauern einen erheblichen zusätzlichen Kostenfaktor darstellen würde. Bei einer Entfernung der Böschung würden schätzungsweise 0,5 Mio. Euro (ohne dass eine Kalkulation zugrunde liegt) Mehrkosten anfallen. Dem Einwand von Ratsherr Kuhn, eine Fahrbahnverengung würde zu einer Zuspitzung der Verkehrssituation aufgrund der Linienbusse führen, widerspricht er. Es ist unerheblich wie breit die Fahrbahn ist, weil der haltende Bus gemäß der Regelungen der Straßenverkehrsordnung ohnehin nur unter bestimmten Voraussetzungen überholt werden darf.
Beigeordneter Pauly spricht sich für die Verlegung des Radweges auf die Fahrbahn aus. Er möchte erreichen, dass durch eine hohe Radfahrerpräsenz auf der Fahrbahn auch die Sicherheit für diese steigt. Den Vergleich der Hamburger Straße mit der Uelzener Straße findet er unpassend, da dort gänzlich andere Gegebenheiten herrschen als auf der Hamburger Straße. Darüber hinaus möchte er zum einen wissen, welches Kraftfahrzeugverkehrsaufkommen pro Stunde zugrunde gelegt worden ist, weil die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) daran ihre Handlungsempfehlungen orientieren. Zum anderen stellt sich ihm die Frage, wie die Kosten in Höhe von 1,8 Mio. Euro zustande kommen.
Ratsherr Löb wirft ein, dass die Kosten durch die Komplettsanierung des Straßenabschnittes zustande kommen.
Zudem spricht sich Beigeordneter Pauly dafür aus, die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht im gesamten Abschnitt der Hamburger Straße vom Alten Eisenwerk bis hin zur Pferdehütte zu prüfen und gegebenenfalls aufzuheben, da es durch diese – zum Teil fehlerhafte Beschilderung – zu gefährlichen Situationen für Radfahrer kommen kann. Des Weiteren bittet er zu überdenken, ob die Querungshilfen für Radfahrer dort überhaupt sinnvoll sind, da immer mehr Radfahrer mit Anhängern unterwegs sind, die diese zu schmalen Querungshilfen nicht ohne Gefahr benutzen können. Alternativ könnten dort Zebrastreifen platziert werden, mit Hilfe derer die Überquerung der Straße für Fahrräder mit einem Anhänger sicherer wäre.
Ratsherr Bruns ist ebenfalls der Meinung, dass eine Verengung der Fahrbahn auf der Hamburger Straße durchaus tragbar ist, weil die Fahrbahn dort wirklich sehr breit ist. Einen Vergleich zur Uelzener Straße sieht er hier auch nicht als passend an, da bei der Uelzener Straße durch den Parkverkehr auf beiden Seiten eine völlig andere Situation herrscht. Er begrüßt die Möglichkeit einer kurzfristigen Maßnahme vor allem im Bereich des Troges, weil der Zustand dort inakzeptabel ist.
Ratsfrau Schellmann favorisiert einen fahrbahngeführten Radweg. Allerdings ist sie für den Erhalt des westlichen Fußweges, damit die Fußgänger nicht die Seite wechseln müssen, was auf der Hamburger Straße problematisch ist.
Beigeordneter Blanck befürwortet Variante 2 aufgrund dessen, dass dadurch das zügige Vorankommen für Radfahrer ermöglicht wird. Wer aus Sicherheitsgründen nicht auf der Straße fahren möchte, kann unter Inkaufnahme von längeren Fahrtzeiten den Plattenweg nutzen. Vor allem ist diese Variante erstrebenswert, da sie durch kleine Maßnahmen eingeleitet werden kann und man dort nicht von jetzt auf gleich die kompletten Veränderungen vornehmen müsste.
