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Beratungsinhalt:
Beigeordneter PAULY erklärt, dass die Erweiterung Werum grundsätzlich nicht zu beanstanden sei. Die Fraktion Die Linke habe im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung gefordert, dass im Bebauungsplan die Option geprüft werde, ob eine Zufahrt östlich des Werum Geländes, nicht durch die Bauverbotszone, sondern durch die Baubeschränkungszone, möglich sei. Aus seiner Sicht sei die Prüfung nicht ordentlich erfolgt. Die zweite Option eine Parkfläche auf dem Werum Gelände einzurichten, sei nicht ordnungsgemäß geprüft und abgewogen worden, daher könne er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
Ratsherr BRUNS widerspricht Beigeordnetem Pauly. Die angesprochenen Punkte seien abgewogen worden und dazu sei im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung durch die Verwaltung vorgetragen worden.
Bürgermeister MEIHSIES teilt mit, dass die Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen sich die Situation vor Ort habe darstellen lassen. Es habe Gespräche mit den Anwohnern und der Firma Werum gegeben. Abwägungen und Alternativen seien geprüft worden und eine Zufahrt von Osten sei nicht möglich gewesen. Aus seiner Sicht sei eine gerechte Abwägung getroffen worden.
Ratsfrau SCHELLMANN äußert, dass eine sehr gute Abwägung stattgefunden habe. Die östliche Zufahrt sei immer problematisch gewesen. Eine Verdichtung im Sinne eines Abriss und neuen dreistöckigen Aufbaus wäre eine Zumutung für einen solchen Betrieb, der so existenziell sei und viel Arbeitsplätze in der Hansestadt Lüneburg schaffe. Dies hätte dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprochen. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 6 Enthaltungen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:
1. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 145 „Erweiterung Werum“ wird mit Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
(6, 06, 61, 63) |
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