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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig:
1. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
(06, 6, 61, 63) |
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