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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 143 "Ehemalige Keulahütte II" Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 24.09.2012    
Zeit: 15:00 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4778/12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 143 "Ehemalige Keulahütte II"
Abwägungsbeschluss
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann geht anhand des in der Beschlussvorlage ausführlich dargestellten Sachstandes im Bauleitverfahren auf die bisherige Chronologie des Verfahrensablaufs ein.

Aufgrund der Stlelungnahmen im förmlichen Beteiligungsverfahren, hat die Verwaltung noch einmal durch ein externes Gutachten die Aussagen des Lademann-Gutachtens zu dem Part „Größe der Verkaufsflächen und Sortimente“ überprüfen lassen. Es wurde ein Verträglichkeitsgutachten in Auftrag gegeben.

Das Gutachten der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) liegt zwischenzeitlich vor. Die Ergebnisse hieraus sollen heute vorgestellt werden. Auch sollte noch einmal die Verkehrsplanung optimiert werden. Dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verbesserungsmöglichkeiten und Potentiale für den Fahrradverkehr. Über das Ergebnis der Optimierung wird heute ebenfalls vorgetragen.

 

Herr Neumann – Bereich 61 – geht einleitend auf den Verfahrensstand ein. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) und aushängender Pläne wird der Geltungsbereich des B-Plans sowie die umgebenden Bereiche aufgezeigt.

Dargestellt wird im angrenzenden Verkehrsknotenpunkt die vorgesehene zusätzliche Rechtsabbiegespur zur Straße „Auf der Hude“. Um die Erschließung des B-Plan-Gebietes sicherzustellen, wird der Vorhabenträger die Kosten hierfür zu übernehmen haben. Die Firma Siemens hat zwischenzeitlich bestätigt, dass sich die zusätzlichen Verkehre durch den Bau der zusätzlichen Rechtsabbiegespur werden abwickeln lassen.

Eingegangen wird auf den Plan, der der öffentlichen Auslegung im Frühjahr 2012 zugrunde gelegt wurde. Hierauf sind zahlreiche Stellungnahmen, auch von Vertretern von Firmen der Elektrobranche, eingegangen. In der Folge wurde separat eine Verträglichkeitsuntersuchung beauftragt, um die anstehende Abwägung fachlich vorbereitet vornehmen zu können. Mit der Verträglichkeitsuntersuchung sollte noch einmal geprüft werden, ob die Aussagen in den eingegangenen Stellungnahmen stichhaltig genug dafür seien, dass hinsichtlich der Planung noch einmal eine Änderung vorzunehmen sei, dies bezogen auf Flächengrößen und Sortimente. Erlangt werden sollte damit eine Aussage darüber, wie sich eine Verträglichkeit in dem gesamten städtischen Umfeld für die geplanten Sortimente widerspiegelt. Bewusst wurde dieses Gutachten an ein anderes Büro vergeben.

Im Ergebnis bestätigt das Gutachten (Anlage II), dass in den Segmenten Möbel und Elektroartikel in den geplanten Flächengrößen keine Veränderungen vorzunehmen seien. Auch wenn es zu Umverteilungen kommen könne, so sind diese zusätzlichen Flächen nicht in einer Größenordnung, dass sie zentrumsschädlich wäre.

Änderungen in den Flächengrößen bei den Segmenten Möbel und Elektrowaren sind deshalb auch nicht in den Plan eingeflossen.

Eingegangen wird auf die Stellungnahme der E.on und der AGL. Inhaltlich geht es um die Erneuerung eines 20 kv-Kabels, dass in gleicher Trasse wie die bestehende Leitung verlegt werden soll. Die AGL verweist auf einen Hauptwasserkanal in diesem Bereich. Sowohl E.on als auch AGL haben zur Bereinigung der Situation Anregungen für Veränderungen vorgebracht, die auf Sachzwängen beruhen. Die daraus resultierenden Veränderungen sind jedoch nur marginal. Eine leichte Veränderung der Aufschüttungsflächen wird damit verbunden sein. Die Änderungen sind in den Plan eingearbeitet worden und mit dem Vorhabenträger abgestimmt.

