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Beratungsinhalt:
Beigeordneter Brügge erläutert einleitend die Gründe für den Antrag. Die aktiven Feuerwehrkräfte opfern einen Großteil ihrer Freizeit und sind bei den Einsätzen oftmals psychischen Belastungen ausgesetzt. In den neuen Bundesländern hat sich diese Form der Aufwandsentschädigung schon in einigen Gemeinden etabliert.
Ratsfrau Schellmann findet es nicht richtig, dass nur für Politiker eine höhere Aufwandsentschädigung vorgesehen wurde, allerdings mangelt es ihr bei diesem Antrag ebenfalls an einer vorherigen Abstimmung bzw. Gesprächen mit der Feuerwehr. Sie hält im Ergebnis eine einsatzbezogene Aufwandsentschädigung nicht für sinnvoll. Ein vorrangiger Grund zur Feuerwehr zu gehen, ist das Gemeinschaftsgefühl. Eine einsatzbezogene Aufwandsentschädigung könnte dieses gefährden. Sinnvoller wäre deshalb zunächst ein Gespräch mit der Feuerwehrführung, welche das Ehrenamt wertschätzenden Maßnahmen hilfreich und umsetzbar sind.
Ratsfrau Bendorf gibt zu bedenken, dass mit Geld – insbesondere 5 Euro pro Einsatz – der Wert der Arbeit der Feuerwehr ohnehin nicht ausreichend geschätzt wird.
Ratsherr Kunath findet die Arbeit der Feuerwehr wichtig und den Inhalt des Antrages gut. Die für die Ratsmitglieder erhöhten Aufwandsentschädigungsbeträge sollten aufgehoben und der Feuerwehr gegeben werden.
Ratsherr Minks hält den mit der Aufwandsentschädigung verbundenen bürokratischen Aufwand für erheblich. Zudem ist die Entschädigung in der beantragten Höhe ohnehin nicht leistungsgerecht. Er selbst ist als förderndes Mitglied in die Feuerwehr eingetreten und unterstützt diese finanziell.
Ratsfrau Hillmer sieht andere Vergünstigungen – z. B. die in der politischen Diskussion stehende so genannte „EhrenamtsCard“ – als eine Alternative zur beantragten Aufwandsentschädigung.
Stadtrat Moßmann ist sich bewusst, was die Feuerwehr leistet. Der Antrag der Piratenpartei würde bei Umsetzung aber auch zu einer Ungleichbehandlung führen. Warum werden die hauptamtlichen Gerätewarte als Einsatzkräfte während der Arbeitszeit nicht berücksichtigt? Auch die nicht hauptamtlichen Einsatzkräfte würden neben der beantragten Aufwandsentschädigung weiterhin ihr Gehalt bekommen, wenn sie während der Arbeitszeit zum Einsatz ausrücken. Zudem wurde im Antrag auch nicht dargestellt, welche zusätzlichen Steuern und Sozialversicherungskosten für die Empfänger der Aufwandsentschädigung sowie für die Verwaltung anfallen. Zudem ist die Einführung der Hansecard vorgesehen. Durch diese sollen sich zumindest für Angehörige der Kinder- und Jugendfeuerwehr Vergünstigungen ergeben. Beschluss:
Der Feuerwehrausschuss beschließt, die von der Piratenpartei vorgeschlagenen Änderungen nicht umzusetzen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -
(Anmerkung des Protokollführers: Beigeordneter Brügge hat ebenfalls mit abgestimmt. Da er Grundmandatsinhaber ist, wurde seine Nein-Stimme im dargestellten Abstimmungsergebnis nicht gewertet.)
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