Bürgerinformationssystem

Auszug - Anfragen im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 22.11.2012    
Zeit: 14:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Heinrich-Heine-Haus, 2. OG
Ort: Am Ochsenmarkt
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Alter Stadtwall/Hinter der Bardowicker Mauer/Naturdenkmal

- Radwegeplanung

 

Herr Dammann – BUND – geht auf die durchgeführte Beratung im Verkehrsausschuss ein, wonach angedacht sei, über die alte Wallanlage eine Radwegeführung vorzunehmen. Bisher sind aufgrund des Geländeabfalls 2 Rampen zur Straße „Am Springintgut“ angelegt. Für ihn nicht hinnehmbar ist, den ganzen restlichen Teil der Wegfläche zwischen den Alleebäumen zu pflastern. Er hat Zweifel, ob es richtig ist, diese Flächen zu befestigen und u.a. den Winterdienst hinzubekommen. Aus Natur- und Denkmalschutzgründen hält er deshalb eine Befestigung dieser Flächen für nicht zielführend.

 

Für ihn würden sich alternativ zur Wegebefestigung auch andere Beläge anbieten, ohne dass es gleich eine Pflasterung sein muss.

 

Sichergestellt haben möchte er, dass die Umsetzung nicht allein vom Verkehrsdezernat veranlasst und beauftragt wird, sondern dass die zu beteiligenden Stellen, insbesondere die Denkmalpflege und Stadtarchäologie eingebunden werden.

 

Ratsherr Meißner geht als Verkehrsausschussmitglied auf die im Verkehrsausschuss beratenden Überlegungen ein. Unstrittig ist, dass der Weg über den Wall eine viel befahrene Radwegeroute sei. Angedacht war deshalb, die Überfahrt über die Wallanlage so herzurichten, dass diese ganzjährig nutzbar sein wird. Seitens der Verwaltung wurde in der Beratung der Einwand vorgetragen, dass eine Zulassung als Radweg über den Winter nur möglich sein wird, wenn der Weg dergestalt gepflastert wird, dass er mit Räumfahrzeugen befahrbar ist.

 

Bereichsleiterin Hesebeck geht ein auf die vorgetragene Alternative, dass statt einer Pflasterung eine Sabalitschicht aufgebracht werden sollte, ein. Zum Verständnis wird ausgeführt, dass zum Räumen des Weges es unablässig sein wird, nicht nur Sand zu streuen, sondern auch Salz aufzubringen. Das Aufbringen des Salzes beinhaltet aber mehrere Nachteile. Salzaufbringung zwischen Alleebäumen birgt die Gefahr, dass die Bäume nachhaltig Schaden nehmen könnten. Der Effekt, dass die oberste Schicht der Sabalitdecke angetaut wird, erhöht zwar die Reinigungswirkung, sorgt aber gleichzeitig dafür, dass Radfahrer im aufgeweichten Belag Spurrillen hinterlassen, die in der darauf folgenden Frostnacht so wieder gefrieren würden. Dadurch wird das Radfahren auf vereisten Spurrillen besonders gefährlich. Schlussfolgernd darauf kann festgestellt werden, dass mit einem solchen Alternativbelag die Strecke im Winter nicht gefahrlos zu befahren sein wird.

 

Herr Dammann – BUND – weist darauf hin, dass mit Sabalit Bereiche der Schnellenberger Allee befestigt wurden. Wenn dies auf dem Wall für nicht praktikabel gehalten wird, kann man nur als Schlussfolgerung daraus ableiten, dass es dann auch weiterhin nicht möglich sein wird, den Wall im Winter gefahrlos mit dem Fahrrad befahren zu können.

 

Bauvorhaben Eckgebäude Uelzener Straße/Gaußstraße

- Wasserdurchlässige Versiegelung der Stellplatzflächen
 

Herr Dammann – BUND – erinnert an den Bebauungsplan in diesem Bereich. Im Zuge der Baumaßnahme sind im Bebauungsplan die für die Anlegung von Kfz.-Stellplätzen in Anspruch genommenen Flächen Grün- bzw. Gartenflächen ausgewiesen. Im Laufe der Jahre sind in diesem Bereich Befreiungen gegenüber den Festsetzungen erteilt worden. Dadurch wurde es ermöglicht, auch in den benannten Bereich hinein bauen zu können. Im vorletzten Schritt sollten jetzt Stellplätze auf einer wassergebundenen Decke geschaffen werden. Das hierzu anfänglich verlegte Pflaster wurde wegen offensichtlicher Nichteignung zwischenzeitlich gegen eine andere Pflasterung ausgetauscht. Für ihn ist von Interesse, ob das jetzt verlegte Pflaster das Kriterium der Wasserdurchlässigkeit erfüllt.

 

Stadtbaurätin Gundermann entgegnet hierzu, dass in dieser Angelegenheit eine fachaufsichtliche Beschwerde eingereicht wurde, zu der eine Stellungnahme abgegeben wurde und die zwischenzeitlich gegenüber dem Beschwerdeführer auch beantwortet wurde. Letztendlich wurde in der vergangenen Woche E-Mail-Verkehr ausgetauscht und hierauf auch geantwortet. Insofern ist nicht daran gedacht, über die abgegebene Stellungnahme und der beantworteten E-Mail hinaus eine Diskussion im öffentlichen Teil dieser Sitzung zu führen.

 

Weitere Anfragen liegen nicht.