Anhand von Lageplänen und Ansichten werden die Standorte der geplanten Gebäude dargestellt. Der geplante Möbelmarkt wird zweigeschossig ausgebildet.

Auftrag war auch an die Verwaltung, die Radwegeführung in diesem Bereich zu optimieren. Der beauftragte Gutachter schlägt als Ergebnis seiner Untersuchungen 4 konkrete Maßnahmen vor.

Nur eine dieser Maßnahmen lässt sich konkret im Zuge der Bauleitplanung umsetzen. Diese Maßnahme wird anhand von Planunterlagen aufgezeigt und näher erläutert.

Bei den weiter vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich um durchzuführende Markierungsarbeiten auf der Fahrbahn, bzw. eine weitere Bordsteinabsenkung.

Alle angesprochenen Maßnahmen stehen nicht im direkten Zusammenhang mit dem Verfahren, sondern sind Anregungen für Verbesserungen, die seitens der Stadt auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen wären.

Aus sachlichen Gründen und Zwängen besteht nicht die Möglichkeit, dass die übrigen drei Maßnahmen im Rahmen des Vorhabens von dem Investor umgesetzt werden. Diese Aufgaben müsste die Stadt für sich selber hoheitlich durchführen. Die Umsetzbarkeit müsste jedoch mit der Firma Siemens überprüft werden, da dadurch ggf. die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens beeinträchtigt werden könnte. Eine abschließende Aussage über die Umsetzbarkeit der angesprochenen wünschenswerten Verbesserungen für den Radwegeverkehr ist insofern heute noch nicht möglich. Hierfür wäre auch die Einsetzung städtischer Haushaltsmittel erforderlich. Wie vorgeschlagen sollte die weitergehende Beratung hierzu im Verkehrsausschuss vorgenommen werden.

Eingegangen wird noch einmal auf die eingegangene Stellungnahme von Firma Karstadt, die im Rahmen der vorzunehmenden Beteiligung eingegangen ist. Firma Karstadt hat den Einwand vorgetragen, dass mehrere angeführte Artikel aus deren Sicht zentrumsrelevant seien. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass der Gutachter nicht den Auftrag hatte, hierzu Berechnungen vorzunehmen. Gleichwohl wurde auf den Einwand eingegangen. Danach sind sämtliche aufgelisteten Sortimente verträglich, weil sie eben nicht zentrenrelevant sind. Dadurch wird eine gewisse Flexibilität für den Investor erhalten, was auch positiv zu bewerten sei. Gleichwohl wird aber auch ausgesagt, dass bei den Sortimenten Babyartikel und Fahrräder besonderer Abwägungsbedarf besteht. Fahrräder und Elemente aus der Elektronikbranche sind bedingt zentrenrelevant einzustufen. Das Sortiment Babyartikel ist in der „Lüneburg-Liste“ derzeit noch nicht angeführt, so dass seitens der Verwaltung eingeschätzt werden müsste, inwieweit eine Zentrenrelevanz gegeben ist. Vorgesehen ist, das Sortiment Babyartikel auf 800 m² VK (Verkaufsfläche) zu reduzieren. Nach bisheriger Planung waren hierfür 1.200 m² VK vorgesehen. Die Vorgabe 800 m² ist hier die Grenze zur Großflächigkeit. Dadurch tritt hier die Reduzierung der Fläche ein. Begründet wird dies damit, dass zwar Baby-Textilien einen zentrenrelevanten Anteil darstellt, aber in solchen Geschäften ergänzend auch Möbel, Kinderwagen und beispielsweise Kindersitze angeboten werden, Artikel, die sehr viel Fläche beanspruchen und daher nur schlecht auf kleine Verkaufsflächen im Zentrum unterzubringen sind.

