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Beigeordneter POLS möchte wissen, welche Auswirkungen das Urteil zur Bettensteuer auf den Haushalt der Hansestadt Lüneburg habe und wie die Verwaltung mit dem Urteil umgehe.
Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass geprüft werden müsse, ob die Hansestadt Lüneburg für den nicht strittigen Bereich Tourismus die Bettensteuer erheben werde. Dafür müsse das Urteil ausgewertet und Daten erhoben werden. Die Verwaltung werde nach Sichtung des Urteils dem Rat eine Vorlage zur Entscheidung vorlegen. Im Hinblick auf den Entschuldungsvertrag müsse geprüft werden, ob eine Bettensteuer erhoben oder eine Ersatzmaßnahme vorgenommen werde.
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