Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Beisetzungen an Samstagen
Herr Grzenia – Fachbereich 8 – führt aus, dass an die
Friedhofsverwaltung der Wunsch herangetragen wurde zu überprüfen, ob ähnlich
einer Regelung wie Samstagstrauungen, Beerdigungen an Samstagen durchgeführt
werden können. Vom Grundsatz her ist es möglich, Beisetzungen an Samstagen
durchzuführen. Wenn der Samstag für Beisetzungen geöffnet werden sollte
erfordert es, dass dies nicht nur auf einen Friedhof der Stadt beschränkt wird.
Zu bedenken ist hierbei, dass für eine Erdbestattung zumindest vier Mitarbeiter
erforderlich sind. Das Thema Samstagsbestattungen war auch Gegenstand einer
Beratung am “Runden Tisch”. An dieser Runde nehmen Geistliche,
Bestatter, Steinmetze, Gärtner und die Friedhofsverwaltung teil. Als
einhelliges Meinungsbild kristallisierte sich hierbei als Ergebnis heraus, dass
Samstagsbeisetzungen nicht uneingeschränkt auf Zustimmung stoßen. In immer mehr
Gemeinden des Landkreises werden bisher auch an Samstagen durchgeführte
Beisetzungen nicht mehr angeboten. Das liegt darin begründet, dass mit
Ausscheiden der letzten ehrenamtlichen Totengräber das Angebot, Beisetzungen an
Samstagen durchzuführen, eingestellt wurde. Reguläre Beisetzungen finden an
Samstagen auch in den Landkreis-Gemeinden, abgesehen von ganz konkret
gelagerten Einzelfällen, nicht mehr statt. Beisetzungen an Samstagen setzen bei den Mitarbeitern jedoch
eine Freiwilligkeit voraus. Neben zusätzlichen Personalaufwand (Überstunden)
fallen auch zusätzliche Sachkosten (z. B. Heizung, Reinigung) an. Wenn Samstagbeisetzungen ermöglicht werden sollen, bietet es
sich an, analog der Regelung über Samstagstrauungen, dies durch Abschluss einer
Vereinbarung über die Erhebung einer zusätzlichen Aufwandspauschale zu regeln.
Diese Aufwandspauschale wäre dann zusätzlich zu den regulären Gebühren zu
zahlen. Erläutert werden in diesem Zusammenhang die von der Verwaltung zur
Kostendeckung als notwendig erachteten zusätzlichen Pauschalen, die neben der
regulären Friedhofsgebühr erhoben und sich wie folgt gliedern würden: ·
nur
Trauerfeier 200,00
€ ·
eine
Urnenbeisetzung 250,00
€ ·
eine
Erdbeisetzung 750,00
€ Zusammenfassend kann gesagt werden,
dass Samstagsbestattungen vom Grundsatz her möglich sind. Über die zusätzlich
zu erhebende Kostenpauschale ist ein Regulativ eingebaut, dass nicht zu viele
Beisetzungen auf Samstage verlegt werden. Ratsherrn Wolter interessiert, ob es denn schon
konkrete Nachfragen nach Samstagsterminen gegeben habe. Herr Grzenia – Fachbereich 8 – erklärt,
dass an ihn selbst noch keine derartige Bitte in den letzten 14 Jahren
herangetragen wurde. Er gibt aber zu bedenken, dass dererlei Anfragen in der
Regel beim Bestatter gestellt werden würden. Aus dem “Runden Tisch”
war aber von Seiten der Bestatter als Meinungsbild erkennbar, dass man es als
positiv empfindet, dass Samstagsbestattungen in der Stadt Lüneburg nicht
angeboten werden. Definitiv wurde seitens der Bestatter in dieser Runde gegenüber
der Friedhofsverwaltung darauf hingewiesen, dass zu bedenken sei, dass wegen
der weiteren Ausdehnung des Zeitrahmens davon ausgegangen werden muss, dass
mehr 400,-- €-Personal zu Lasten von Festangestellten eingestellt werden
müsste. Mit dem festangestellten Personal ließe sich ohne Überstundenregelung
der zusätzliche Bestattungstag nicht abdecken. Die Bestattungsunternehmen
zeigen auch aus diesem Grund wenig Neigung zur Zustimmung, den Samstag als
Bestattungstag zusätzlich anzubieten. Beigeordneter Meißner hält es für nachvollziehbar, dass
aus besonderen familiären Gründen im Einzelfall der Bedarf für Samstagstermine
gegeben sein könnte. Aufgrund der Ausführungen, dass eine geringe Nachfrage
besteht, ein zusätzlicher Kostenfaktor entsteht und der “Runde
Tisch”, bei dem alle mit der Abwicklung von Beisetzungen Betroffenen
vertreten sind, sich nicht positiv dafür einsetzt, sollte der Ausschuss die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und das Anliegen auf sich
beruhen lassen. Herr Grzenia – Fachbereich 8 – ergänzt,
dass sich die Betreiber des Krematoriums derzeit mit Rücksicht auf die Stadt
zurückhalten und ihre eigene Trauerhalle an Samstagen auch nicht anbieten. Wenn
die Stadt sich jedoch dazu entschließen sollte, auch an Samstagen Beisetzungen
durchzuführen, dann würde auch das Krematorium an Samstagen Trauerfeiern in
ihren Räumlichkeiten ermöglichen. Beigeordneter Meißner hat aus den Ausführungen entnommen, dass insbesondere die Bestatter
wenig Neigung dazu verspüren, dass an Samstagen die Möglichkeit von
Beisetzungen geschaffen werde. Herr Grzenia – Fachbereich 8 – erklärt,
dass dieses so zutreffend sei. Er gibt aber zu bedenken, dass ihm bezüglich
einer Nachfrage nach Samstagsterminen, die bei den Bestattern vorgetragen
werden, keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen. Insofern sind ihm Aussagen
bezüglich einer Nachfrage nur insoweit möglich, wie diese Anfragen in der
Friedhofsverwaltung vorgetragen wurden. Beigeordneter Meißner und Ratsherr Wolter gehen
davon aus, das die zusätzlich zu zahlende Pauschale nicht seine Wirkung
dahingehend verfehlen würde, selbst bei einer gegebenen Nachfrage, dass man es
sich überlegt, ob eine Beisetzung unbedingt an einem Samstag stattfinden muss. Herr Grzenia – Fachbereich 8 – verdeutlicht
noch einmal, dass die zusätzliche Pauschale allein dazu dient, dass die zu
erwartenden Mehrkosten abgedeckt werden. Beschluss: Nach einer kurzen Diskussion, die
auf Wunsch der beteiligten Ausschussmitglieder außerhalb des Protokolls geführt
wird, ist als Meinungsbildung des Ausschusses festzuhalten, dass der
Grünflächen- und Forstausschuss den vorgetragenen Sachverhalt der Verwaltung
zur Kenntnis nimmt. Einhellig vertritt der Ausschuss die Ansicht, dass zurzeit
keine Handlungsbedarf, Samstagsbestattungen zuzulassen, besteht. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen:
Enthaltungen: |
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