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Beratungsinhalt:
Glockenhaus – Schadstoffsanierung – / Sachstand
Beigeordneter Dörbaum begrüßt Herrn Dr. Weiß, den Leiter des Bremer Umweltinstitutes. Herr Dr. Weiß wird nachfolgend einen Sachstand über die Schadstoffproblematik des Glockenhauses geben.
Herr Dr. Weiß – Leiter Bremer Umweltinstitut – geht einleitend auf die Chronologie der Schadstoffbelastung des Glockenhauses ein. Im Jahre 2004 wurden von den als Büroräume genutzten Mitarbeitern erstmalig Beschwerden hinsichtlich einer Raumluftbelastung vorgetragen, die sich in Übelkeit und Kopfschmerzen bei den Mitarbeitern niederschlug. Bei den sofort eingeleiteten Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Räumlichkeiten des Glockenhauses aus unterschiedlichen Gründen eine Schadstoffkonzentration aufwiesen. Ausgangslage war zunächst, dass im Gebäude selbst sehr viel Holz verarbeitet wurde und dass man jahrhunderte alte Balken und Deckenkonstruktionen in den 70er Jahren offensichtlich mit schadstoffbelasteten Holzschutzmitteln imprägniert hat. Zusätzlich rieselte schadstoffbelastete Mineralwolle aus nicht luftdichten Deckenverkleidungen auf die Schreibtische der Mitarbeiter. Neben dem schädlichen Pentachlorphenol wurde auch Lindan und Dichlofluanit festgestellt. Das Vorhandensein dieser Schadstoffbelastung ist insofern bitter, weil mehr als 500 Jahre ohne Holzschutzmittel ausgekommen wurde und sich die Schadstoffbelastungen erst durch die Sanierung des Gebäudes in den 70er Jahren ergeben habe. Da die Mittel dauerhaft ausdünsten und dabei deutlich erhöhte Werte aufzeigen, mussten die Räumlichkeiten für Dauerarbeitsplätze aus der Nutzung genommen werden. Eine durchgeführte Probesanierung in einzelnen Räumen führte zu keinem befriedigenden Ergebnis. Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass sowohl eine Einzelraumsanierung als auch ein erhöhter Luftwechsel zu keiner dauerhaften Verbesserung der Situation führen wird. Deshalb hat man sich vom Grundsatz her entschieden abzugehen von einer Einzelfallentscheidung und stattdessen sich Gedanken über ein Nutzungskonzept zu machen, das die bestehenden Gegebenheiten berücksichtigt. Um eine zumindest vorübergehende Nutzung der Räumlichkeiten zu ermöglichen hat man sich entschieden, eine Nutzerinformation aufzulegen und Mietinteressenten Handlungsweisen vorzugeben. So wird in der Information ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Räume schadstoffbelastet sind und insofern ohne gesundheitliche Schäden nur eine zeitlich eingeschränkte Nutzung möglich sein wird. Die Zeitfenster sind so bemessen, dass sie immer noch einen Puffer hinsichtlich des zeitlichen Ausmaßes beinhalten. Besonderer Bezug wird in dem Informationsblatt auf Kleinkinder, Schwangere und empfindliche Personen genommen. Verdeutlicht wird, dass auch sehr viele Schulen in Niedersachsen schadstoffbelastet sind. Lüneburg gehört zwischenzeitlich aufgrund der in den letzten Jahren intensiv durchgeführten Schadstoffsanierungen der Schulen zu den Städten, die über die bestsanierten Schulen hinsichtlich der Schadstoffproblematik verfügen. Der Anspruch, der hinsichtlich der Schulen bei der Schadstoffsanierung zugrunde gelegt wird, soll auch für die anderen Gebäude der Stadt Lüneburg Grundlage der Vorgehensweise sein.
Beigeordneter Dörbaum möchte als Kernfrage beantwortet haben, ob davon auszugehen sei, dass sich die Schadstoffbelastung für das Glockenhaus seit Feststellung der Belastung verschlechtert habe.
Herr Dr. Weiß – Leiter Bremer Umweltinstitut – führt aus, dass derzeit nicht davon auszugehen sei, dass eine weitergehende Verschlechterung zwischenzeitlich eingetreten ist.
Ratsherr Schuler interessiert, ob davon auszugehen sein wird, dass die gemessene Schadstoffbelastung auf Dauer sich verringern wird.
Herr Dr. Weiß – Leiter Bremer Umweltinstitut – entgegnet hierauf, dass der messbare Rückgang der Schadstoffbelastung in sehr, sehr langen Zeiträumen betrachtet werden muss.
