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Auszug - Zuwendung an den OSV Lüneburg e.V. zur Errichtung und Betrieb eines Sportparks  

 
 
Sitzung des Sportausschusses mit dem Ortsrat Ochtmissen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.08.2012    
Zeit: 16:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4732/12 Zuwendung an den OSV Lüneburg e.V. zur Errichtung und Betrieb eines Sportparks
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel PapkeAktenzeichen:52 00 00
Federführend:Bereich 56a - Bildung Beteiligt:Bereich 56a - Bildung
Bearbeiter/-in: Papke, Axel   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, begründet die Notwendigkeit der heutigen Sitzung und erinnert, dass für die Baumaßnahme Dorfgemeinschaftshaus mit Sporthalle Ochtmissen im Investitionsplan für das Hh.-Jahr 2012 ein städtischer Zuschuss von 250.000 € und für das darauffolgende Hh.-Jahr ein Betrag von 350.000 € veranschlagt ist. Da die Bereitstellung von Haushaltsmitteln nicht zugleich auch den Rechtsgrund für Zahlungen an Dritte darstellt, bedarf es in Anbetracht der Größenordnung einer verfahrensrechtliche Klarstellung in Form eines VA-Beschlusses.

 

Im Anschluss daran erläutert Herr Koch ausführlich die Sitzungsvorlage und hebt dabei insbesondere die Bedeutung der Baumaßnahme für den Schulsport der Grundschule Am Sandberg hervor. Durch den Bau einer Einfeld-Sporthalle würde die ortsansässige Grundschule erstmalig über eine zu Fuß erreichbare Sporthalle verfügen. Die bisher in der Sporthalle der Hermann-Löns-Schule wöchentlich durchgeführten 8 Schulsportstunden könnten demnach in die neue Halle verlegt; Schülertransportkosten von rd. 10.500 €/jährlich eingespart werden. Resultierend hieraus erhofft sich die Stadt im Rahmen der Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von rd. 80.000 €.

 

Bekanntlich beabsichtigt der OSV e.V. in enger Kooperation mit der Stadt eine Mehrzweckhalle, die mit einem Verbindungsbau an das bestehende Vereinsgebäude angeschlossen wird, zu errichten. Da dieser für beide Seiten nützliche Anbau sowohl Sport- und Freizeitstätte für Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Ochtmissen als auch der umliegenden Stadtteile sein soll, bedarf es hierfür vorab der Unterzeichnung eines Zuwendungs- und Nutzungsvertrages. In den letzten Tagen konnte ein solcher Vertrag zwischen dem OSV e.V. und der Stadt schlussverhandelt werden. Vertragsexemplare wurden erstellt und können bei vorliegendem Interesse in der heutigen Sitzung eingesehen werden.

 

Anschließend geht Herr Koch auf die wichtigsten Punkte des Vertragsentwurfs ein. Bei der Durchsicht der Unterlagen zum OSV-Sportplatzgelände wurde festgestellt, dass die dortige Grundstücksituation leider nicht eindeutig geregelt ist. Neben einem mit Wirkung ab 01.01.2007 bestehenden Erbbaurechtsvertrag (Standort des jetzigen OSV-Vereinsheimes; Laufzeit bis 2095), existiert aus dem Jahr 1990 ein über das gesamte Gelände stammender Pachtvertrag (Laufzeit bis 2014). Zusätzlich wurde dem OSV e.V. im Jahr 2001 zur Anlegung eines dritten Sportplatzes eine weitere westlich gelegene Fläche überlassen (Laufzeit bis 2014). Da ein Vereinsheim ohne dazugehörige Sportplätze nicht viel Sinn macht, ist eine Anpassung der bestehenden Verträge erforderlich.

 

Zur Verdeutlichung bittet er den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen:

 

2. (nach dem ersten Satz)

„Dieser wird nach Ablauf von drei Jahren aufgrund der bis dahin gesammelten Erfahrungen und Verbrauchswerte einvernehmlich aktualisiert.“

 

4. (neu)

Die Hansestadt Lüneburg als Grundstückseigentümerin erklärt zugleich ihre Zustimmung zum geplanten Erweiterungsbau nach dem Erbbaurechtsvertrag vom 26. April 2007 (§ 7 Nr. 4), nach Maßgabe der mit Baugenehmigung Nr. 083/12 vom 18.07.2012 geprüften Unterlagen und Pläne. Eine Neufestsetzung des Erbbauzinses aus Anlass der Erweiterung des Vereinsheimes (§ 5 Abs. 3 des Erbbaurechtsvertrages) unterbleibt mit Rücksicht auf die besonderen Regelungen dieser Zuwendung.“

 

Ratsherr Kuhn bittet mit Hinweis auf den vorliegenden Kosten- und Finanzierungsplan um Auskunft, weshalb die Eigenleistungen des OSV e.V. lediglich 40.000 € (rd. 5 % der Gesamtsumme) betragen.

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, gibt zu bedenken, dass es sich bei diesem Bauvorhaben nicht allein um eine Investitionsmaßnahme eines Sportvereins handelt. Vielmehr soll in Ochtmissen eine Sport- und Freizeitstätte errichtet werden, die nach Aufgabe des Dorfgemeinschaftshauses nicht nur das Vereins- sondern auch das Ortschaftsleben nachhaltig bereichern soll. In Abwägung aller Umstände hält es die Verwaltung in diesem Fall für angebracht, auf die üblicherweise in der Sportförderung angewandte 1/3 Regelung zu verzichten.