 

Ratsfrau Schellmann geht ein auf die zusätzliche Abbiegespur, wofür Flächen Dritter in Anspruch zu nehmen sein werden. Sie hat in Erinnerung, dass seinerzeit ausgeführt wurde, dass der Eigentümer nicht bereit war, Flächen für einen seinerzeit in Vorüberlegungen angedachte Kreisellösung des Verkehrsknotenpunktes zu veräußern.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass die Umsetzung des B-Plans auch mit einer gesicherten verkehrlichen inneren als auch äußeren Erschließung zu tun habe. Der notwendige Flächenerwerb wird vom Investor getätigt. Eine heute anstehende Beschlussfassung gründet darauf, dass der notwendige Flächenerwerb durch den Investor sichergestellt ist.

 

Ratsherr Manzke interessiert in diesem Zusammenhang, ob nach Ankauf der für die zusätzliche Rechtsabbiegespur benötigten Fläche der Investor Eigentümer der Fläche bleibt. Auch von Interesse wäre, ob der Investor Eigentümer der Gewerbeflächen bleibt oder ob eine Veräußerung vorgesehen sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert die übliche Vorgehensweise dererlei Verfahren. Nach Fertigstellung der Straßenbaumaßnahmen wird das Eigentum der Grundstücksfläche mit den fertiggestellten straßenbaulichen Maßnahmen auf die Stadt übertragen.

Zur Frage einer möglichen Veräußerung der Gewerbeflächen ist der gegenwärtige Kenntnisstand der, dass der Investor Überlegungen dahingehend anstellt, ob die Gewerbeflächen insgesamt oder Teilbereiche hiervon veräußert werden.

 

Beigeordneter Pauly bringt in Erinnerung, dass die Polizeidirektion in ihrer Stellungnahme angeregt hatte, den Verkehrsknotenpunkt zu einem Kreisel umzubauen.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass die Polizeidirektion eine Kreisellösung angeregt hatte, ohne sich Gedanken über die damit verbundenen Probleme zu machen. Sie erinnert an die damalige sehr ausführliche Darlegung der Gründe, warum eine Kreisellösung seinerzeit für nicht umsetzbar verworfen wurde. Genannt seien hier als Stichworte topografische Probleme unterschiedlicher Höhen der anzubindenden Straßenzüge, Abstand zur vorhanden Stützmauer einhalten, schwierige Grunderwerbsverhandlungen und ggf. Rückforderung gezahlter GVFG-Mittel.

 

Beigeordneter Pauly möchte zum ergänzenden GMA-Gutachten wissen, ob es zutreffend sei, dass von einer ca. 11 %igen Umsatzumverteilung bezüglich Elektrowaren bei nicht zentenrelevanten Artikeln auszugehen sein wird.

 

Herr Neumann – Bereich 61 – weist darauf hin, dass grundsätzlich Umverteilungen zu erwarten sind. Diese müssen jedoch differenziert bezogen auf das jeweilige Untersuchungsgebiet betrachtet werden. Die Frage, die in diesem Zusammenhang zu beurteilen ist, geht dahingehend, ob diese Umsatzumverteilung maßgeblich dazu führen wird, dass das Vorhaben insgesamt als unverträglich einzustufen ist. Aus dem BauGB heraus besteht die Vorgabe, dass zentrale Versorgungsbereiche zu schützen sind. Ein Schutz von Einzelmärkten außerhalb des Zentrums ist nicht das rechtliche Ziel. Festgestellt werden kann, dass eine zu erwartende Umsatzumverteilung zu keiner funktionalen Störung des zentralen Versorgungsbereiches führen wird. Die Umsatzumverteilung sollte deshalb dem freien Spiel der Kräfte, dass Grundlage der Marktwirtschaft sei, überlassen bleiben. Eingriffe dererlei Art sind nicht Gegenstand städtebaulicher Aufgabenstellung.

