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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 2 Enthaltungen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:
Gemäß § 117 NKomVG wird der Leistung des überplanmäßigen Aufwandes und der damit verbundenen überplanmäßigen Auszahlung bis zur Höhe von 35.000 Euro, für den Rückbau des Gebäudes Frommestraße 5 im Rahmen der Ersatzvornahme, zugestimmt.
(06) |
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