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Erster Stadtrat KOCH teilt mit, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden habe über die Frage wie hoch die Geldleistungen für Personen seien, die im Asylverfahren stehen. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seien seit 1993 nicht mehr verändert worden. Die Leistungen lagen etwa um 47% unter den Hartz IV Regelsätzen. Das Bundesverfassungsgericht habe geurteilt, dass die Beträge nichtig und verfassungswidrig seien. Das Bundesverfassungsgericht habe eine Übergangslösung getroffen. Im Jahr 2010 haben 129 Personen und im Jahr 2011 haben 136 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. 42 Personen von den 136 Personen haben höhere Leistungen als nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Bei den verbleibenden 94 Personen sei bei einer Umsetzung des Urteils mit zusätzlichen Kosten in Höhe von monatlich 10.000 € zu rechnen. Diese Kosten habe zunächst die Hansestadt Lüneburg zu tragen, die vom Landkreis Lüneburg nach dem Lüneburg Vertrag erstattet werden.
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