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Auszug - Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 23.05.2012    
Zeit: 16:03 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: HOLZ HERBST GmbH
Ort: Chr. - Herbst - Str. 10 (Gewerbegebiet Goseburg), 21339 Lüneburg
VO/4547/12 Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtkämmerin Lukoschek berichtet, dass der Public Corporate Governance Kodex wie in der letzten Sitzung beschlossen nun im Gleichstellungsausschuss bezüglich der Frauenquote in Aufsichtsräten behandelt wurde. Es ist folgender Formulierungsvorschlag beschlossen worden: „Frauen sollen angemessen berücksichtigt werden.“

 

Weiterhin hat die Verwaltung zwei Ergänzungsvorschläge, die noch eingearbeitet werden sollen. Grundsätzlich werden mit den Geschäftsführern, die einen variablen Anteil im Geschäftsführergehalt haben, Zielvereinbarungen geschlossen. Es sollen zukünftig auch Zielvereinbarungen mit den übrigen Geschäftsführern geschlossen werden. Der Landesrechnungshof hat dies bei seiner diesjährigen Prüfung angeregt. Darüber hinaus empfiehlt der Landesrechnungshof, dass die Verwaltung die Aufsichtsratsmitglieder auf die Sitzungen vorbereitet. Dieses Angebot soll im Teil B – Beteiligungsrichtlinie verankert und z.B. auf der Sitzungseinladung vermerkt werden.

 

Ratsfrau Schellmann erklärt, dass der Aufsichtsrat persönlich für seine Vorbereitung verantwortlich ist. Die bisherige Praxis bei Bedarf Fragen stellen zu können, wäre ausreichend. Wenn der Landesrechnungshof aber eine Verankerung des Angebotes wünscht, könnte der vorgeschlagene Weg mitgegangen werden. Die Eigenverantwortung könne dadurch jedenfalls nicht abgegeben werden.

 

Ratsherr Srugis unterstützt Ratsfrau Schellmanns Aussagen und ergänzt, dass dadurch ggf. die Gefahr entsteht, dass das Mitglied sich vollständig informiert fühlt und sich kein eigenes Urteil bildet.

 

Ratsherr Neubauer erklärt ebenfalls, dass die bisherige Praxis gut und ausreichend sei. Für Dokumentationszwecke sollte auf der Sitzungseinladung eine Person benannt werden, die bei Bedarf kontaktiert werden kann.