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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.07.2012    
Zeit: 15:35 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Vereinsheim des TuS Erbstorf
Ort: Heidkoppelweg, 21337 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

 

TOP 6.1   Ferien-Schwimmförderung

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, erinnert, dass mit dem Ziel die Anzahl nichtschwimmender Schulkinder nachhaltig zu senken, bereits im Jahr 2006 ein Konzept zur Ferien-Schwimmförderung erarbeitet wurde. Mit städtischen Fördermitteln wurden seitdem folgende Wochen-Schwimmkurse durchgeführt:

 

 

 

 

Die Anfänger-Schwimmkurse erfreuen sich unverändert großer Beliebtheit; alle in den diesjährigen Sommerferien im Freibad Hagen angebotenen Kursplätze sind bereits seit mehreren Wochen belegt.

 

 

TOP 6.2   Neubau einer Dreifeld-Sporthalle St. Ursula-Schule

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, teilt mit, dass die Neubauarbeiten an der  St. Ursula  Schule incl. Errichtung einer Dreifeld-Sporthalle zügig vorangehen. Da an dem vorgesehenen Standort des Parkplatzes noch eine Halle der EON Avacon steht, müssen hierfür ersatzweise Übergangslösungen erzielt werden. Sobald die Parkplatzsituation abschließend geklärt ist, wird die Sport- und Gymnastikhalle selbstverständlich auch dem Vereinssport zur sportlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

 

Einvernehmlich soll die nächste Sitzung des Sportausschusses in den Räumen der Dreifeld-Sporthalle St. Ursula Schule stattfinden.

 

 

TOP 6.3   Nutzung städtischer Sporthallen in der Ferienzeit

 

Auf Anfrage von Herrn Nack, Kreissportbund, erklärt Herr Papke vom Bereich Bildung und Betreuung, dass nach § 2 der städt. Benutzungsordnung (40-01) Ausnahmegenehmigungen zur Nutzung städtischer Sporthallen während der Ferienzeit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt werden. Ein solcher Fall würde z.B. für die Austragung von Punktspielen, der Vorbereitung auf Welt- und  Europameisterschaften vorliegen. Trainings- und Übungseinheiten fallen nicht unter diese Ausnahmeregelung es sei denn, es handelt sich hierbei um Leistungsmannschaften die in einer Bundesliga spielen (in Lüneburg zur Zeit die Volleyballer der SVG Lüneburg und die Salt City Boars). In seiner Sitzung am 12.10.2011 hat der Lüneburger Sportbeirat dieser Vorgehensweise einvernehmlich zugestimmt.

 

In den letzten Jahren haben die Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen während der Ferienzeit stark zugenommen. Sollten für Trainingszwecke Ausnahmegenehmigungen erteilt werden haben andere Sportvereine bereits angekündigt ebenfalls solche Anträge zu stellen. Dies würde bedeuten, dass eine Vielzahl städt. Sporthallen über mehrere Wochen geöffnet sind und dies alles ohne Kontrolle durch städtische Bedienstete. Schäden die während dieser Zeit entstandenen sind, können dann zeitlich nicht mehr dem Verursacher zugeordnet werden. Hinzu kommt, dass allein aus hygienischen Gründen zumindest die Sanitär- und Umkleidebereiche täglich gereinigt werden müssten. Da die Vereine fast ausnahmslos eine solche Kostenübernahme ablehnen stellt sich die Frage, wer kommt letztendlich für diese nicht unerheblichen Mehrkosten auf.

 

 

TOP 6.4  42. Kreissporttag des KSB Lüneburg

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Meißner, gibt bekannt, dass auf dem 42. Kreissporttag des KSB Lüneburg Herr Werner Nack nach 24 Jahren seinen Vorsitz an Herrn Christian Röhling abgegeben hat. 

 

Sollte der Kreissportbund Lüneburg aus diesem Anlass ein neues beratendes Mitglied in den Sportausschuss entsenden ist es allen Ausschussmitgliedern ein besonderes Anliegen, Herrn Nack in der darauffolgenden Sitzung gebührend zu verabschieden. Herr Nack wird gebeten in einem solchen Fall an der Sitzung teilzunehmen.