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Auszug - Nachzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Bund aus Kaufvertrag "Sportflächen Lüner Kaserne"  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.12.2012    
Zeit: 18:00 - 22:15 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4973/12 Nachzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Bund aus Kaufvertrag "Sportflächen Lüner Kaserne"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hobro, Yvonne
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Hobro, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr WEBERSINN erklärt, dass er sich zur Beschlusslage nicht kritisch äußern wolle. Er beantragt die Ergänzung des Beschlusses (siehe Anlage).

Er werfe niemandem etwas vor, aber er bittet um genaue Aufklärung des Sachverhaltes wie bei den Jugendwerkstätten Pulverweg.

 

Beigeordneter PAULY teilt mit, dass die Fraktion Die Linke sich dem Antrag der CDU-Fraktion ausdrücklich anschließe. Es dürfe über 2 Mio. Euro Schaden nicht geschwiegen werden, wenn das Fallbeil über 200.000 Euro scheinbar verursachten Schadens wegen Asbest geschwungen werde. Der Rat habe die Entscheidungen damals getroffen. Und daher stellt er die Gegenfrage, ob der Rat seine eigenen Verträge nicht kennen müsse und prüfen müsse. Für die Zukunft möchte er wissen, wie Verträge kommuniziert werden, damit so etwas nicht noch einmal passiert.

 

Bürgermeister MEIHSIES erläutert, dass die Fraktion Bündnis90/Die Grünen Akteneinsicht beantragt habe. Es solle keine Vorverurteilung stattfinden. Daher wolle die Fraktion sich zunächst mit dem Sachverhalt auseinandersetzen. Er wünsche sich, dass die anderen Fraktionen auch Akteneinsicht nehmen, um aus der Spekulationsebene zu kommen.

 

Beigeordneter DÖRBAUM erinnert daran, dass die Entscheidungen in den Gremien und im Rat der Stadt Lüneburg getroffen wurden und legt den Hintergrund der Beschlüsse dar. Für die tatsächlich geänderte Fläche müsse die Nachzahlung i.H.v. 900.000 Euro erfolgen. Die Nachzahlung für die Hochwasserfläche und die Fläche, auf der sich eine Sporthalle befindet, i.H.v. 130 Euro/m2 für ihn unverständlich. Die Feuerwehr und Sportfläche stellen für ihn aufgrund der Daseinsvorsorge Gemeinnutz dar.

 

Ratsfrau SCHELLMANN fragt sich, warum bei dem Beschluss 2009 den Ausschussmitgliedern nicht bewusst gewesen sei, welches Ausmaß die Entscheidung nach sich zieht. Sie sei davon ausgegangen, dass die Ausweisung für die Feuerwehr ein Allgemeinbedarf darstelle. Den Vertrag selber habe sie damals nicht eingeschaut und er habe den Ausschussmitgliedern auch nicht vorgelegen. Sie habe geglaubt, sich im Rahmen des rechtlichen und vertraglichen zu bewegen.

 

Ratsherr BARTELS erklärt, dass die Fraktion Piraten Niedersachsen sich dem Antrag der CDU-Fraktion anschließen werde. Dies soll ein Weg für mehr Transparenz darstellen, daher sei eine unabhängige und fachkundige Aufarbeitung wichtig.

Er beantragt Akteneinsicht für die Fraktion Piraten Niedersachsen.

 

Beigeordneter POLS begründet den Antrag der CDU-Fraktion. Die Stadt habe eine Rückstellung i.H.v. 2 Mio. Euro gebildet und somit gemerkt, dass etwas nicht richtig gewesen sei. Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse zu einem geringeren Betrag, sollte ein unabhängiger Ermittler eingestellt werden.

 

Ratsherr SRUGIS meint, dass es ein sinnvolles Projekt gewesen sei und die Ausschussmitglieder auch bei vollständiger Kenntnis diesem zugestimmt hätten. Er befürworte die Akteneinsicht, warnt zu diesem Zeitpunkt aber vor der Einstellung eines Ermittlers. Die Aufrechnung des Zinsgewinns der letzten zehn Jahre für den Betrag, der nicht für die Fläche gezahlt werden musste, führe zu einem anderen Ergebnis, so dass kein Schaden entstanden sei.

 

Beigeordneter BLANCK hält wie auch im Pulverweg einen Ermittler nicht für sinnvoll. Die anhaltenden Geschehnisse aus dem abgeschlossenen Verfahren mit dem Ermittler lehren Zurückhaltung.

Der richtige momentane Schritt sei die Akteneinsicht. Sollte ein klarer Vorwurf an jemanden, nicht nur in der Verwaltung sondern auch in der Politik, erkennbar sein, spricht er sich für die Einsetzung eines Ermittlers aus.

 

Oberbürgermeister MÄDGE empfiehlt den Ratsmitgliedern Akteneinsicht zu nehmen, um die Geschichte von 1994 bis heute nachvollziehen zu können.

Auf den Flächen, die die Stadt erworben habe, sehe er kein Gewerbe. Die Feuerwehr, die Sporthalle und auch der Uferstreifen stellen seiner Meinung nach kein Gewerbe dar.

Bei Einführung der Doppik 2008 sei die Hansestadt Lüneburg zur Bildung der Rückstellung verpflichtet gewesen. 1995 hätte schon eine Rücklage i.H.v. 2 Mio. DM gebildet werden müssen, um das Risiko aus dem Vertrag abzusichern.

Es sei eine Vorsorge in der Eröffnungsbilanz des Haushaltes getroffen worden und auf der besagten Fläche befinden sich Feuerwehr, Sportfläche und der Uferstreifen. In den Wohnungen, die Spekulationsobjekt sein könnten, wohnen die Personen der Freiwilligen Feuerwehr.

Er bittet Herrn Pols die Hansestadt Lüneburg bei den Verhandlungen im Finanzministerium zu unterstützen.

Er teilt mit, dass die Fraktion Bündnis90/Die Grünen Akteneinsicht nehmen möchte. Die anderen Fraktionen bittet er, um einen schriftlichen Antrag unter Nennung der einsichtnehmenden Personen zu stellen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion wird mehrheitlich bei 13 Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linken und der Fraktion Piraten Niedersachen sowie einer Enthaltung aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abgelehnt.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 2 Enthaltungen der Fraktion Die Linke und einer Enthaltung aus der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird berechtigt, die Nachzahlungsverpflichtungen zuzüglich Zinsen aus dem Kaufvertrag zwischen Stadt und Bund vom 21.12.1995 über die Sportplatzflächen der Lüner Kaserne zunächst in Höhe der unstrittigen Forderung zu begleichen.

 

Ferner wird sie beauftragt über den strittigen Betrag mit dem Bund zu verhandeln und möglichst zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen. Die Verwaltung wird über den Ausgang der Verhandlungen berichten und einen weiterführenden Beschluss über eine mögliche weitere Zahlung an den Bund aus der Nachzahlungsverpflichtung fassen lassen.

 

(06)

 

 

 

Persönliche Erklärung

 

Oberbürgermeister MÄDGE verbittet sich von Herrn Pols die Äußerung, dass er den Rat vollsülze. Er sei als Oberbürgermeister für die Sachaufklärung zuständig.

 

Beigeordneter POLS nimmt das Wort „vollsülze“ zurück.