Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Ratsfrau Schellmann weist auf den Umsatzrückgang hin und fragt den Geschäftsführer der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (BuK), Herrn Wiese, nach den Gründen für den Rückgang. Herr Wiese erklärt, dass sich dass Angebot der Volkshochschule (VHS) grundsätzlich in den Erwachsenenbildungsbereich und den Auftrags- bzw. Projektbereich gliedert, wobei es im letzteren Bereich zu einer Reduzierung der betrieblichen Leistung gekommen ist. Der Umsatzrückgang in diesem Bereich ist im Wesentlichen auf die gesunkenen Entgelte für Integrationskurse sowie die Abnahme der Auftragskurse zurückzuführen. Ersteres ist durch den Rückgang von berechtigten Teilnehmern begründet. Die Auftragskurse werden hingegen durch die Fremdbestimmtheit sowie den Wettbewerb mit anderen Anbietern stark beeinflusst. So haben Einsparungen im Auftragsbereich des Job-Centers als Auftraggeber sowie kostengünstigere Kursangebote konkurrierender Anbieter zu einem Rückgang der Auftragsvergabe geführt. Bedingt durch den Auftragsrückgang sind die Personalkosten im Honorarbereich gesunken, was wiederum zu einer Minderung des Deckungsbeitrages zu den Fixkosten geführt hat.
Ratsherr Srugis fragt nach der voraussichtlichen Entwicklung der Auftragslage und damit verbundenen Auswirkungen und bittet Herrn Wiese um Erläuterung der in der Anlage 1.4 Seite 4 der Vorlage erwähnten Drohverlustrückstellung. Herr Wiese erklärt, dass die Drohverlustrückstellung aus dem Projekt „Jugend-Coach“ resultiert. Dafür mussten seinerzeit im Rahmen der Ausschreibung bereits im Voraus Räumlichkeiten für die Durchführung des Projektes verbindlich bis April 2012 angemietet werden. Jedoch hat die VHS den Zuschlag nicht erhalten. Dadurch sind der BuK vergebliche Mehraufwendungen für nicht genutzte Räumlichkeiten entstanden. Ratsherr Neubauer führt unterstützend an, dass nach den Anforderungskriterien des Bundes für das Ausschreibungsverfahren eine andere Verfahrenweise unzulässig ist und sich somit vergebliche Mehraufwendungen, wie sie bei der BuK entstanden sind, nicht vermieden werden können und zu einer künstlichen Verteuerung führen. Herr Wiese betont, dass es aufgrund der starken Konkurrenz am örtlichen Bildungsmarkt immer schwieriger wird, Aufträge und Personal zu halten und neue Aufträge sowie neues Personal zu akquirieren. Zudem stellt Herr Wiese die Problematik der Personalkosten dar und führt aus, dass bei steigenden Personalaufwendungen die Zuschüsse von der Hansestadt und dem Landkreis im Jahr 2009 noch 465 T€ und ab 2010 bis 2012 nur noch 430 T€ betrugen. Die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg stellen der Buk Personal zur Verfügung, deren Kosten in dem Zuschussbetrag enthalten sind. Der Anstieg der Personalaufwendungen ist auf erfolgte Tariferhöhungen aufgrund der Tarifbindung des gestellten Personals zurückzuführen. In diesem Zusammenhang weist Herr Wiese auf die Erforderlichkeit der Anpassung der Zuschusszahlungen ab 2013 hin. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH der Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2011, der Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2011 von 48.206,29 € mit dem Gewinnvortrag von 886,47 € und der Entnahme aus der Gewinnrücklage sowie der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 zu zustimmen.
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