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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.06.2003    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Sodmeisterkörkammer
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beisetzungen an Samstagen

 

Herr Grzenia – Fachbereich 8 – führt aus, dass an die Friedhofsverwaltung der Wunsch herangetragen wurde zu überprüfen, ob ähnlich einer Regelung wie Samstagstrauungen, Beerdigungen an Samstagen durchgeführt werden können.

Vom Grundsatz her ist es möglich, Beisetzungen an Samstagen durchzuführen. Wenn der Samstag für Beisetzungen geöffnet werden sollte erfordert es, dass dies nicht nur auf einen Friedhof der Stadt beschränkt wird. Zu bedenken ist hierbei, dass für eine Erdbestattung zumindest vier Mitarbeiter erforderlich sind. Das Thema Samstagsbestattungen war auch Gegenstand einer Beratung am “Runden Tisch”. An dieser Runde nehmen Geistliche, Bestatter, Steinmetze, Gärtner und die Friedhofsverwaltung teil. Als einhelliges Meinungsbild kristallisierte sich hierbei als Ergebnis heraus, dass Samstagsbeisetzungen nicht uneingeschränkt auf Zustimmung stoßen. In immer mehr Gemeinden des Landkreises werden bisher auch an Samstagen durchgeführte Beisetzungen nicht mehr angeboten. Das liegt darin begründet, dass mit Ausscheiden der letzten ehrenamtlichen Totengräber das Angebot, Beisetzungen an Samstagen durchzuführen, eingestellt wurde. Reguläre Beisetzungen finden an Samstagen auch in den Landkreis-Gemeinden, abgesehen von ganz konkret gelagerten Einzelfällen, nicht mehr statt.

Beisetzungen an Samstagen setzen bei den Mitarbeitern jedoch eine Freiwilligkeit voraus. Neben zusätzlichen Personalaufwand (Überstunden) fallen auch zusätzliche Sachkosten (z. B. Heizung, Reinigung) an.

Wenn Samstagbeisetzungen ermöglicht werden sollen, bietet es sich an, analog der Regelung über Samstagstrauungen, dies durch Abschluss einer Vereinbarung über die Erhebung einer zusätzlichen Aufwandspauschale zu regeln. Diese Aufwandspauschale wäre dann zusätzlich zu den regulären Gebühren zu zahlen. Erläutert werden in diesem Zusammenhang die von der Verwaltung zur Kostendeckung als notwendig erachteten zusätzlichen Pauschalen, die neben der regulären Friedhofsgebühr erhoben und sich wie folgt gliedern würden:

 

·                nur Trauerfeier                                                    200,00 €

·                eine Urnenbeisetzung                                        250,00 €

·                eine Erdbeisetzung                                            750,00 €

 

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Samstagsbestattungen vom Grundsatz her möglich sind. Über die zusätzlich zu erhebende Kostenpauschale ist ein Regulativ eingebaut, dass nicht zu viele Beisetzungen auf Samstage verlegt werden.

 

Ratsherrn Wolter interessiert, ob es denn schon konkrete Nachfragen nach Samstagsterminen gegeben habe.


 

Herr Grzenia – Fachbereich 8 – erklärt, dass an ihn selbst noch keine derartige Bitte in den letzten 14 Jahren herangetragen wurde. Er gibt aber zu bedenken, dass dererlei Anfragen in der Regel beim Bestatter gestellt werden würden. Aus dem “Runden Tisch” war aber von Seiten der Bestatter als Meinungsbild erkennbar, dass man es als positiv empfindet, dass Samstagsbestattungen in der Stadt Lüneburg nicht angeboten werden. Definitiv wurde seitens der Bestatter in dieser Runde gegenüber der Friedhofsverwaltung darauf hingewiesen, dass zu bedenken sei, dass wegen der weiteren Ausdehnung des Zeitrahmens davon ausgegangen werden muss, dass mehr 400,-- €-Personal zu Lasten von Festangestellten eingestellt werden müsste. Mit dem festangestellten Personal ließe sich ohne Überstundenregelung der zusätzliche Bestattungstag nicht abdecken. Die Bestattungsunternehmen zeigen auch aus diesem Grund wenig Neigung zur Zustimmung, den Samstag als Bestattungstag zusätzlich anzubieten.

 

Beigeordneter Meißner hält es für nachvollziehbar, dass aus besonderen familiären Gründen im Einzelfall der Bedarf für Samstagstermine gegeben sein könnte. Aufgrund der Ausführungen, dass eine geringe Nachfrage besteht, ein zusätzlicher Kostenfaktor entsteht und der “Runde Tisch”, bei dem alle mit der Abwicklung von Beisetzungen Betroffenen vertreten sind, sich nicht positiv dafür einsetzt, sollte der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und das Anliegen auf sich beruhen lassen.

 

Herr Grzenia – Fachbereich 8 – ergänzt, dass sich die Betreiber des Krematoriums derzeit mit Rücksicht auf die Stadt zurückhalten und ihre eigene Trauerhalle an Samstagen auch nicht anbieten. Wenn die Stadt sich jedoch dazu entschließen sollte, auch an Samstagen Beisetzungen durchzuführen, dann würde auch das Krematorium an Samstagen Trauerfeiern in ihren Räumlichkeiten ermöglichen.

 

Beigeordneter Meißner   hat aus den Ausführungen entnommen, dass insbesondere die Bestatter wenig Neigung dazu verspüren, dass an Samstagen die Möglichkeit von Beisetzungen geschaffen werde.

 

Herr Grzenia – Fachbereich 8 – erklärt, dass dieses so zutreffend sei. Er gibt aber zu bedenken, dass ihm bezüglich einer Nachfrage nach Samstagsterminen, die bei den Bestattern vorgetragen werden, keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen. Insofern sind ihm Aussagen bezüglich einer Nachfrage nur insoweit möglich, wie diese Anfragen in der Friedhofsverwaltung vorgetragen wurden.

 

Beigeordneter Meißner und Ratsherr Wolter gehen davon aus, das die zusätzlich zu zahlende Pauschale nicht seine Wirkung dahingehend verfehlen würde, selbst bei einer gegebenen Nachfrage, dass man es sich überlegt, ob eine Beisetzung unbedingt an einem Samstag stattfinden muss.

 

Herr Grzenia – Fachbereich 8 – verdeutlicht noch einmal, dass die zusätzliche Pauschale allein dazu dient, dass die zu erwartenden Mehrkosten abgedeckt werden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Nach einer kurzen Diskussion, die auf Wunsch der beteiligten Ausschussmitglieder außerhalb des Protokolls geführt wird, ist als Meinungsbildung des Ausschusses festzuhalten, dass der Grünflächen- und Forstausschuss den vorgetragenen Sachverhalt der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Einhellig vertritt der Ausschuss die Ansicht, dass zurzeit keine Handlungsbedarf, Samstagsbestattungen zuzulassen, besteht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

    Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:           

  Enthaltungen: