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Auszug - Ministerium lehnt Tempobegrenzung auf der Ostumgehung ab (Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 04.09.2012, eingegangen am 05.09.2012)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 15.11.2012    
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/4775/12 Ministerium lehnt Tempobegrenzung auf der Ostumgehung ab (Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 04.09.2012, eingegangen am 05.09.2012)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Gruppe SPD / B90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN hat unter TOP 1 „Einwohnerfragen“ zu dem Thema ausgeführt.

 

Ratsherr MEIßNER begründet sein Unverständnis über die Ablehnung der Tempobegrenzung sowie über die Begründung.

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wende seinen Ermessensspielraum nicht an, er begebe sich auf die formale Seite und lehne den Antrag mit fadenscheinigen Begründungen ab.

Er zitiert aus dem Ablehnungsschreiben: „Der Gesetzgeber hat damit gleichzeitig den Anliegern dieser Straßen auferlegt, auch ein gewisses Maß an Lärmbeeinträchtigung hinzunehmen.“ Dabei werde aus seiner Sicht vergessen, dass es sich bei der Ostumgehung um eine Bundesstraße handle, die durch eine Ortschaft führe. Die Planungsbehörde prognostizierte 16.000 Fahrzeuge, 2009 seien jedoch 37.000 Fahrzeuge festgestellt worden. Dies sei eine Fehlprognose der Planungsbehörde gewesen. Wenn die Autobahn komme, werden es wahrscheinlich 50.000 Fahrzeuge sein. Er möchte wissen, wie lange den Anwohner der Lärm noch zugemutet werden soll. Neueste Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation weisen darauf hin, dass Verkehrslärm erhebliche Gesundheitsschäden wie Bluthochdruck und steigendes Herzinfarktrisiko nach sich ziehen könne.

Vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr habe er zumindest eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der Verkehrsteilnehmer und den Interessen der betroffenen Anwohner erwartet. „Es wird keine Lage gesehen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Rechtsgüter der Bevölkerung entlang der Ostumgehung nach sich ziehen könnte. Daher ist auch hier keine zwingende Notwendigkeit für eine Verkehrsbeschränkung in dem in Redestehenden Bereich gegeben“, zitiert Ratsherr Meißner aus dem Ablehnungsschreiben. Im Widerspruch stehe dazu das Protokoll der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 02.09.2010, in dem es heißt: „Es wird jedoch für den Planungsabschnitt ein Geschwindigkeitskonzept entwickelt, welches im Stadtbereich Lüneburg eine Geschwindigkeit von 100km/h ausweist im Bereich der Abdeckung und die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt im Bereich der Ilmenauquerung und Abdeckung Moorfeld.“

 

Ratsherr DR. SCHARF bedankt sich für die gute Arbeit bei Stadtrat Moßmann und hebt hervor, dass er die Anregungen der Anwohner immer aufgegriffen und in kompetenter Weise weitergegeben habe.

Es habe fast 9 Monate von der Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Hansestadt Lüneburg bis zum Ablehnungsschreiben vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gedauert.

Ratsherr Dr. Scharf bekräftigt die Aussage von Ratsherrn Meißner. In dem Ablehnungsschreiben seien nur die Belange des Verkehrs berücksichtigt worden und die Anwohner haben sich dem höheren Wert des Verkehrs unterzuordnen. Er könne nicht verstehen, warum eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Hinweis auf die Wohnbebauung, wie in anderen Städten erfolgt, in der Hansestadt Lüneburg nicht möglich sei. Es sei eine Entscheidung zugunsten des Verkehrs ohne eine Abwägung zu den Belangen der Anwohner getroffen worden.

Zwischen Stadtrat und Kreistag konnte eine einstimmige Zielrichtung bezüglich der Autobahn hergestellt werden, unter der Voraussetzung, dass für die Anwohner alles getan werde, um das Leben erträglich zu gestalten. Dazu zähle auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die eine Entlastung von 2 bis 3 Dezibel erreiche.

 

Ratsherr LÖB erklärt, dass er die Versagung der Tempobegrenzung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nicht nachvollziehen könne.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde die Petition unterstützen, da die Begründung der Versagung nicht schlüssig sei. Durch eine hohe Geschwindigkeit werde kein hoher Verkehrsfluss erreicht, dagegen werde unter Berücksichtigung von Bremsweg und Mindestabstand bei Tempo 80 km/h die Masse an Verkehr untergebracht. Das weitere Argument des Schilderwaldes sei keine Begründung, da die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf die gesamte Ostumgehung verlängert werden könnte, solange sie die Hansestadt Lüneburg tangiere.

 

Ratsfrau SCHELLMANN verdeutlicht, dass sie das Ablehnungsschreiben ebenso entsetzt habe.

Sie sehe eine Chance in der Vorlage des technischen Gutachtens, was bisher durch die Hansestadt Lüneburg nicht erfolgt sei. Die prognostizierten Fahrzeugzahlen entsprechen nicht der Wirklichkeit, sondern sind wesentlich höher.

Sie halte die Petition für sehr wichtig und werde sich dieser anschließen.

Die Weltgesundheitsorganisation habe neue Erkenntnisse und diese müssen aus ihrer Sicht eine sehr gewichtige Rolle spielen. Vielleicht müsse die Betroffenheit der Anwohner z.B. durch ein Luftbild noch mehr veranschaulicht werden.

 

Ratsherr WEBERSINN spricht sich für die Tempobegrenzung von 80 km/h aus.

 

Beigeordneter PAULY antwortet Herrn Pahl (siehe Einwohnerfrage), dass er und die Anwohner der Ostumgehung die einstimmige Solidarität des Rates der Hansestadt Lüneburg haben. Die Hansestadt Lüneburg könne sich nicht direkt wehren, da sie nicht Geschädigte in diesem Verfahren sein kann.

 

Beigeordneter BRÜGGE erklärt sein Entsetzen über die Argumentation des Ministeriums. Er halte die Argumente für sehr fadenscheinig. Die Fraktion Piraten Niedersachsen werde die Anwohner bei ihrer Petition unterstützen.

 

Ratsherr KIESEL verdeutlicht, dass die RRP seit langem für die Ostumgehung eine Tempobegrenzung fordere. Auf die Unterstützung durch die RRP können die Anwohner zählen.

 

Beigeordneter DÖRBAUM erinnert an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Ohne dieses Urteil hätte es bis heute keine Tempobegrenzung gegeben.

Er könne nicht verstehen, warum das Ministerium den Schutz der Anwohner ignoriere. Daher versichere er, dass die SPD-Fraktion die Petition unterstützen werde.

Während der Baustellenphase wurden durch die Tempobegrenzungen auf 60 km/h bzw. 80 km/h erhebliche Lärmminderungen festgestellt.

 

Stadtrat MOßMANN entgegnet der Aussage von Ratsfrau Schellmann in Bezug auf das technische Gutachten, dass der Stellungnahme aus Juli 2012 ein Bericht mit einer Immissionsdifferenzberechnung von einem beauftragten Ingenieurbüro beigefügt gewesen sei. In dem Bericht sei dezidiert dargelegt worden, welche Lärmminderungen durch das von der Hansestadt Lüneburg verordnete Tempolimit erzielt werden können. Daher könne er den Vorwurf des Ministeriums, ein Gutachten nicht vorgelegt zu haben, nicht verstehen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(III)