Gegen die Ansiedlung eines Möbelmarktes bestehen überhaupt keine Bedenken, da von der Umsatzverteilung her davon auszugehen ist, dass diese unterhalb von 5 % liegen wird und insofern nicht darstellbar sei.

 

Ratsherr Löb interessiert, warum eine Fahrraderschließung nicht über die alte vorhandenen Eisenbahntrasse erfolgen kann.

 

Herr Neumann – Bereich 61 – geht darauf ein, dass die aufgezeigte Fahrraderschließung auf der alten Bahntrasse zurückgeht auf eine Anregung des ADFC. Diese Trasse liegt jedoch außerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans. Die Möglichkeiten einer Anbindung wäre, wenn gewollt, näher zu prüfen. Eine derartige Prüfung gehört jedoch nicht zum hier in Rede stehenden Bauleitplanverfahren.

 

Beigeordneter Dörbaum bringt in Erinnerung, dass die Frage der Anbindung der ehemaligen Bahntrasse im Rahmen der Prüfung der verkehrlichen Erschließung für den B-Plan-Bereich Ilmenau I diese Variante geprüft wurde. Der beauftragte Verkehrsgutachter kam in seinem Bericht zum Ergebnis, dass eine Erschließung über die ehemalige Bahntrasse zu keiner Verbesserung führen würde. Des Weiteren weist er darauf hin, dass die Stadt Lüneburg in Überlegungen eingetreten sei, auf dieser ehemaligen Trasse eine Rad- bzw. Fußwegeverbindung in Richtung Innenstadt anzulegen. Eine solche durchgängige Rad- und Fußwegeverbindung vom OT Ochtmissen in die Innenstadt scheitert derzeit noch an der starren Haltung der DB-Verwaltung, die an ihren Grundstückspreisforderungen nach wie vor festhält.

 

Ratsherr Löb merkt an, dass ihm die Aussagen bzgl. der Radwegeführung im Bereich des Verkehrsknotenpunktes in der Aussage zu vage seien. Er geht davon aus, dass, wenn der Investor weiterhin Interesse an der Umsetzung des B-Plan-Bereiches Ilmenau II habe, er in Nachverhandlungen aufgefordert werden sollte, sich daran finanziell zu beteiligen.

 

Beigeordneter Dörbaum verweist auf die hinlänglich zu der Thematik Radwegeführung im Verkehrsknotenpunkt geführte Beratung im Ausschuss.  Wie heute dargestellt hat es sich gezeigt, dass nicht alle wünschenswerten Verbesserungen in der Radwegeführung am Verkehrsnotenpunkt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens kostenmäßig dem Investor aufgebürdet werden können. Manche Dinge werden zwar für wünschenswert gehalten, werden jedoch letztendlich aus städtischen Mitteln gezahlt werden müssen.

 

Ratsfrau Puschmann möchte zum Verständnis noch einmal bestätigt haben, dass die Kosten für die zusätzliche Abbiegespur sowie die Brodsteinabsenkungen in diesem Bereich für die Radwegeführung vom Investor aufzubringen seien, während die in der Auflistung angeführten Maßnahmen 4,1 und 5 Maßnahmen sind, die von der Stadt zu veranlassen und zu bezahlen wären.

 

Stadtbaurätin Gundermann bestätigt, dass dies richtig zusammengefasst sei. Sie macht nochmal deutlich, dass die wünschenswerten Maßnahmen nicht in den Durchführungsvertrag zum Erschließungsvertrag aufgenommen werden. Auch wenn dies wünschenswert wäre, ist es aufgrund bestehender Rechtsprechung nicht möglich, auch derartige Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren stehen, dem Investor aufzubürden.

 

Beigeordneter Dörbaum macht darauf aufmerksam dass man unterscheiden muss, zwischen dem, was dem Investor auferlegt werden kann, was für die äußere verkehrliche Erschließung des B-Plangebietes erforderlich ist. In diesem Fall ist dies der Flächenerwerb und der Bau der zusätzlichen Rechtsabbiegespur mit der entsprechenden Führung des Radweges.

