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Beratungsinhalt:
Oberbürgermeister Mädge begrüßt die anwesenden Mitglieder der Ortsräte Ochtmissen und Oedeme wie auch die beratenden Mitglieder und eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr. Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz stehe den Ortsräten ein Anhörungsrecht zur Haushaltssatzung zu. Deshalb habe man zu dieser Sitzung eingeladen. Für eine möglicherweise erforderliche 2. Sitzung am 19.12. 2012 habe man rein vorsorglich eingeladen. Ob diese Sitzung erforderlich sei, müsse kurzfristig entschieden werden. Dies sei unter anderem davon abhängig, ob vor der Ratssitzung am 20.12. noch Anträge eingehen, die gravierende Veränderungen mit sich brächten.
Ortsbürgermeister Schultz stellt die Beschlussfähigkeit für den Ortsrat Ochtmissen fest.
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