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Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend auf den in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhalt ein. Ausgeführt wird, dass die Hansestadt Lüneburg in der Programmanmeldung 2011 erstmals die Gebietserweiterung des Fördergebietes „westliches Wasserviertel – städtebaulicher Denkmalschutz“ beantragt hat. Zu dieser Gebietserweiterung gehörte auch die Basteihalbinsel, die als Naherholungsgebiet für das Wasserviertel einen wichtigen Bezugspunkt bildet. Dem Antrag auf Gebietserweiterung wurde in den vergangenen Jahren von der Landesregierung nicht entsprochen. Die Chancen auf eine Bewilligung würden sich jedoch erhöhen, wenn die angestrebte Gebietserweiterung möglichst klein gehalten wird. Der bestehende Antrag auf Gebietserweiterung wird deshalb dahingehend modifiziert, dass die Stadt von der Beantragung der Aufnahme der Basteihalbinsel in das Förderprogramm „städtebaulicher Denkmalschutz“ absieht. Demzufolge reduziert sich auch die beantragte Gebietserweiterung von ursprünglich 5,67 ha auf 4,18 ha. Die Zielsetzung, die Basteihalbinsel in ein Naherholungsgebiet umzuwandeln, bleibt nach wie vor bestehen. In der weiteren Vorgehensweise wurde ein Gespräch mit Vertretern der Regierungsvertretung geführt. Nach Herausnahme aus dem Sanierungsgebiet wird die einmalige Chance bestehen, dass das Ziel, die Basteihalbinsel aufzuwerten, deutlich erhöht. Die Fläche lag lange Zeit im Schatten dessen, was in anderen Grünanlagen umgesetzt wurde. Die Umgestaltung der Basteihalbinsel wurde planerisch bereits vorgenommen. Die Planung wurde im letzten Grünflächen- und Forstausschuss vorgestellt und von den Ausschussmitgliedern positiv aufgenommen. Die Antragsunterlagen für die Umgestaltung der Basteihalbinsel sind demzufolge bereits fertig, mit Kosten hinterlegt und vom zuständigen Grünflächen- und Forstausschuss abgesegnet.
Ratsherr Bruns interessiert, ob die dargelegte Vorgehensweise rechtlich nicht zu beanstanden sein wird.
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass für die Vorgehensweise hinreichende und begründbare Gründe vorliegen, die bereits im Vorfeld mit der Fördermittelstelle abgestimmt wurden. Weil in diesem Bereich ein Grünflächendefizit besteht, bleibt die Umgestaltung dieser Fläche auch weiterhin förderfähig. Der Weg der weiteren Vorgehensweise ist, nachdem Abstimmungsgespräche mit den Vertretern der Regierungsvertretung bereits stattgefunden haben, als aussichtsreich anzusehen. Die Regierungsvertretung hat nach Eingang eines entsprechenden Antrages eine wohlwollende Prüfung zugesagt.
Ratsfrau Puschmann möchte wissen, dass, wenn wie vorgeschlagen vorgegangen wird, die Fläche der Basteihalbinsel herausgenommen wird, es aber mit der Förderung nicht klappen sollte, ob es dann seitens der Verwaltung einen Plan „B“ geben würde.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen wird. Eine entsprechende Vorgehensweise wurde im zuständigen Grünflächen- und Forstausschuss vorgestellt. Da bereits eine fertige Planung vorliegt, wäre dann vorzusehen, diese Planung jedes Jahr durch Einstellung entsprechende Haushaltsmittel Stück für Stück umzusetzen.
Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – führt ergänzend aus, dass sich die Kostenschätzung für die Umgestaltung der Basteihalbinsel auf 290.000 € beläuft.
Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass die Kosten als relativ hoch erscheinen. Vorgesehen sei jedoch neben Wegebauarbeiten auch Spielplatzbereiche und Anpflanzungen zu erneuern bzw. zu ergänzen. Die entsprechende Ausbauplanung hierzu wurde im Grünflächen- und Forstausschuss – wie bereits ausgeführt - vorgestellt.
