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Auszug - Vorstellung von Bauvorhaben im Jugendbereich a) Krippenausbau Kita Heidkamp b) Krippenausbau Brandheider Weg c) Einrichtung von zwei Hortgruppen in dem Jugendzentrum Kaltenmoor  

 
 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.07.2012    
Zeit: 16:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4718/12 Vorstellung von Bauvorhaben im Jugendbereich
a) Krippenausbau Kita Heidkamp
b) Krippenausbau Brandheider Weg
c) Einrichtung von zwei Hortgruppen in dem Jugendzentrum Kaltenmoor
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Koplin
Federführend:8 - Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass entsprechend den im den Sachverhalte dargelegten Ausführungen seitens Herrn Krügel ergänzend vorgetragen wird.

 

Herr Krügel – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – geht anhand einer Power-Point-Präsentatiton (Anlage I) und des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes auf die einzelnen vorgesehenen Baumaßnahmen näher ein.

 

 

Kita Heidkamp

Für die Installation einer 2. Krippengruppe wurden 2 möglich Varianten erarbeitet. Beide Varianten werden mit Hilfe der Power-Point-Präsentation und des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes näher erläutert.

Zusammenfassend wird seitens der Verwaltung empfohlen, für die Umsetzung der Baumaßnahme die Variante 2 zu präferieren.

Die geschätzten Baukosten für die Variante 1 würden bei ca. 300.000 € liegen, während die geschätzten Baukosten für die präferierte Variante 2 bei 360.000 €, einschl. der Anpassung der Außenanlagen liegen werden.

Im Anschluss an die Vorstellung der Baumaßnahme wird den Mitgliedern des ABS die Möglichkeit eingeräumt, Fragen zu stellen.

 

Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Krippenausbau Brandheider Weg

Die vorgesehen Ausbauplanung über den vorgesehen Anbau wird anhand von Planunterlagen und des dargelegten Sachverhaltes näher erläutert.

Die Kosten für die beschriebenen Maßnahmen betragen 200.000 €.

 

 

Im Anschluss an die Vorstellung der Baumaßnahme wird den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit eingeräumt, Fragen zu stellen.

 

 

Ratsherr Dr. Scharf hat den Ausführungen entnommen, dass die Hortgruppe in die Schule umziehen soll. Ihn interessiert, ob dies mit der Schule abgesprochen sei und ob die hierdurch entstehenden Kosten in den benannten Kosten bereit enthalten sind.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass in einer entsprechenden Vorlage für den VA/SchulA ein Ansatz von 25.000 € anteilig für die Hortgruppe enthalten ist.

 

Ratsherr Bruns hat den Ausführungen entnommen, dass mit dem Atrium weitere Außenflächen geschaffen werden. Von Interesse ist für ihn, ob die bisherigen Außenflächen der Hortgruppe der Kita-Fläche zugeschlagen werden.

Die vorgestellte Ausbauplanung findet insgesamt betrachtet seine volle Zustimmung.

 

Herr Krügel – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – verweist darauf, dass die Außenflächen teilweise neu gestaltet wurden. Vom Grundsatz her sind die erforderlichen Außenflächen bereits vorhanden. Ergänzend werden Details zu der noch vorzunehmenden restlichen Gestaltung des Außenbereiches erläutert.

 

Ratsfrau Schellmann  interessiert, ob der alte Eingangsbereich verbleibt und die Bereiche des Anbaus auch hierüber zugänglich sein werden.

Auch von Interesse ist für sie die Ausrichtung der Räumlichkeiten. Sie möchte wissen, ob besondere Lärmschutzvorrichtungen die Kita vor Außenlärm schützt.

Bezüglich der Außenanlagen ist für sie von Interesse, ob durch den Umbau eine Einschränkung des Spielplatzes der Kita einhergehen wird.

 

Herr Krügel – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – führt aus, dass die Eingangssituation sich nicht verändern wird.

Bezüglich der Lärmauswirkung wird angemerkt, dass die für die Umnutzung vorhandenen Räumlichkeiten bisher von der Hortgruppe genutzt werden, die wesentlich lärmintensiver gewesen sein dürfte, als die jetzt geplante Nutzung für die Krippe. Die neugeschaffenen Räumlichkeiten für die Krippe sollen insbesondere als Schlafraum genutzt werden, so dass von dieser Nutzung aus kein Lärm ausgehen wird. Die Lärmeinwirkungen auf die Kita dürften sich auch in Grenzen halten, da der Gebäudekomplex der Kita weitgehend von Kleingartenflächen umgeben ist.

Die Spielplatzflächen werden auch weiterhin ausreichend bemessen sein.