Herr Dammann erachtet eine Radwegführung auf der Fahrbahn als sinnvoll, da Unfallstatistiken belegen, dass fahrbahngeführte Radwege sicherer seien als Hochbordradwege. Die Empfindung einiger Radfahrer, es würde bei fahrbahngeführten Radwegen häufiger zu Unfällen kommen, ist nur subjektiv. Nicht zuletzt könnte hierbei eine kurzfristige Lösung die eigentliche Maßnahme einleiten und so eine gewissen Akzeptanz des fahrbahngeführten Radweges schaffen. Die Variante 1 schätzt er aufgrund der Faktoren der Sicherheit, der Erhaltung der Bäume und der Lärmminderung durch niedrigere Geschwindigkeiten als zielführend ein.
Herr Huber möchte gerne wissen, ob der fahrbahngeführte Radweg schon ab Ochtmissen geplant ist bzw. wo der Bauabschnitt genau beginnt.
Stadtrat Moßmann kann dies nicht exakt sagen, wird sich aber zur nächsten Sitzung darüber informieren. Allerdings merkt er an, dass der Zustand des Radweges zwischen dem Wilhelm-Hänel-Weg und dem Trog deutlich besser ist als im Trog selbst und die Breite dort auch erheblich größer. Er erinnert zudem daran, dass es sich um einen Radfahrstreifen und nicht wie in der Uelzener Straße um einen Schutzstreifen handelt. Der wesentliche Unterschied ist, dass der Radfahrstreifen mit einer durchgehenden Linie abmarkiert ist, die vom Fahrzeugverkehr nicht überfahren werden darf. Der Schutzstreifen hingegen ist gestrichelt markiert und darf überfahren werden. Den Vorschlag, die Querungshilfen durch Zebrastreifen zu ersetzen, sieht er kritisch, weil hierfür die Verkehrszahlen viel zu hoch sein dürften.
Ratsherr Löb ist der Meinung, dass überprüft werden müsste, ob ein Zebrastreifen von einem Radfahrer fahrend genutzt werden darf oder nicht. Um das Problem für die Radfahrer mit Anhänger zu lösen, könnte man jedoch auch eine breitere Querungshilfe in Betracht ziehen.
Ratsherr Dr. Scharf bittet um Prüfung der Forschungslage, ob ein hochbordgeführter oder ein fahrbahngeführter Radweg die sicherere Variante darstellt.
Stadtrat Moßmann teilt daraufhin mit, dass etwaige wissenschaftliche Erkenntnisse nicht ohne individuelle Betrachtung auf die Situation in der Hamburger Straße angewendet werden können. In der Hamburger Straße gibt es z. B. keine Grundstückseinfahrten, welche die Hochbordradwege gefährlicher machen.
Ratsherr Löb greift die Aussage vom Beigeordneten Blanck erneut auf, den Wunsch der Radfahrer, ihr Ziel schnell erreichen zu wollen, zu berücksichtigen. Dafür wäre der fahrbahngeführte Radweg geeignet. Wer gemütlich oder erlebnisreich mit dem Fahrrad fahren möchte, sucht sich ohnehin eine andere Strecke, da die Hamburger Straße für Radfahrer nicht unbedingt angenehm ist. Wer aus Sicherheitsgründen nicht auf der Fahrbahn fahren möchte, kann den Plattenweg benutzen, auch wenn dessen Zustand nicht mehr optimal ist. Der fahrbahngeführte Radweg stellt einen guten Kompromiss dar, weil dadurch die Bäume entlang der Hamburger Straße erhalten werden können und ein vernünftiger Fahrradweg bereitgestellt werden kann. Ferner ist noch zu diskutieren, wie mit dem Fußweg verfahren werden soll, da nicht klar ist, ob er wirklich notwendig ist oder nicht. Man könnte ihn zunächst entsiegeln und dann (evtl. anhand von Trittspuren) feststellen, inwieweit er überhaupt genutzt wird.
Beigeordneter Pauly spricht sich dafür aus, die anwesenden Anwohner zu befragen, warum und von wem der Fußweg genutzt wird.
Ratsherr Löb unterbricht um 17.08 Uhr bis 17.10 Uhr die Sitzung und lässt die Anwohner zu Wort kommen.
