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Beratungsinhalt:
Bereichsleiterin Hesebeck erläutert anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes die Planung für den Ausbau eines Geh- und Radweges. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird näher auf die Details der Ausbauplanung eingegangen. Aus Kostengründen ist vorgesehen, die aufgezeigte Fuß- und Radwegeverbindung zwischen „Seniorenpark alte Stadtgärtnerei“ und dem Kreisel Konrad-Adenauer-Straße / Einmündung Wilhelm-Leuschner-Straße in 2 Bauabschnitte (BA) aufzuteilen, wobei der 1. BA von der Einmündung des Seniorenparks bis zur Zufahrt der Revierunterkunft der Friedhofsabteilung reichen soll, was in etwa 200 m Länge entspricht. Die Realisierung des 2. BA ist für das Jahr 2013 vorgesehen. Dieser 2. BA umfasst eine Länge von ca. 270 m. Die Aufteilung in einen Fuß- und Radwegbereich ist nicht vorgesehen.
Ratsherr Bruns begrüßt die Maßnahme, weil sie eine Fortsetzung dessen darstellt, was auf der anderen Straßenseite bereits realisiert wurde. Dass eine solche Wegebeziehung angenommen und auch notwendig erscheint, dokumentiert sich auch schon aufgrund der Tatsache, dass sich auf der vorgesehenen Trasse bereits seit Jahren ein Trampelpfad gebildet habe.
Ratsfrau Schellmann merkt an, dass unfallträchtige Situationen auch dadurch hervorgerufen werden, dass keine Abgrenzung zwischen Fuß- und Radweg vorgesehen sei. Der kombinierte Weg ist aus ihrer Sicht mit 2,50 m hierfür nicht breit genug, zumal man davon auszugehen ist, dass der Weg auch von den Bewohnern des Seniorenparks frequentiert wird. Diese sind oftmals schwerhörig, was bei engen Verkehrsführungen mit Radfahrern leicht zu Problemen führen kann.
Bereichsleiterin Hesebeck merkt an, dass ein in Rad- und Fußweg getrennter Weg eine Breite von 3,50 m bis 4,00 m aufweisen müsste. Dies ist allein kostenmäßig nicht darstellbar. Mit einer solchen Vorgabe wären maximal 100 m in einem BA realisierbar.
Ratsherr Dr. Scharf erinnert daran, dass eine Diskussion, welche Mindestbreiten die einzelnen Wegearten in ihrer Funktion aufzuweisen haben, schon des Öfteren geführt wurde. Dies insbesondere im Zusammenhang mit der Radwege-Verkehrsführung in der Schießgrabenstraße. Nach Auskunft des Verkehrsdezernenten schreiben aktuelle Richtlinien gewisse Breiten vor. Sichergestellt werden sollte, dass mit der hier ins Auge gefassten Breite kein Verstoß gegen diese Richtlinien erfolgt. Innerhalb seiner Fraktion wird auch immer wieder die Frage gestellt, inwieweit es älteren Mitmenschen zugemutet werden kann, die andere Straßenseite und damit bereits vorhandene Wegebeziehungen zu nutzen.
Bereichsleiterin Hesebeck stellt klar, dass die Radwegesituation und –führung sich gegenüber den Verkehrsverhältnissen in der Schießgrabenstraße anders darstellt. In der Schießgrabenstraße war die Mindestbreite insofern thematisiert worden, als dort Zweirichtungsverkehr bei den Radfahrern angesprochen war. Hier handelt es sich jedoch um eine nicht vergleichbare Situation. Zur Frage der Zumutbarkeit gegenüber älteren Personen wird ausgeführt, dass eine Querung über die Konrad-Adenauer-Straße auch erst geschaffen werden müsste. Die baulichen Kosten und der Aufwand entsprechen in etwa den Kosten des geplanten Weges. Aus dem Vorhandensein des Trampelpfades und aufgrund des schon mehrfach, insbesondere von Senioren vorgetragenen Anregung, einen Rundweg zu schaffen, kommt man mit der Schaffung dieser Wegeverbindung einem vielfach geäußerten Wunsch nach.
Ratsherr Bruns hat aufgrund eigener Anschauung seine bisherige Ansicht revidiert. Auch er sieht heute die Notwendigkeit der Schaffung eines Rundweges. Insofern stimmt er dem Vorhaben zu. Die für die Realisierung angestrebte Vorgehensweise ist richtig.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt mehrheitlich bei 2 Enthaltungen (Ratsfrau Schellmann, Ratsherr Dr. Scharf) dem Vergabevorschlag zu.
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