 

Frau Schwarzer – Kindertagesstättenverband – erklärt als Vertreterin des Trägers dieser Kita, dass seitens des Trägers der Kita die Zupachtung eines angrenzenden Kleingartens beabsichtigt sei und dass insoweit zukünftig noch mehr Außenfläche für die Kita zur Verfügung stehen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass durch die Schaffung des Atriums weitere 80 m² Außenfläche geschaffen werden.

 

 

Einrichtung von 2 Hortgruppen im JZ Kaltenmoor

 

Herr Krügel – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – erläutert anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes die derzeitige Situation und geht auf die vorgesehene Ausbauplanung sowie der damit verbundenen Kosten detailliert ein. Anhand der Power-Point-Präsentation werden Ansichten und Grundrisspläne vorgestellt und detailliert erläutert. Insbesondere wird hierzu ausgeführt, dass eine Einfriedung mittels eines Zaunes insbesondere zum Teichgelände hin, erforderliche sein wird. Ebenso ist eine Umnutzung des bisher als Tischlereigebäude genutzten Nebengebäudes vorgesehen. Diese Räumlichkeiten werden zukünftig vom Jugendzentrum mitgenutzt, so dass Räumlichkeiten im Hauptgebäude für die Nutzung der dort unterzubringenden Hortgruppen umgebaut werden können.

Die Kosten zur Errichtung der Räumlichkeiten der 2 Hortgruppen, der WC-Anlage sowie der Küche betragen 220.000 €. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit (Umzäunung) und der Herstellung des Außengeländes werden Kosten in Höhe von ca. 40.000 € verursacht. Für die Herrichtung des Nebengebäudes der ehemaligen Jugendwerkstatt für die Jugendstadtteilarbeit ist ein zusätzlicher Betrag von 40.000 € erforderlich.

Insgesamt fallen damit Kosten für den Hort im JZ Kaltenmoor von 300.000 € an.

 

 

Im Anschluss an die Vorstellung der Baumaßnahme wird den Mitgliedern des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung die Möglichkeit eingeräumt, Fragen zu stellen.

 

 

Ratsfrau Schellmann  interessiert, ob die in der ehemaligen Tischlerei umzubauenden Ersatzflächen für das Jugendzentrum als Ersatzflächen ausreichend sein werden.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass das Nebengebäude, welches bisher als Tischlerei genutzt wurde, seit ca. 1 Jahr leer steht.

 

Herr Krügel – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – ergänzt, dass diese Ersatzflächen ausreichend dimensioniert sein werden. Vorgesehen ist die Umbauplanung in enger Abstimmung mit den Jugendlichen vorzunehmen, so dass Wünsche ggf. bei der Umbauplanung Berücksichtigung finden können.

 

Bürgermeisterin Baumgarten  erinnert an die Beratung im Jugendhilfeausschuss. Hier wurde seitens der Verwaltung ausgeführt, dass ggf. im Hauptgebäude Räumlichkeiten im Dachbodenbereich für den Ausbau einer 3. Hortgruppe in Anspruch genommen werden könnten. Die Gesamtkosten für alle 3 Gruppen wurden mit 180.000 bis 200.000 € beziffert.

Der heute vorgestellten Planung hat sie entnommen, dass allein für die zunächst für eine bauliche Realisierung vorgesehenen 2 Hortgruppen Kosten in Höhe von 220.000 € veranschlagt werden. Diese Kostendiskrepanz möchte sie erläutert haben.

 

Oberbürgermeister Mädge verweist auf die Anlage zur Beschlussvorlage, in der ausgeführt sei, dass die Kostenschätzung vorbehaltlich der noch vorzunehmenden Detailplanung des Raumprogramms vorzunehmen sei.

Der Kostenansatz von 200.000 € hätte ausgereicht. Die Ersatzräume für den Mädchenraum sowie für den EDV-Bereich wären darin jedoch nicht enthalten gewesen. Nicht enthalten waren auch die Kosten für die erforderliche Einfriedung des Außenbereiches. Die Einfriedung zu den Gutsteichen wird allein schon mit 20.000 € zu Buche schlagen.

Die 3. Hortgruppe, in der ca. 10 Kinder betreut werden sollen, wird erst im Jahre 2013 zur Umsetzung gelangen.

Der zeitliche Druck wird dadurch hervorgerufen, dass für die 2. Krippengruppe ab 1.09.2012 bereits 15 Plätze den Eltern zugesagt wurden. Die beiden anderen angeführten Maßnahmen sollen bis zum Sommer 2013 umgesetzt werden. Die Ausbauplanung für die angesprochene 3. Gruppe im Jugendzentrum Kaltenmoor wird in dem Ausbauprogramm 2013 dem Jugendhilfeausschuss noch gesondert vorgestellt.

 

Bereichsleiter Wiebe weist darauf hin, dass die beiden angesprochenen Hortgruppen bereits bestehen. Die besondere Situation im SZ Kaltenmoor ist die, dass die ersten Klassen keine Ganztagsbetreuung vorhalten. Der Bedarf für eine 3. Hortgruppe, in der ca. 10 Kinder betreut werden sollen, ist vorhanden.

 

Oberbürgermeister Mädge verweist darauf, dass mit der Anne-Frank-Schule und der Igelschule zwei Grundschulen in diesem Bereich liegen, wobei die Igelschule bereits auf dem Weg zur Ganztagsschulen sei. Der Antrag wurde bereits gestellt, dass Ausbauprogramm hierzu wird im Schulausschuss vorgestellt werden. Beginn der baulich erforderlichen Maßnahmen soll das Jahr 2013 sein. Erfahrungsgemäß wird sich dann der Bedarf teilweise dorthin verlagern.

An die Anne-Frank-Schule wird man ohne erhebliche Kosten keinen Anbau vornehmen können. Grundsätzlich wird angestrebt, die Kinderhorte bei den Grundschulen anzuhängen. Das ist auch der Grund für die hier angestrebte Lösung.

 

Ratsfrau Schellmann  interessiert, ob die im Zusammenhang mit den vorgestellten 3 Baumaßnahmen zu veranschlagenden Kosten haushaltsmäßig u. a. auch durch Einforderung von Mitteln Dritter abgesichert seien.

 

Herr Koch – 1. Stadtrat – führt zur Darstellung der Einnahmesituation aus, dass die Schaffung von Krippenplätzen eine Leistung ist, die vom Bund und den Ländern gemeinsam zu erbringen ist. Der bei der zuständigen Bundesministerin geführte „Krippengipfel“ hat im Ergebnis gezeigt, dass sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung hierüber bewusst seien. Neben der Verantwortung zur Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Krippenplätzen ist aber in diesem Zusammenhang auch die finanzielle Bereitstellung der erforderlichen Mittel zu beachten. Die Frage der Finanzierung ist zum Teil immer noch Gegenstand von strittigen Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen.

In der Folge verhält es sich so, dass die Baukosten für die Schaffung der zusätzlichen Krippenplätze zunächst von den Kommunen aufzubringen sein werden. Inwieweit es gelingt, die für den Bau erforderlichen Kosten teilweise bei Zuwendungsgebern wieder einzuwerben, ist ein höchst defiziler Vorgang.

Für den Bau der Krippenplätze ist eine Refinanzierung erforderlich, die auf der Einnahmeseite darzustellen ist. Angeführt seien hier neben den von der Stadt aufzubringenden Eigenmittel auch durchgereichte Mittel des Bundes, die über das Land der Kommune zur Verfügung gestellt werden. Auch der Landkreis Lüneburg hat einen Teil dieser Kosten zu übernehmen. Die Beträge werden jedoch nicht fix abgerechnet, sondern sind von vielen Faktoren abhängig. Die Mittel werden auch aus verschiedenen Jahresprogrammen der Förderung zur Verfügung gestellt. Eingegangen wird hierbei auf die jeweils unterschiedlichen Höchstbeträge/pro Platz der verschiedenen Förderprogramme.

Er bringt in Erinnerung, dass die Förderquote des vom Landkreis Lüneburg bereit gestellten Zuschusses sich vormals auf 2.600 €/pro Kind in der Obergrenze beschränkte. Zwischenzeitlich wurde dieser Betrag auf 2.700 €/pro Kind angehoben. Dieser Zuschussbetrag bezieht sich auf jeden neu geschaffenen Platz.

Aus einem Förderprogramm des Landes wurden bis zu 1.500 €/pro Kind als Ausstattungszuschuss gezahlt. Für den Umbau und Ausbau im Bestand wurde ein Baukostenzuschuss von 5.600 €/pro Platz gewährt. Der Gesamtbetrag dieser Förderung von max. 7.500 €/pro Platz ist jedoch gedeckelt  auf max. 95 % der Baukosten.

Mit dem neuen Förderprogramm wurde der Fördersatz auf 7.500 €/pro Platz pauschaliert. Dieser Betrag beinhaltet sowohl den Baukostenzuschuss als auch den Zuschuss für die Ausstattung.

Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass die vorgestellten Bauvorhaben in unterschiedliche Antragszeiträume und unterschiedliche Förderprogramme fallen. Insofern ist jede Gegenfinanzierung aus Förderprogrammen sehr differenziert zu betrachten, da, wie ausgeführt, dies von sehr unterschiedlichen Kriterien abhängig ist.