Herr Burgdorff – ALA – interessiert, ob Aussagen über das Verhältnis öffentlicher zu privaten Antragstellern möglich sind. Dies insbesondere für den Bereich der sich in der Planung als hufeisenförmig darstellt.
Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass man einzelne Bereiche des Gebietes hierzu gesondert betrachten muss. Im Bereich des Wasserviertels zum Beispiel stehen keine öffentlichen Gebäude, die förderungsfähig wären. Hier fließen Mittel, die seitens der Stadt beantragt werden, nur in den Straßenbau. Bereits ausgeführt wurde, dass nach der Sanierung des Viskulenhofes im Anschluss daran der Straßenzug „Salzstraße am Wasser“ hierunter fallen würde. Bei dem im Plan dargestellten gelben Bereich im Bereich des Straßenzuges „Vor dem Bardowicker Tore“ handelt es sich um die 1. Erweiterung. Auch in diesem Bereich werden ausschließlich private Eigentümer gefördert. Die 2. Erweiterung des Fördergebietes erfasst auch die Bereiche des Rathauses und der Ratsbücherei sowie auch das alte an der Egersdorffstraße gelegene alte Schulamt. Eingegangen wird hierbei insbesondere auf die Situation des alten Schulamtes. Seit Jahren ist die Stadt bemüht, durch an die Handgabe Investoren zu finden, die durch eine entsprechende Sanierung den Erhalt des Gebäudekomplexes sicherstellen. Der letzte Investor ist abgesprungen, weil keine Gebietserweiterung unter Einbeziehung dieses Gebäudekomplexes erreicht werden konnte und der Gebäudekomplex als nicht förderfähig betrachtet wurde. Nach Einschätzung der Verwaltung wird eine Sanierung des Gebäudekomplexes nur dann funktionieren, wenn das Sanierungsgebiet entsprechend ausgeweitet und damit eine Förderung ermöglicht wird.
Herr Burgdorff – ALA – empfindet es so, dass hier zwei Programme nebeneinander laufen, die jedoch fördermäßig nicht übereinander gelegt werden können. Er geht davon aus, dass eine Doppelförderung nicht stattfinden kann. Für ihn handelt es sich bei der einen Förderung um eine Förderung nach Städtebauförderungsgesetz und bei der anderen um Förderung im Sinne des städtebaulichen Denkmalschutzes. Dies wäre nach seinem Verständnis getrennt voneinander zu betrachten.
Stadtbaurätin Gundermann stellt richtig, dass es sich in beiden Bereichen um Städtebaufördermittel handelt, wobei das normale Programm, das im Lageplan aufgezeigte rote Gebiet umfasst. Dieser Bereich wird schlussgerechnet und abgeschlossen. Verbleiben wird der städtebauliche Denkmalschutz mit dem Antrag und der 1. bzw. 2. Erweiterung. Aufgelistet werden die bereits hieraus geleisteten Zahlungen sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich.
Herr Burgdorff – ALA – geht davon aus, dass entsprechend der Vorgaben des § 172 BauGB hierfür eine eigene Satzung erforderlich wäre, zumindest ergibt sich eine solche Vorgehensweise aus den bestehenden Förderrichtlinien.
Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass die von Herr Burgdorff angesprochene Thematik bereits durch die bestehende Sanierungsatzung abgedeckt werde. Entsprechend den Förderrichtlinien wurde bereits in die Sanierungssatzung ein Passus aufgenommen, der u. a. eines der Sanierungsziele beinhaltet, dass sichergestellt werden muss, dass Baukulturell wertvolle Bausubstanz zu erhalten ist. Insofern bedarf es keiner zusätzlichen Erhaltungssatzung.
Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – merkt ergänzend an, dass letztendlich eine Entscheidung zu treffen war, ob man eine Sanierungs- oder Erhaltungssatzung auf das Gebiet legt. Seitens der Stadt hat man sich seinerzeit für die Sanierungssatzung entschieden, die den von Stadtbaurätin Gundermann vorstehend angeführten Passus beinhaltet.
Weitere Wortmeldungen .liegen nicht vor. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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