Andererseits handelt es sich bei den aufgelisteten wünschenswerten Änderungen um Kennzeichnungsmaßnahmen auf den vorhandenen Straßenstrassen und daraus resultierenden Veränderungen in der Verkehrsregelung.

 

Bereichsleiterin Hesebeck verdeutlicht, dass der Bau der Rechtsabbiegespur eine massive bauliche Maßnahme darstellt. In Verbindung mit der Bordsteinabsenkung in der Radwegeführung dienen diese Maßnahmen dazu, die erforderliche Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes zu gewährleisten.

Die anderen vorgetragenen Anregungen wurden als Prüfauftrag bereits an die Firma Siemens weitergeleitet. Die Firma Siemens prüft, inwieweit dies Maßnahmen bei Aufrechterhaltung und Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes umgesetzt werden können. Angemerkt wird, dass eine Optimierung der Radwegeführung im Knotenpunkt dazu führen wird, dass es zu Einschränkungen in der Abwicklung des Autoverkehres kommen wird. Soweit die wünschenswerten weiteren Maßnahmen nach Abschluss der Prüfungen von Firma Siemens umgesetzt werden sollen, wird sie hierzu erforderlichenfalls im Verkehrsausschuss gerne vortragen.

 

Ratsherr Löb macht deutlich, dass für ihn die optimale Verkehrsführung sich vorrangig auf die Führung des Radwegeverkehres konzentrieren sollte, dieser hat nach seiner Ansicht Vorrang vor der übrigen Verkehrsführung.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt an, dass der Gesamtverkehr mit einer optimalen Verkehrsführung das Ziel aller weitergehenden Überlegungen sein sollte. Hierzu gehört auch eine optimale Radwegeführung. Aufgrund der ergänzenden Ausführungen der Verwaltung vertritt er die Ansicht, das diese Ziele mit den geplanten Maßnahmen erreicht werden können.

 

Ratsherr Manzke weist darauf hin, dass die Verwaltung hinreichend dargelegt habe, dass es keine rechtliche Handhabe gebe, den Investor Kosten aufzubürden, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens stehen. Insofern bittet er darum damit aufzuhören, die Verwaltung aufzufordern, gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen und wider besseren Wissens zu handeln.

 

Ratsherr Bruns hält es für hinreichend dargestellt, dass sich mit den weitergehenden Maßnahmen zu gegebener Zeit der Verkehrsausschuss als zuständiges politisches Gremium auseinandersetzen sollte. Das eine zu machen ohne das andere zu lassen hält er für eine vernünftige und tragfähige Lösung.

 

Ratsherr Kuhn merkt an, dass eine Fuß- und Radwegeverbindung auf der ehemaligen Buchholzer Bahntrasse vom Bereich Sternkamp/Zeltberg aus zum Fachmarktgelände insofern Sinn machen würde, als dass im Bereich Sternkamp/Zeltberg die als vorgehaltenen Baustraßentrasse offensichtlich als Weg tlw. erhalten bleiben soll.

 

Ratsfrau Schellmann merkt an, das mit der Schaffung einer Rechtsabbiegespur und der damit verbundenen Bordsteinabsenkung für den Radwegeverkehr eine wesentliche Forderung erfüllt sei. Auch sie geht davon aus, dass die weitergehenden wünschenswerten Maßnahme zur Verbesserung der Radverkehre im Verkehrsausschuss zu regeln sein werden. In diesem Zusammenhang merkt sie an, dass die Brücke zum Lüne Park auch deshalb gebaut wurde, um die Reichenbachbrücke verkehrlich zu entlasten. Beides steht für sie im Zusammenhang und muss hinsichtlich der Belastung dieses Verkehrsknotenpunktes im Auge behalten werden. Vorrangig ist für Sie eine sichere Radwegeführung. Inwieweit die wünschenswerten Maßnahmen umsetzbar sind ohne die Aufnahmefähigkeit des Knotenpunkte nachhaltig zu verschlechtern, muss jedoch endgültig noch im Verkehrsausschuss beraten werden, wenn die entsprechenden Ergebnis der Untersuchungen hierzu von der Firma Siemens abgeschlossen wurden und vorliegen.