Vereinfacht kann in einer globalen Betrachtungsweise ausgeführt werden, dass für das Jahr 2012 haushaltsmäßig 900.000 €, die nicht speziell auf bestimmte Bauvorhaben bezogen sind, veranschlagt sind. Diese Investitionen bezogen sich sowohl auf den Kita als auch auf den Krippenbereich. Von dem Ansatz von 900.000 € sind zwischenzeitlich für diverse Maßnahmen 860.000 € mit Ausgaben belegt. Für die neuen heute vorgestellten Maßnahmen stehen damit noch 40.000 € Eigenmittel zur Verfügung. Die Gesamtkosten der zusätzlichen Maßnahmen belaufen sich in der Gegenüberstellung jedoch auf 345.000 €.

Eine weitere Einnahmequelle stellen die Infrastrukturbeiträge dar, die Investoren über entsprechende Verträge für neue Baugebiete zu leisten haben. Durch diese Beiträge wird der durch die neuen Baugebiete verursachte Mehrbedarf an neuen Kita-Plätzen teilweise abgedeckt. Diese Infrastrukturmittel sind im Haushalt 2012 mit einer erwarteten Einnahme von 354.000 € veranschlagt.

Insgesamt werden aus diesen Infrastrukturmaßnahmenbeiträgen und Zuwendungen des Landkreises Einnahmen in Höhe von 550.000 € erwartet.

In der Gesamtsumme belaufen sich die verbesserten Einnahmen aus den Infrastrukturmitteln (statt 354.000 € jetzt 495.000 €) sowie die Zuwendungen vom Landkreis Lüneburg und dem Land Niedersachsen in der Summe 839.400 €.

Im Vergleich zu dem, was im Haushalt in den Ansätzen  nachvollziehbar dargestellt ist, ist ein Plus von 285.000 € in der Einnahme und wie dargelegt, ein Mehrausgabebedarf in Höhe von 305.000 € vorgesehen.

Die Schere zwischen zu erwartenden Mehreinnahmen und dem Mehrausgabenbedarf liegt somit bei ca. 19.500 €. Dieser Differenzbetrag ist entweder durch Einsparung im Budget abzudecken  oder durch Vorweginanspruchnahme von Mitteln des Haushaltsjahres 2013 auszugleichen. Ein solcher Vorgriff auf Fördermittel aus dem Jahre 2013 ist nach den bestehenden Förderrichtlinien zulässig.

Die entsprechenden Bescheide auf Förderung von 30 zusätzlichen Plätzen mit einer Fördersumme von 250.000liegen in der heutigen Eingangspost vor.

Die Einnahmeseite für die zusätzlichen vorgestellten Maßnahmen ist damit vollständig abgedeckt.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass die am 10.05.2012 im Jugendhilfeausschuss beschlossene Liste um die heute vorgestellten 3 zusätzlichen Maßnahmen ergänzt/verändert wird. Alle anderen Maßnahmen werden so abgearbeitet, wie sie im Jugendhilfeausschuss beraten und beschlossen wurden. Darüber, wie der bereits vom 1. Stadtrat Koch dargelegte Fehlbetrag in Höhe von 19.500 € abgedeckt werden kann, wird noch zu befinden sein. Die hierfür denkbaren Möglichkeiten wurden bereits vom 1. Stadtrat Koch aufgezeigt. Bei einem Gesamtvolumen von 1,2 Mio. € in der Investition wird der im Augenblick noch bestehende Fehlbetrag von 19.500 € kein Risiko darstellen. Es ist davon auszugehen, dass entsprechend den aufgezeigten Möglichkeiten eine Lösung zur Abdeckung dieses Fehlbetrages gefunden wird. Betont wird in diesem Zusammenhang, dass die Abdeckung des Fehlbetrages nicht durch Kürzungen bei den anderen Maßnahmen vorgesehen sei, sondern dass diese wie auch beschlossen, so durchgeführt wurden, wie sie im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurden.

Eine entsprechende Liste über die Mehreinzahlungen der Investitionskosten für den Krippenausbau wird dem Protokoll als Anlage (Anlage II) beigefügt.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Pauly weist darauf hin, dass die Beschlussempfehlung der Verwaltung einer Ergänzung dahingehend bedarf, dass der Ausschuss in seiner Beschlussfassung auch darüber befindet, welche Variante der Ausbauplanung für die Kita Heidkamp zum Tragen kommen soll.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst das Beratungsergebnis noch einmal zusammen, dass hinsichtlich der Beschlussempfehlung der Verwaltung zum Ausbau der Kita Heidkamp dem Vorschlag der Verwaltung dahingehend gefolgt werden soll, dass die Variante 2 baulich umgesetzt werden soll.

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung (ABS) als Werksausschuss für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und der Jugendhilfeausschuss (JHA) fassen einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Bürgermeisterin Baumgarten – JHA -) mit der Ergänzung, dass beim Krippenausbau der Kita Heidkamp – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – die Variante 2 baulich umgesetzt werden soll.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ABS-JHA 17.07.12 (748 KB)      
Anlage 2 2 TOP 3 Anlage II - Krippenausbau 001 (1036 KB)