Stadtbaurätin Gundermann merkt ergänzend an, dass sich die Frage stellt, wie das Glockenhaus jetzt und auch in Zukunft einer Nutzung zugeführt werden kann. Dies wird abhängig sein von einem noch zu erstellenden Nutzungskonzept, welches dann die Grundlage für ein Sanierungskonzept sein wird. Aus dem Vortrag von Dr. Weiß war zu entnehmen, dass man eine Sanierung eben nicht Stockwerks- oder Raumweise durchführen kann, sondern aufgrund der geschilderten Schadstoffsanierung nur eine Komplettsanierung des gesamten Gebäudes Abhilfe schaffen könnte. Die Frage wird dabei sein, wie man mit den schadstoffbelasteten konstruktiven Holzelementen insbesondere den Balken umzugehen hat. Hier müsste insbesondere auch der Bereich Denkmalschutz eingebunden werden. Es ist davon auszugehen, dass alle im Gebäude verbauten Spanplatten ausgebaut werden müssen. Eine Komplettsanierung wird auch abhängig sein von dem zurzeit nicht bestehenden zukünftigen Nutzungskonzept. Aufgrund der bestehenden Haushaltslage und Sanierungskosten für das Glockenhaus, die sich zumindest im 7-stelligen Eurobereich bewegen werden, ist es aufgrund anderer dringlicher Maßnahmen derzeit nicht angezeigt, sich konkret mit einer Sanierungsplanung für das Glockenhaus zu befassen. Das Glockenhaus ist deshalb aus der dauerhaften Nutzung herausgenommen. Eine Nutzung ist derzeit nur noch temporär zugelassen. Da das Baudezernat nur für die bauliche Unterhaltung, das Kulturreferat für die Raumvergabe zuständig ist, wurde eine Nutzungsinformation im Zusammenwirken mit dem Bremer Umweltinstitut erarbeitet. Das Nutzerinfo, dass auf die bestehende Schadstoffbelastung des Gebäudes und die eingeschränkte Nutzugsdauer hinweist, wird jedem Nutzer der Räumlichkeiten gegen Bestätigung ausgehändigt.
Bürgermeister Meihsies merkt an, dass der Gesundheitsschutz oberste Priorität habe. Seitens der Politik und Verwaltung wird man in der Herangehensweise in etwa die nächsten 10 bis 15 Jahre zu überlegen haben, wie mit dem Gebäude zukünftig umgegangen werden soll. Die von Seiten der Verwaltung vorgetragene Vorgehensweise einer temporären Nutzung mit entsprechender Nutzerinfo hält er für gut.
Ratsfrau Schellmann führt ergänzend aus, dass uns die derzeitigen finanziellen Umstände keine andere Wahl lassen. Dem vorgetragenen Sachstand von Dr. Weiß hat sie gegenüber dem bereits im Jahre 2004 vorgetragenen Ausführungen keine grundsätzlichen Neuerungen entnehmen können. Auch sie empfindet die von der Verwaltung derzeit praktizierte Herangehensweise für gut. Durch die Aushändigung einer Nutzungsinfo wird außerdem juristisch möglichen Schadensersatzansprüchen vorgebeugt.
Beigeordneter Pauly möchte wissen, ob Gruppen und Initiativen, die derzeit noch Räumlichkeiten im alten Musikschulkomplex mitnutzen dürfen, von der geschilderten Nutzungsbeschränkung des Glockenhauses betroffen sein werden. Nach seiner Kenntnis wurden Räumlichkeiten im Glockenhaus verschiedenen Gruppen und Initiativen als Ausweichquartier angeboten.
Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass noch genau abzustimmen sein wird, welche Gruppen und Initiativen im Glockenhaus Räumlichkeiten zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden können und wie mit den Nutzungseinschränkungen umzugehen sein wird.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beigeordneter Dörbaum dankt Herrn Dr. Weiß für den vorgetragenen Sachstand und verabschiedet diesen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den von Dr. Weiß vorgetragenen Sachstand hinsichtlich der Schadstoffproblematik des Glockenhauses sowie die von Stadtbaurätin Gundermann derzeit praktizierte Regelung der temporären Nutzung sowie die dargestellte Herangehensweise einer möglichen Sanierung in dem dargestellten Zeitrahmen zustimmend zur Kenntnis.
Erbstorfer Landstraße / Lärmschutzwand / Bauwerksprüfung
Bereichsleiterin Hesebeck zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage II) den Standort der entlang der Erbstorfer Landstraße errichteten Lärmschutzwand auf. Bei der Lärmschutzwand handelt es sich um ein geklinkertes Mauerwerk von ca. 600 m Länge. Die Lärmschutzwand befindet sich im Eigentum der Landesbehörde. Die Lärmschutzwand wurde vor ca. 25 Jahren im Zuge des Baus der Ostumgehung gebaut. Die Landesbehörde ist auch unterhaltungspflichtig für die Lärmschutzmauer selbst, währenddessen die Stadt Lüneburg unterhaltungspflichtig für den vorhandenen Bewuchs der zur Erbstorfer Landstraße ausgerichteten Seite ist. Die Landesbehörde hat erst jetzt festgestellt, dass die Lärmschutzwand als Bauwerk anzusehen ist, was bedeutet, dass alle 3 bis 6 Jahre die Standsicherheit statisch überprüft werden muss. Hierzu ist es nach Aussage der Landesbehörde erforderlich, dass die Lärmschutzwand beidseitig von allem befreit wird, was eine statische Untersuchung beeinträchtigen könnte. Hierzu gehören sowohl auf der Grundstücksseite vorgenommene Baulichkeiten, Holzstapel und Anpflanzungen als auch auf der Straßenseite die Zurücknahme vorgenommener Anpflanzungen wie beispielsweise Efeu. Die Landesbehörde hat angekündigt, dass sie auf der Nordseite diesbezüglich an alle Grundstückseigentümer herantreten wird.
Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass davon auszugehen sein wird, dass die Aufforderung zur Beseitigung von Bewuchs nicht ohne Einwendungen der Betroffenen vonstatten gehen wird. Die Verwaltung beabsichtigt nicht, sich hier einzumischen, da die Mauer im Eigentum der Landesbehörde steht und die für erforderlich gehaltenen Maßnahmen auch von dieser Behörde anzuordnen und zu vertreten sein werden.
Ratsherr Dr. Scharf merkt hierzu an, dass die auf der Straßenseite vorgenommene Efeu-Bepflanzung, die zur Abdeckung bzw. Verhinderung von Grafittis vorgenommen wurde und auch ständig gepflegt wird, einem Schildbürgerstreich gleichkommen würde. Um dieses zu verhindern, hält er sehr wohl ein Einmischen für erforderlich. Er hofft und baut darauf, dass sich innerhalb der Stadt eine breite Mehrheit dafür findet, dass ein Zurücknehmen der mühsam vorgenommenen Bepflanzung verhindert werden kann. Er persönlich geht nicht davon aus, dass eine gänzliche Zurücknahme des Bewuchses erforderlich sein wird, nur um feststellen zu können, ob die Statik der Lärmschutzwand noch gegeben sei. Hierfür reicht nach seiner Ansicht es auch aus, noch nicht zugerankte Teile der Lärmschutzwand genauer zu untersuchen, um daraus Rückschlüsse auf den Gesamtzustand der Statik der Lärmschutzwand schließen zu können.
Beigeordneter Dörbaum geht ebenfalls davon aus, dass die Aufforderung der Landesbehörde auf Freischnitt der Mauer auch auf der Grundstücksseite zu Aufruhr der Betroffenen führen wird. Er vertritt die Ansicht, dass hier im Vorfeld seitens der Landesbehörde intensive Vorgespräche mit den Betroffenen zu führen sein werden.
Beigeordneter Pauly merkt an, dass die Vorgehensweise Sache der Landesbehörde sei. Gleichwohl hält auch er die Forderung der Landesbehörde für überzogen und für einen Schildbürgersteich. Für ihn ist von Interesse, ob es bei der in der Willy-Brandt-Straße im Zusammenhang mit den B-Plänen Fuller/Lidl zu einer ähnlichen Situation kommen könnte, wenn nach Ablauf einiger Jahre die vorgenommenen Anpflanzungen auch hier für die Überprüfung der Statik wieder zurückgenommen werden müssten.
Bereichsleiterin Hesebeck weist darauf hin, dass die angesprochenen Lärmschutzwände unterschiedlicher Bauart seien. Während es sich bei der Lärmschutzwand an der Erbstorfer Landstraße um ein Mauerwerk handelt, wird die Lärmschutzwand entlang der Willy-Brandt-Straße so ausgebildet, wie man sie entlang der Bahngleise kennt, d. h., dass zwischen Stahlträgern entsprechende Elemente gesetzt werden. Insofern sind die Befürchtungen, dass auch an der noch zu errichtenden Lärmschutzwand Willy-Brandt-Straße nach einigen Jahren die Begrünung zurückgenommen werden muss, unbegründet. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nicht nur eine gemauerte Lärmschutzwand ein Bauwerk darstellt, welches in regelmäßigen Abständen auf seine Standsicherheit überprüft werden muss, sondern dass auch Schilderbrücken über Straßen Bauwerke darstellen. Sie geht davon aus, dass man entlang der Lärmschutzwand Erbstorfer Landstraße vor Ort zu betrachten haben wird, inwieweit ein kompletter Kahlschlag der Anpflanzungen erforderlich sein wird.
Ratsherr Bruns bittet die Verwaltung im Rahmen der Möglichkeiten darauf zu achten, dass möglichst kein Kahlschlag vorgenommen wird. Vor Ort sollte auf einen vernünftigen Rahmen der Maßnahmen geachtet und versucht werden, mit der Landesbehörde einen Dialog zu führen.
Bürgermeister Meihsies sieht dies anders. Er betrachtet es nicht als vorrangige Aufgabe der Verwaltung, sich hier in die Vorgehensweise der Landesbehörde einzumischen. Die Stadt selbst habe genug problembehaftete Baustellen, um die sie sich zu kümmern habe. Insofern erwartet er von der Verwaltung nicht, dass sie in dieser Angelegenheit tätig wird.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.
Weitere Mitteilungen liegen nicht vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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