(Anmerkung des Protokollführers: Aufgrund der Unterbrechung der Sitzung sind die nachfolgenden kursiv dargestellten Aussagen der Anwohner kein offizieller Bestandteil dieses Protokolls.)
Eine Anwohnerin erläutert, dass der Fußweg häufig von Personen genutzt wird, die ihre Autos in den Autohäusern zur Reparatur abgeben und zu Fuß in die Innenstadt gehen.
Ein anderer Anwohner gibt an, den Fußweg selbst regelmäßig zu nutzen, wenn er von seinem Wohnsitz in die Innenstadt gelangen möchte. Den Weg auf der anderen Seite zu nutzen ist für ihn nicht ideal, da es auf der Hamburger Straße als Fußgänger schwierig ist, die Seite zu wechseln.
Eine Anwohnerin befürwortet die Trennung, dass stadteinwärts – wo es vor allem bergab geht und der Radverkehr mit der Geschwindigkeit des Fahrzeugverkehrs fast mithalten kann – der Radweg auf der Fahrbahnbahn geführt wird und stadtauswärts hochbord.
Beigeordnete Schmidt bittet die Verwaltung, die ERA 2010 allen Verkehrsausschussmitgliedern zukommen zu lassen, damit jedes Ausschussmitglied auf dem gleichen Sachstand ist.
Beigeordneter Brügge merkt an, dass er selbst über 25 Jahre dort gewohnt hat und den Fußweg im Trog nie genutzt hat. Sollte der Fußweg nicht erhalten werden, wäre eine Querungshilfe in Höhe vom Autohaus B & K erstrebenswert.
Ratsherr Meißner möchte von einer Erhaltung des kaum genutzten Fußweges absehen, damit das Wurzelwerk der Bäume mehr Platz hat, sich zu entfalten. Ansonsten ist es in seinen Augen Unsinn, 0,5 Mio. Euro mehr auszugeben, um die Fahrbahnbreite in ihrem jetzigen Ausmaß zu erhalten, zumal die überhöhten Geschwindigkeiten der Autos Gefahren mit sich bringen. Obendrein hat er eine Skizze angefertigt, die die örtlichen Gegebenheiten darstellt. Die Skizze ist nachfolgend abgebildet:
Ratsherr Kuhn kündigt an, einer Fahrbahnverengung auf keinen Fall zuzustimmen.
Ratsherr Löb schlägt vor, sich auf eine Vorzugsvariante festzulegen, die die Verwaltung dann in den Arbeitskreis Verkehr mitnimmt und in der nächsten Sitzung abschließend vorgestellt wird. Als denkbare Vorzugsvariante nennt er Variante 1.
Herr Dammann möchte wissen, ob die kurzfristigen Maßnahmen auch in dem Kontext dann ausgeführt werden.
Ratsherr Löb bestätigt dies, weist jedoch darauf hin, dass es wahrscheinlich erst in einem halben Jahr zu Straßenbaumaßnahmen kommen wird.
Ratsherr Meißner empfindet den Radweg stadtauswärts als zumutbar und plädiert dafür, diesen aus Kostengründen so zu belassen und nicht mit Hilfe einer kurzfristigen Maßnahme verbessern zu wollen.
Dahingegen lässt Ratsherr Löb verlauten, dass für eine kurzfristige Lösung keine großen Beträge benötigt werden. Für die Finanzierung sollen Restsummen herangezogen werden. Er plädiert dafür, auf jeden Fall eine Notlösung zu schaffen.
Beigeordneter Pauly bittet abermals um Prüfung der Beschilderung und ggf. um Entfernung ordnungswidriger Schilder.
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur möglichen zukünftigen Radverkehrsführung entlang der Hamburger Straße zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, Variante 1 als Vorzugsvariante dem Arbeitskreis Verkehr vorzustellen und in einer anschließenden Sitzung des Verkehrsausschusses die für den GVFG-Antrag förderfähige Ausführungsplanung vorzustellen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 2 |
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