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Auszug - Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 04.07.2012    
Zeit: 16:02 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4547/12 Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Blanck, weist auf den Änderungsantrag der Gruppe SPD/ Bündnis 90/ Die Grünen vom 03.07.2012 hin, der allen Ausschussmitgliedern ausgeteilt wurde. Stadtkämmerin Lukoschek erklärt, dass die Synopse alle Veränderungen aus den Gesprächen im Ausschuss und mit den Fraktionen enthält inkl. einer aussagefähigen Begründung.

 

Ratsherr Srugis dankt der Verwaltung für die Mühen, die Änderungen des Ausschusses in den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) eingearbeitet zu haben. Seiner Meinung nach ist die Fassung der Hansestadt Lüneburg moderner als die Basis des PCGK des Bundes. Gute Unternehmensführung und Kontrolle ist gerade bei so einer Vielzahl von Beteiligungen wichtig. Weiterhin erläutert er den Änderungsantrag der Gruppe und erklärt, dass die Ergänzung um die Beschreibung der Nachhaltigkeit in der Präambel wichtig ist, um die grundsätzlichen Ziele der Hansestadt Lüneburg zu verdeutlichen.

 

Beigeordneter Pauly kritisiert die Kurzfristigkeit des Änderungsantrags und hält den Inhalt des Antrags im Rahmen eines PCGK für sachfremd. Es wird die Zusammenarbeit der Organe und der Beteiligungen mit der Verwaltung sowie der städtischen Organe beschrieben. Nachhaltigkeit spielt in diesem Zusammenhang eine wenn überhaupt untergeordnete Rolle.

 

Ratsherr Webersinn unterstützt die Aussage des Beigeordneten Pauly.

 

Ratsherr Adam führt aus, dass der Antrag bereits in der Ausschusssitzung am 23.05.2012 angekündigt wurde und somit keine Überraschung sei. Er halte die Aufnahme der dargestellten Beschreibung nicht für überflüssig und sachfremd, da gerade Präambeln gelesen werden und schon dort alles für die Unternehmen Wichtige stehen sollte. Mit dieser Änderung wird ein wichtiges Signal von der Hansestadt Lüneburg an die Beteiligungen und ggf. auch an die Bürger gesandt.

 

Ratsherr Neubauer ergänzt, dass die Präambel eine deklaratorische Wirkung hat und die Aufnahme der Ergänzung wichtig ist. Für die Hansestadt Lüneburg ist die Nachhaltigkeit von zentraler Bedeutung und somit gehört dies auch in den PCGK.

 

Beigeordneter Pauly weist darauf hin, dass aus der Definition des Begriffs Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch, sozial) die Begriffe ökonomisch und sozial im PCGK wieder aufgegriffen werden. Der ökologische Aspekt findet sich im PCGK aber nicht wieder.

 

Ratsherr Webersinn stellt dar, dass die Gesellschaften auch ohne die Aufnahme der Ergänzung in der Präambel nachhaltig wirtschaften würden, da die Gesetze in Deutschland umfassend und ausreichend sind.

 

Ratsherr Adam erklärt, dass auch der Aspekt der Ökologie gerade für die städtischen Unternehmen wichtig ist. Mit der Ergänzung in der Präambel wird eine Willenserklärung der Hansestadt Lüneburg an die Beteiligungen verdeutlicht.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Änderungsantrag der Gruppe SPD/Bündnis 90 die Grünen vom 03.07.2012 wird bei 2 Enthaltungen von Ratsherrn Kuhn und Ratsherrn Webersinn angenommen.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt bei einer Enthaltung von Ratsherrn Kuhn:

 

 

Der vorliegende Entwurf des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Hansestadt Lüneburg inkl. der vorliegenden Änderungen wird beschlossen. Der PCGK gilt für alle privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen, Anstalten des öffentlichen Rechts und sonstige Einrichtungen an denen die Hansestadt Lüneburg beteiligt ist. Der PCKG gilt nicht für die Sparkasse Lüneburg.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass alle Beteiligungsgesellschaften der Hansestadt Lüneburg den PCGK als verbindliche Grundlage übernehmen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Teil A anzupassen, soweit dies erforderlich sein sollte und keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen damit verbunden sind und den Teil B    regelmäßig auf seine Zweckmäßigkeit zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben und zu ändern.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag SPD und Bündnis 90 die Grünen (489 KB)