 

Ratsherr Meißner, Ratsfrau Rudolph, Ratsfrau Thielbörger sowie Ortsbürgermeister Schultz stimmen mit den Aussagen von Herrn Koch überein. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die geplante Investitionsmaßnahme nicht nur den Schulsport der Grundschule Am Sandberg sondern auch das Gemeinschaftsleben innerhalb der Ortschaft Ochtmissen erheblich verbessern wird. Zusätzlich wird mit der Errichtung einer Mehrzweckhalle dem OSV e.V. die Gelegenheit gegeben, sein sportliches Angebot zukunftsorientiert zu erweitern.

 

Ratsherr Meißner macht deutlich, dass die in der Sportförderung angewandte 1/3 Regelung bewusst nicht in einem Beschluss festgeschrieben ist, sondern als grundsätzliche Orientierung gilt und letztendlich der Einzelfall über die Gewährung eines Zuschussbetrages entscheidet. Deshalb habe es in der Vergangenheit immer wieder Zuschussregelungen gegeben, die in den einen Fall deutlich mehr und in den anderen Fall deutlich weniger von der 1/3 Förderung abweichen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Soldan gibt Herr Koch Auskunft, dass aller Voraussicht nach der für den Betrieb des Sportparks vorgesehene städtische Betriebskostenzuschuss, im Teilergebnisplan „Förderung des Sports“ veranschlagt wird.

 

Was die Neuausstattung der Mehrzweckhalle mit Schulsportgeräten betrifft, so sollen diese in enger Abstimmung mit der Schulleitung der Grundschule Am Sandberg bedarfsgerecht angeschafft werden. Wie in anderen städtischen Schulsporthallen, sollen auch diese Schulsportgeräte einmal jährlich einer Turnhallensicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Um dies gewährleisten zu können, wird die Stadt die Mehrzweckhalle Ochtmissen in den bestehenden Vertrag aufnehmen. Sollten im Laufe der Zeit Ersatzbeschaffungen von Sportgeräten erforderlich sein, sollten diese nach Möglichkeit aus den Rücklagen der erzielten Nutzungsentgelte finanziert werden. 

 

Ratsherr Nowak macht auf die Kostenermittlung des Architekten Herrn Dierßen vom 19. Juni 2010 aufmerksam und befürchtet, dass aufgrund der Entwicklung in der Bauwirtschaft die Kosten der Baumaßnahme wesentlich höher ausfallen werden. Es stellt sich für ihn die Frage, ob trotz der zu erwartenden Kostensteigerung die Baumaßnahme gesichert ist.

 

Der Erste Stadtrat Herr Koch macht anhand des vorliegenden Kosten- und Finanzierungsplan deutlich, dass nach Abzug der in Aussicht gestellten Zuwendungen vom Landkreis Lüneburg, dem Landessportbund, der Sparkassenstiftung und den Eigenleistungen des OSV, noch eine Finanzierungslücke von 530.000 € besteht. Durch die Bereitschaft einen städtischen Baukostenzuschuss von bis zu 600.000 € zu gewähren und die Möglichkeit aus der Kreisschulbaukasse eine Zuwendung von ca. 80.000 € zu erhalten, würde demnach ein ausreichender finanzieller Puffer bestehen.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Schmidt teilt Herr Koch mit, dass im Baugenehmigungsverfahren sowohl die Untere Naturschutz- als auch Wasserschutzbehörde beteiligt wurde. Mindestanforderungen an Baum-, Strauch- und sonstigen Anpflanzungen wurden gestellt und werden vom OSV e.V. sicherlich eingehalten. 

 

Nachdem keine weiteren Anfragen vorliegen, lässt der Vorsitzende des Sportausschusses, Ratsherr Meißner, und anschließend Ortsbürgermeister Schultz über den geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Sportausschuss und der Ortsrat Ochtmissen empfehlen einstimmig dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

 

1.

Es wird ein Baukostenzuschuss von bis zu 600.000 € an den OSV e.V. zur Errichtung des „Sportparks Ochtmissen“ gewährt.

Der Zuschuss wird entsprechend der Haushaltsveranschlagung in den Jahren 2012 und 2013 ausgezahlt.

 

2.

Darüber hinaus wird dem OSV e.V. für den Betrieb des Sportparks ein jährlicher Betriebskostenzuschuss von zunächst 10.000 € gewährt. Dieser wird nach Ablauf von drei Jahren aufgrund der bis dahin gesammelten Erfahrungen und Verbrauchswerte einvernehmlich aktualisiert.

 

3.

Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Zuschüsse sowie die Nutzungsrechte in Form eines Zuwendungsbescheides bzw. Vertrages mit dem OSV e.V. festzulegen.

 

4.

Die Hansestadt Lüneburg als Grundstückseigentümerin erklärt zugleich ihre Zustimmung zum geplanten Erweiterungsbau nach dem Erbbaurechtsvertrag vom 26. April 2007 (§ 7 Nr. 4), nach Maßgabe der mit Baugenehmigung Nr. 083/12 vom 18.07.2012 geprüften Unterlagen und Pläne. Eine Neufestsetzung des Erbbauzinses aus Anlass der Erweiterung des Vereinsheimes (§ 5 Abs. 3 des Erbbaurechtsvertrages) unterbleibt mit Rücksicht auf die besonderen Regelungen dieser Zuwendung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

 

Sportausschuss:

 

Ja-Stimmen:                            8             

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

 

 

Ortsrat Ochtmissen

 

Ja-Stimmen:                            5             

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0