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Beratungsinhalt:
Stadtkämmerin Lukoschek berichtet, dass der Public Corporate Governance Kodex wie in der letzten Sitzung beschlossen nun im Gleichstellungsausschuss bezüglich der Frauenquote in Aufsichtsräten behandelt wurde. Es ist folgender Formulierungsvorschlag beschlossen worden: „Frauen sollen angemessen berücksichtigt werden.“
Weiterhin hat die Verwaltung zwei Ergänzungsvorschläge, die noch eingearbeitet werden sollen. Grundsätzlich werden mit den Geschäftsführern, die einen variablen Anteil im Geschäftsführergehalt haben, Zielvereinbarungen geschlossen. Es sollen zukünftig auch Zielvereinbarungen mit den übrigen Geschäftsführern geschlossen werden. Der Landesrechnungshof hat dies bei seiner diesjährigen Prüfung angeregt. Darüber hinaus empfiehlt der Landesrechnungshof, dass die Verwaltung die Aufsichtsratsmitglieder auf die Sitzungen vorbereitet. Dieses Angebot soll im Teil B – Beteiligungsrichtlinie verankert und z.B. auf der Sitzungseinladung vermerkt werden.
Ratsfrau Schellmann erklärt, dass der Aufsichtsrat persönlich für seine Vorbereitung verantwortlich ist. Die bisherige Praxis bei Bedarf Fragen stellen zu können, wäre ausreichend. Wenn der Landesrechnungshof aber eine Verankerung des Angebotes wünscht, könnte der vorgeschlagene Weg mitgegangen werden. Die Eigenverantwortung könne dadurch jedenfalls nicht abgegeben werden.
Ratsherr Srugis unterstützt Ratsfrau Schellmanns Aussagen und ergänzt, dass dadurch ggf. die Gefahr entsteht, dass das Mitglied sich vollständig informiert fühlt und sich kein eigenes Urteil bildet.
Ratsherr Neubauer erklärt ebenfalls, dass die bisherige Praxis gut und ausreichend sei. Für Dokumentationszwecke sollte auf der Sitzungseinladung eine Person benannt werden, die bei Bedarf kontaktiert werden kann.
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