 

Beigeordneter Pauly vertritt ebenfalls die Ansicht, dass die wünschenswerten ergänzenden Maßnahmen zur Verbesserung der Radwegeführung an diesem Verkehrsknotenpunkt noch einmal im Verkehrsausschuss zur Beratung gestellt werden müssen.

Der Hinweis darauf, dass letztendlich der Investor durch seinen Wunsch, den Plan nochmals zu verändern, Auslöser dieser neuen Überlegungen sei, sollte seitens der Verwaltung nochmals in eine Prüfung eingestiegen werden, inwieweit ihn die Kosten für eine wünschenswert gehaltene Maßnahmen für eine Verbesserung der Radwegeführung nicht doch aufgebürdet werden können.

Für ihn bedarf es noch einer klaren Definition, was bei einer Umsatzumverteilung für verträglich oder nicht verträglich gehalten wird. Eine prozentuale Festlegung kann nach seiner Ansicht nicht zwingend dafür relevant sein. Zitierend aus bisherigen Aussagen macht er deutlich, dass eine Entwicklung bei schon weit geringeren prozentualen Umverteilungen sich schädlich auswirken könnte. Für ihn stellt sich insofern nicht die Frage, ob wir gesetzlich verpflichtet sind, Einschränkungen vorzunehmen, sondern eher politisch gefragt, ob wir mit dem, was wir zulassen wollen, immer an das Maximum herangehen müssen. Diese Frage würde er für sich mit einem klaren „Nein“ beantworten. Ohne Not sollte man die Bildung eines Subzentrums mit max. 5  innenstadtrelevanten Warensortimenten nicht überschreiten.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht, dass in den vom Büro Lademann erstellte Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept eine gesamtstädtische Betrachtung der Einzelhandelssituation vorgenommen wurde. Auf dieser Grundlage wurden einzelne Segmente wie Elektroartikel noch einmal gesondert von einem 2. Gutachter betrachtet. Im Ergebnis wird vom 2. Gutachter bestätigt, dass durch die Zulassung von Verkaufsflächen für Elektrowaren es zu keiner schädlichen Verlagerung gegenüber den bestehenden Märkten bzw. zum „Kaufhaus Innenstadt“ kommen wird.

Es wurde bereits zum 3. Mal die Beschlussfassung verschoben. Es ist deshalb an der Zeit, den Inhalten gutachterlicher Aussagen zweier verschiedener Gutachten Glauben zu schenken.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass vom Beigeordneten Pauly angesprochen wurde, was der Rat inhaltlich bereits vor längerer Zeit beschlossen habe und was nicht wieder zurückgedreht werden kann. Die gesamtstädtische Betrachtung wurde insbesondere vorgenommen, um auch negative Auswirkungen des Ilmenaucenters auf die Gesamtsituation des Einzelhandels im Stadtgebiet zu prüfen. Das Konzept begleitet durch ein weiteres Gutachten für einzelne Segmente wurden beauftragt. Zusätzlich wurde ein Verkehrsgutachten beauftragt. Damit wurde ein Rahmen unter der Voraussetzung, dass die Innenstadt ihre Attraktivität behält, vorgegeben. Die Ergebnisse wurden im Ausschuss vorgetragen.

Der grundsätzliche Auftrag an die Verwaltung war damit abgearbeitet. In einem weiteren Schritt wurde für diesen speziellen Standort ein Verträglichkeitsgutachten beauftragt und zusätzlich sollte noch einmal die Optimierung der Radwegeverkehre geprüft werden. Auch diese Prüfung wurde vorgenommen und Lösungen vorgestellt.

Die Frage ist, wie diese Vorschläge jetzt abgearbeitet werden können. Lamentieren ist da wenig hilfreich.

