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Auszug - Gebäudewirtschaft - Wiedereingliederung zum 01.01.2013  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.09.2012    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4728/12 Gebäudewirtschaft - Wiedereingliederung zum 01.01.2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Müller, Rainer
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass die Beschlussvorlage bereits TOP im Wirtschaftsausschuss war. Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind der Beschlussempfehlung der Verwaltung gefolgt und haben hierzu einen einstimmigen Beschluss zur Wiedereingliederung gefasst.

 

Oberbürgermeister Mädge merkt einleitend an, dass alles seine Zeit habe. Seit Einführung der Doppik war festzustellen, dass viele Arbeiten doppelt zu verrichten waren.

Die Haushaltsführung der Gebäudewirtschaft machte gegenüber den städtischen Haushalten doppelte Buchungsvorgänge erforderlich.

Auch unterliegt der Haushalt des Eigenbetriebes der Überprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.

Durch Rückgliederung des Eigenbetriebes wird die haushaltsmäßige Abwicklung einfacher und schneller vonstatten gehen können.

Verdeutlicht wird, dass vom Volumen und von der Aufgabenstellung im Vergleich gegenüber dem Landkreis, der bisher ähnlich aufgestellt sei, eine Vergleich aus den genannten Gründen nicht ohne weiteres zu ziehen ist. Vielmehr verhält es sich so, dass jede Kommune für sich den Weg finden muss, wie man am effektivsten arbeiten kann. Seitens der Verwaltung wird auf der Basis der dargelegten Gründe vorgeschlagen, zum 01.01.2013 die Rückgliederung des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft vorzunehmen und hierzu die nötigen Schritte einzuleiten.

 

Ratsherr Kuhn möchte wissen, ob es durch die Wiedereingliederung zu Synergieeffekten kommen wird.

 

Fachbereichsleiter Müller geht davon aus, dass durch die Vereinfachung der Arbeitsabläufe es zu Synergieeffekten kommen wird. Hingewiesen wird aber auch darauf, dass man zukünftig keinen Wirtschaftsprüfer wird mehr beauftragen müssen.

Zukünftig wird es damit auch nicht mehr erforderlich sein, zwei getrennte Haushaltspläne aufzustellen und Haushaltsrechnungen vorzunehmen.

 

Ratsherr Schuler verdeutlicht, dass durch Wegfall des Hauptvorteils eines Eigenbetriebes es sinnvoll sei, Synergieeffekte zu nutzen  und den Eigenbetrieb wieder einzugliedern.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass der ABS als Werksausschuss für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft hauptsächlich über Auftragsvergaben im Baubereich abschließend zu befinden hat. Dies wird sich auch nach Wiedereingliederung nicht ändern. Durch die durch Einführung des Nds. KomVerfG wurde die Voraussetzungen geschaffen, Fachausschüssen Entscheidungskompetenzen zu übertragen. Der Rat der Stadt hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der ABS entscheidet seit geraumer Zeit auch über andere Vergaben aus dem Baudezernat abschließend. Dies wird er insofern auch weiterhin für Auftragsvergaben für den zukünftigen Fachbereich 8 tun.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum verliest die Beschlussempfehlung der Verwaltung.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.