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Auszug - Feststellung der Tagesordnung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 20.12.2012    
Zeit: 18:00 - 22:15 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr WEBERSINN beantragt, dass der Tagesordnungspunkt „Nachzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Bund aus Kaufvertrag Sportflächen Lüner Kaserne“ im öffentlichen Teil beraten werde. Der Sachverhalt sei in der Tageszeitung dargestellt worden. Der Betrag sei aufgrund der Bildung von Rückstellungen, die im Haushalt abgebildet werden, ebenfalls öffentlich geworden. Es liege ebenso kein schutzwürdiges Interesse nach § 64 NKomVG mehr vor.

 

Erster Stadtrat KOCH erklärt, warum die Vorlage in den nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung aufgenommen wurde. Dies resultiere aus dem NKomVG. Darin habe es einen Katalog gegeben, welche Angelegenheiten u.a. Personal- und Grundstücksangelegenheiten grundsätzlich nichtöffentlich beraten werden sollen.

Schutzwürdige Interessen gebe es auch bei grundstückbezogenen Verhandlungen die noch andauern, so z.B. die Beratungen der Verhandlungslinie. Zur Handhabung habe der Rat einen Ermessensspielraum. Üblicherweise könne das eigentliche Thema Grundstücksverkauf im öffentlichen Teil abstrakt diskutiert werden. Beziehen sich die Beratungen jedoch auf die weiteren Verhandlungen und Argumente, müsse die Beratung im nichtöffentlichen Teil erfolgen.

Er empfehle, die grundsätzliche Diskussion im öffentlichen Teil zu führen und die Beratungen zu künftigen Strategien und Verhandlungen im nichtöffentlichen Teil fortzusetzen.

 

Ratsherr WEBERSINN entgegnet, dass in der Presse über die weiteren Strategien spekuliert worden sei. Zudem sehe er den Vorschlag von Erstem Stadtrat Koch aufgrund des Beschlussvorschlages als schwierig an.

 

Stadtrat MOßMANN schließt sich bezüglich der Vertraulichkeit der Vorlage aufgrund der Verhandlungstaktik und Strategien der Aussage von Erstem Stadtrat Koch an. In der Zeitung seine Spekulationen und keine Argumente der Hansestadt Lüneburg geäußert worden.

In der kürze der Zeit könne die Vorlage zudem nicht in einen öffentlichen und in einen nichtöffentlichen Teil gespalten werden.

 

Beigeordneter PAULY stimmt der Aussage von Ratsherrn Webersinn zu. Die Verhandlungsstrategie dürfe nicht die Entscheidungsgrundlage für Nichtöffentlichkeit der Beratungen sein. Dieses Thema bedürfe einer öffentlichen politischen Aufarbeitung.

 

Beigeordneter DÖRBAUM schließt sich der Meinung von Erstem Stadtrat Koch an. Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung sei ersichtlich, dass öffentlich diskutiert werde, aber zu Vertragsverhandlungen im nichtöffentlichen Teil weiter beraten werde.

Es könne bezüglich der Zahlungsleistung im öffentlichen Teil, aber zu Verhandlungsstrategien nur im nichtöffentlichen Teil beraten werden. Dadurch werde die Verhandlungsposition der Hansestadt Lüneburg nicht geschwächt und ein möglicherweise eintretender Schaden abgewendet.

 

Ratsherr BLANCK möchte wissen, ob Beigeordneter Pols als Bundestagsabgeordneter sich im Mitwirkungsverbot befinde.

 

Erster Stadtrat KOCH erläutert, dass weder Beigeordneter Pols noch Familienangehörige ein wirtschaftliches Interesse mit den Verhandlungen verbinden. Er handle für den Vertragspartner nicht als Vertretungsorgan.

Er weist darauf hin, dass nach § 64 NKomVG in nichtöffentlicher Sitzung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit einer Vorlage beraten werden müsse.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion, den Tagesordnungspunkt 24 „Nachzahlungsverpflichtung gegenüber dem Bund aus Kaufvertrag Sportflächen Lüner Kaserne“ im öffentlichen Teil zu beraten, wird mehrheitlich bei 18 Gegenstimmen der SPD-Fraktion und aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

 

Die Tagesordnung wird in der geänderten Fassung festgestellt.