Alle Fragen von Beigeordneten Pauly beziehen sich auf den Zeitraum des vor 2 Jahren im Rat gefassten Grundsatzbeschlusses. In eine neuerliche Diskussion über den damaligen Grundsatzbeschluss einsteigen zu wollen, ist der Sache nicht dienlich und hilft auch nicht weiter.

 

Bürgermeister Meihsies stellt fest, dass die Beauftragung des 2. Gutachtens die richtige Entscheidung war, weil es sich gezeigt habe, dass das Lademann-Konzept mit seinen Aussagen nicht falsch lag. Dies sollte auch einmal festgestellt werden.

Unabhängig von den Aussagen der Gutachter wird es dennoch möglich sein, dass gewisse Entwicklungen am Standort stattfinden können, jedoch nicht zwangsläufig müssen. Insofern handelt es sich hier um eine gemäßigte Angebotsplanung. Politisch wird darauf zu achten sein, dass der Kern der Angebote des Kaufhauses Innenstadt nicht zerstört wird.

Zu den verkehrlichen Belangen hat Ratsherr Löb bereits ausgeführt.

Eine Reduzierung der angesprochenen VK, auch für Fahrradhandel, von 1.250 m² auf 800 m² ist politisch von rot/grün gewollt und wird daher beantragt.

Zur Grünplanung und Naturschutz wird angemerkt, dass man zunächst in einem Monitoring über einen Zeitraum von 5 Jahren Erfahrungen sammeln sollte. Ggf. sollten nach Ablauf dieses Zeitraums auf der Grundlage entsprechend erlangter Erkenntnisse Solitärbäume flexibel nachträglich gepflanzt werden.

Die Versickerung von mehr Oberflächenwasser wurde geprüft. Eine flächendeckende Versickerung ist aufgrund kontaminierter Bodenbereiche jedoch nicht möglich.

Die in Umsetzung der verkehrlichen Belange für die wünschenswerten Verbesserungen in der Radwegeführung im Knotenbereich sollte im Verkehrsausschuss beraten werden.

 

Bereichsleiter Schulz erläutert die Vorgehensweise, wie Flächen früher aufgefüllt wurden. Die untersuchten Bodenstrukturen sind hier nicht flächig identisch. Vielmehr wurden unterschiedliche Bodenstrukturen mit unterschiedlichen Kontaminierungen festgestellt. Die Bodenverhältnisse stellen sich deshalb auch nicht homogen, sondern heterogen dar.

Hier das sonst geltende Versickerungsgebot einzufordern, könnte bei einer großflächigen Entsiegelung und Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers zur Folge haben, dass Grundwasserverunreinigungen nicht auszuschließen wären. Das was hier entwickelt wurde stellt ein Konzept dar, dass die Aspekte Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Grundwasserschutz und Niederschlagswasserbeseitigung beinhaltet.

 

Ratsfrau Schellmann merkt rückblickend an, dass die Rivalitisierung hätte schon früher durchgeführt werden können. Auch ein anderer Industriebetrieb hätte sich an dieser Stelle ansiedeln können.

Erinnert wird an den seinerzeit getroffenen Grundsatzbeschluss über die zukünftige Nutzung des Areals. Auch wenn sich hier vereinzelt Widerstände auftaten, sollte man daran festhalten. Mit den gutachterlichen Untersuchungen und den hieraus in die Planung eingeflossenen Erkenntnissen wurde alles getan, um das Kaufhaus Innenstadt zu schützen. Nicht von der Hand zu weisen ist, dass auch der Einzelhandel sich entwickelt. Auch Kaufverhalten ändert sich. Auf solche Entwicklungen wird man Rücksicht nehmen müssen.

Im Ganzen gesehen ist man mit den jetzt vorgesehenen Ergänzungen auf einem guten Weg.

