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Stadtbaurätin Gundermann führt anhand des in der Beschlussvorlage bereits sehr ausführlich dargelegten Sachverhaltes die Gründe aus, warum für das Sanierungsgebiet „Östliches Wasserviertel“ ein Abschlusskonzept erstellt wurde.
Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – führt ergänzend anhand einer Power-Point-Präsentatiton (Anlage I) aus, dass alle im Bereich dieses Sanierungsgebietes gelegenen städtischen Straßen zwischenzeitlich saniert wurden. Neben den Straßensanierungen wurden diverse private Gebäude mit dem Einsatz von Fördermitteln saniert. Die Eigentümer von Gebäuden in diesem Gebiet wurden im Sommer 2011 nochmals angeschrieben und auf die Möglichkeit hingewiesen, dass für Sanierungsmaßnahmen Fördermittel beantragt werden können. Auf diese Schreiben haben noch 2 Eigentümer reagiert. Mit diesen Eigentümern wird derzeit über die Sanierung ihrer Gebäude verhandelt. Bei der Verwendung der Mittel, wie vorstehend ausgeführt, verbleibt ein Restmittelüberschuss in Höhe von 237.000 €. Dieser Restmittelüberschuss würde zu 2/3 (158.000 €) zurück an den Fördergeber gehen bzw. nicht abgerufen werden. Der Eigenanteil der Stadt (1/3) verbliebe bei der Stadt. Die Regierungsvertretung hat die Stadt Lüneburg gebeten, ein Abschlusskonzept „Östliches Wasserviertel“ zu erstellen. In diesem Abschlusskonzept werden alle Maßnahmen verbindlich aufgelistet, welche Maßnahmen im Förderzeitraum noch durchgeführt werden sollen und welche Mittel dafür noch benötigt werden. Nach dem jetzigen Sachstand werden nicht die gesamten im Kosten- und Finanzierungsrahmen hinterlegten Mittel benötigt. Die nicht mehr benötigten Mittel gehen somit an den Fördermittelgeber zurück.
Ratsfrau Schellmann stellt fest, dass der zurückzugebende Betrag beträchtlich sei. Sie möchte wissen, ob die Kosten im Vorfeld zu hoch angesetzt worden seien oder sich zu wenig Hauseigentümer für die Möglichkeiten der Förderung interessiert haben.
Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – führt nochmals aus, dass alle in Frage kommenden Hauseigentümer im Bereich „Östliches Wasserviertel“, wie bereits ausgeführt, nochmals angeschrieben wurden. Die Resonanz hieraus war jedoch relativ gering, was auch darin begründet sein mag, dass das Sanierungsgebiet selbst ziemlich klein sei. Letztendlich kann auch kein Zwang auf Hauseigentümer zur Durchführung für erforderliche gehaltene Sanierungsarbeiten vorgenommen werden.
Ratsherr Bruns merkt an, dass das Ergebnis der durchgeführte Sanierungen vorzeigbar sei. Auch wenn nicht alle Mittel abgerufen wurden, so ist dies jedoch als Erfolg zu sehen. Mit der Zurückgabe nicht abgeforderter Fördermittel spart die Stadt letztendlich auch ihren Eigenanteil.
Beigeordneter Dörbaum bringt die vor Jahren einmal angedachte fußläufige Verbindung über den Lösegraben zwischen der Basteihalbinsel und den Bereich des Lüneparks in Erinnerung und möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob die zur Verfügung stehenden Restmittel ggf. für den Bau einer seinerzeit angedachten Fußgängerbrücke verwendet werden könnten.
Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – weist darauf hin, dass für derlei Überlegungen zunächst der Rahmenplan hätte fortgeschrieben werden müssen. Aus mit Vertretern der Regierungsvertretung geführt Gesprächen gab es hierzu jedoch kein positives Signal, so dass davon auszugehen ist, dass eine entsprechende Förderung nicht zugestimmt werden würde.
Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass bereits der Bereich der Basteihalbinsel schon zusätzlich in das Programm aufgenommen worden sei. Hier nochmals eine Fußgängerbrücke zum Lünepark draufzusatteln sei nicht möglich. Auch merkt sie in diesem Zusammenhang an, dass die Stadt Lüneburg im Bereich des Lüneparks nicht Eigentümer der Fläche sei. Insofern fehlt auf Seiten des Lünepark die Wegeanbindung. Insgesamt kann die Stadt mit der Ergebnis der durchgeführten Sanierungen und der hierzu gewährten Förderung sehr zufrieden sein.
Beigeordneter Pauly merkt an, dass die Intensität der Fördermöglichkeiten hinreichend bekannt wäre. Man sollte nicht versuchen, auf Gedeih und Verderb den Fördermitteltopf komplett auszunutzen, wenn denn seitens der Hauseigentümer es trotz Erinnerung an der notwendigen Resonanz mangelt. Zum Vorschlag von Beigeordneter Dörbaum, eine Prüfung dergestalt vorzunehmen, dass die seinerzeit einmal angedachte Fußgängerbrücke zum Lünepark hätte davon ggf. gebaut werden können, merkt er an, dass eine solche Brücke auch dauerhaft unterhalten werden müsste und dass hierfür notwendige Rückstellungen in den Haushalt vorzunehmen wären.
Oberbürgermeister Mädge merkt an, dass für eine Brückensanierung nicht wie von Beigeordneter Pauly ausgeführt, bereits schon im 2. Jahr nach Fertigstellung der Brücke Rückstellungen vorzusehen seien.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss: Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt dem Abschlusskonzept für das „Östliche Wasserviertel“ zu.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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