Bürgerinformationssystem
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Herr Dr. Rehbein berichtet, dass sich die Leuphana Universität in einer Untersuchung mit der Frage beschäftigt habe, ob es möglich sei, dass sich der Landkreis Lüneburg zu 100% aus regenerativen Energien versorgen könne. Die Studie sei zu dem Ergebnis gekommen, dass mit einiger Anstrengung, eine 100%ige Versorgung möglich wäre. Zu den regenerativen Energien gehöre neben Erdwärme und Sonnenenergie auch die Windenergie. Der Bau von Windkraftanlagen sei bislang in freier Landschaft möglich, die Zulässigkeit würde für jeden Einzelfall geprüft. Die Raumverträglichkeit könne auch durch ein Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüneburg allgemeingültig geprüft werden. Durch das Raumordnungsprogramm würden dann Vorrangstandorte definiert. Dieses Verfahren habe der Landkreis eingeleitet und alle Gemeinden zur Stellungnahme aufgefordert. Grundlage waren drei mögliche Szenarien, die von unterschiedlichen Abständen der Windenergieanlagen zur Bebauung und Natur- bzw. Landschaftsschutzgebieten ausgingen. Diese Szenarien wurden in einer öffentlichen Fraktionssitzung von SPD und Die Grünen im Bonhoefferhaus erörtert und später dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat sich für eine Zustimmung zum Szenario „Trend“ ausgesprochen, was zu einer Windenergieanlage im Bereich Häcklingen führen würde und die Bereitschaft zu weiterer Diskussion erklärt, sollte mit dem Szenario „Trend“ das Ziel einer 100%igen Versorgung des Landkreises mit regenerativen Energien bis 2030 nicht erreichbar sein. Dieses Beratungsergebnis ist in die Stellungnahme der Stadt gegenüber dem Landkreis Lüneburg eingeflossen. Über die Stellungnahmen der übrigen Gemeinden und das weitere Verfahren beim Landkreis sind derzeit keine Aussagen möglich.
Ortsbürgermeisterin John dankt Herrn Dr. Rehbein für den ausführlichen Vortrag. Sie halte es für wichtig, über mögliche künftige Standorte informiert zu sein.
Frau Dr. Mahncke ergänzt, dass sie diesen ersten Verfahrensschritt sehr positiv sehe, zumal der Landkreis Lüneburg alle Gemeinden in das Verfahren einbeziehe. Gerade Windenergieanlagen lösten durch ihre Größe und Nebenwirkungen einen hohen Diskussionsbedarf aus. Die schon bestehenden Anlagen seien von Oedeme aus nicht zu sehen, so dass man davon ausgehen könne, dass wohl auch künftige Anlagen Oedeme nicht sehr stark belasten würden. Dennoch halte sie es für wichtig, den Ortsteil über das weitere Verfahren zu informieren und ggf. auch die Ergebnisse der Leuphanastudie im Ortsrat vorzustellen.
Herr Löb erläutert, dass sich die Anzahl entstehender Windenergieanlagen über deren Höhe reguliert. Über die Höhe entscheide aber der Investor, der die Anlage errichten wolle nach seinen wirtschaftlichen Interessen. Die Bürgerinnen und Bürger hätten auch durch das Einsparen von Energie die Möglichkeit, die Anzahl notwendiger Windenergieanlagen zu beeinflussen. |
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