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Es liegen Dringlichkeitsanträge von der Gruppe FDP/RRP und den Fraktionen Die Linke und Piraten Niedersachsen vor.
Beratungsinhalt:
Stadtrat MOßMANN führt aus, dass Dringlichkeitsanträgen an bestimmte Voraussetzungen nach § 59 Abs. 3 Satz 5 NKomVG gebunden seien. Der Antrag der Fraktionen Die Linke und Piraten Niedersachsen sei nicht dringlich nach den Voraussetzungen und zudem sei keine Ratzuständigkeit gegeben. Aus einer Rechtsauskunft des Spitzenverbands zitiert Stadtrat Moßmann auszugsweise: „Es geht, wie ich den Sachverhalt verstehe, nicht darum, dass die Stadt sich an einer Gesellschaft oder anderen privatrechtlichen Vereinigungen beteiligen will, dass wäre der Fall des § 58 Abs. 1 Nr. 12 NKomVG, oder Mitglied in einem kommunalen Zusammenschluss, Fall des § 58 Abs. 1 Nr. 17 NKomVG, werden soll, sondern sich an einer Rahmenvereinbarung für die Beauftragung der ÖPP Deutschland AG mit bestimmten Leistungen beteiligt. Die Beschlussfassung einer solchen Angelegenheit ist nach § 58 Abs. 1 und 2 NKomVG nicht dem Rat vorbehalten. Da es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, ist für die Beschlussfassung dieser Angelegenheit nach § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG der Verwaltungsausschuss zuständig. Die Voraussetzungen eines dringenden Falles im Sinne des § 59 Abs. 3 Satz 5 NKomVG sind offenbar nicht erfüllt, so dass die entsprechende Erweiterung der Tagesordnung zu Beginn der Sitzung aus Rechtsgründen nicht in Betracht gezogen werden kann. Ein gleichwohl gefasster Beschluss oder über ein Vorbehalt der Beschlussfassung oder gar in der Sache wäre unwirksam mit Bezug auf das Verwaltungsgericht Oldenburg.
Ratsherr BARTELS erklärt, dass die Fraktion Piraten Niedersachsen das Thema gerne öffentlich diskutiert hätte. Da dies rechtlich nicht möglich sei, ziehe er den Antrag zurück.
Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung zu dem Thema öffentlich vorgetragen werde.
Ratsfrau SCHELLMANN begründet den Dringlichkeitsantrag der Gruppe FDP/RRP. Sie halte es für sinnvoll, dass der Mitarbeiter aus dem Ministerium für Inneres und Sport, der an dem Vertragsentwurf mitgearbeitet habe, den Ratsmitgliedern und den Bürgerinnen und Bürgern, die die Einschnitte zu tragen haben, die Einzelheiten des Entschuldungsvertrags nochmals darstelle.
Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass der Vertrag öffentlich vorgelegen habe und diskutiert worden sei. Die Entschuldungskommission des Landes habe Nachfragen zu dem vorgelegten Vertrag gehabt. Am 07.09.2012 entscheide die Entschuldungskommission über das Angebot des Landes, zudem im Verwaltungsausschuss ratsöffentlich vorgetragen werde. Somit könne über den Antrag der Gruppe FDP/RRP in der Ratsitzung am 20.09.2012 beraten werden, wodurch keine Dringlichkeit des Antrags gegeben sei. Er werde Herrn Schünemann den Wunsch vortragen, dass er persönlich im Rat vortrage.
Ratsfrau SCHELLMANN zieht den Antrag der Gruppe FDP/RRP zurück.
Ratsherr BARTELS erklärt zu dem Antrag der Fraktion Piraten Niedersachsen TOP 6.1 „Aufnahme aller Ratsmitglieder bei abgeordnetenwatch.de“, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet werde. Er werde eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Thema geben, bei der abgeordnetenwatch.de sich vorstellen wird. Daher ziehe er den Antrag zurück.
Beigeordneter DÖRBAUM zieht den Änderungsantrag zum Antrag „Aufnahme aller Ratsmitglieder bei abgeordnetenwatch.de“ TOP 6.1.1 zurück. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt einstimmig die geänderte Nachtragstagesordnung fest. ALLRIS Dokumente
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