 

Ratsherr Manzke weist klarstellend darauf hin, dass die IHK unabhängig und überparteilich sei und auch so agiere. Letztendlich hat die IHK den Hinweis auf die geänderte Rechtsprechung gegeben, wonach Einzelhandelsentwicklungen in Bereichen in Abwägung zur gesamtstädtischen Situation zu betrachten seien.

Angemerkt wird, dass er es sich niemals anmaßen würde, eine mögliche Innenstadtrelevanz einzelner Branchen politisch festlegen zu wollen, ohne dass die Verwaltung hierzu Stellung beziehen kann. Seine Fraktion wird diesem Ansinnen nicht folgen.

 

Ratsfrau Puschmann merkt an, dass hier für 7.800 m² VK 350 Parkplätze vorgehalten werden sollen. Runtergerechnet wären aber nur 220 Parkplätze nachzuweisen und zu bauen. Von Interesse ist, warum hier so viele Stellplätze geschaffen werden müssen. Denkbar wäre es zur besseren Versickerung, Teilbereiche zu entsiegeln und mehr Grün anzulegen, ggf. mit niedrig gehaltenem Aufwuchs. Auch die Anordnung der Stellplätze bedarf der Begründung. Sie schlägt vor, die Stellplätze zentral anzuordnen.

 

Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass bauordnungsrechtlich 20 – 35 m² VK 1 Stellplatz nachzuweisen sei. Beim Schlüssel 20 m² VK/1 Stellplatz sind 360 Stellplätze nachzuweisen. Betreiber neigen dazu, möglichst viele Stellplätze anzubieten.

 

Bereichsleiter Schulz weist nochmals auf die tlw. kontaminierten Bereiche des Bodens hin. Bei Entsiegelungen wird eine entsprechende Bodenbehandlung erforderlich. Teilbereiche des Bodens müssten hierzu ausgekoffert und durch anderen Boden erneuert werden. Ausgetauschter Boden müsste als Abfall entsorgt werden. Neuer Boden müsste herangeschafft werden.

 

Bereichsleiter Eberhard verdeutlicht, dass der B-Plan selbst die Anzahl der Stellplätze nicht festschreibt. Die Stellplätze sind vielmehr im Vorhaben- und Erschließungsplan aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorgaben darzustellen.

 

Bürgermeister Meihsies bittet im weitergehenden Verfahren noch einmal die tatsächlich nachzuweisenden Stellplätze zu überprüfen.

 

Beigeordneter Pauly merkt an, dass er bereits dem Grundsatzbeschluss nicht zugestimmt habe. Auch zukünftig behält er sich politische Interventionen vor. Nach wie vor vertritt er die Ansicht, dass begründet vorgetragene Einwendungen politisch zu entscheiden seien.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst das Beratungsergebnis dahingehend zusammen, dass die Beschlussempfehlungen der Verwaltung um 2 nachstehend formulierte Ergänzungen erweitert werden soll.

 

Die folgenden Veränderungen sind vorzunehmen:

a)      Verringerung der Verkaufsfläche für Fahrräder auf 800 m².

b)      Auf der Parkfläche ist ergänzender Grünbewuchs (nach Abschluss Monitoring) vorzusehen.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt den um diese 2 Punkte ergänzten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Rat der Hansestadtneburg beschließt:

 

1.               Die im Rahmen der förmlichen Beteilung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.

 

Die folgenden Veränderungen sind vorzunehmen:

a)      Verringerung der Verkaufsfläche für Fahrräder auf 800 m².

b)     Auf der Parkfläche ist ergänzender Grünbewuchs (nach Abschluss Monitoring) vorzusehen.

 

2.               Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 143 „ehemalige Keulahütte II“ mit Örtlicher Bauvorschrift und dem Vorhaben und Erschließungsplan wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Mit den vorstehend angeführten Veränderungen zu 1. fasst der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung einen mehrheitlichen  Beschluss bei 3 Enthaltungen (Ratsherr Löb, Ratsherr Kuhn, Ratsherr Manzke).

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen: