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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann geht anhand des von der Beschlussvorlage ausführlich dargelegten Sachverhaltes auf das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gemeinsam mit der KfW-Bank aufgelegten Sanierungsprogramms ein. In diesem Programm werden nichtinvestive Maßnahmen, die die Erstellung eines integrierten Verkehrskonzeptes für energetische Sanierungsmaßnahmen dienen, gefördert. In einem 2. Schritt kann dann später auch eine Kostenübernahme für einen Sanierungsmanager beantragt werden. Grundlage für die Antragstellung ist die Festlegung von entsprechenden Quartieren durch die jeweilige Kommune. Mit Beschluss vom 20.12.2011 hat der VA die Verwaltung beauftragt, entsprechende Quartiere zu benennen.
Ratsherr Dr. Scharf stimmt den 3 benannten Quartieren Kreideberg, Kaltenmoor und Hasenburger Berg zu. Den in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhalten kann er jedoch nur positive Aspekte entnehmen. Für ihn wäre von Interesse, ob negative Aspekte für andere Bereiche ggf. zu einem Ausschluss dieser geführt haben.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass seitens der Verwaltung versucht wurde, mit den begrenzt vorhandenen personellen Ressourcen eine Aufwand-/Nutzungsbetrachtung vorzunehmen. Es wurden Bereiche ausgesucht, wo mit möglichst geringem Aufwand ein größtmöglicher Nutzen erreicht werden kann. Dies können nach ihrer Ansicht nicht die Bereiche mit Einfamilienwohnhausbestand aus den 50er Jahren, sondern vielmehr mit Bereichen mit viel Geschosswohnungsbau erreicht werden. In Bereichen mit Geschosswohnungsbau handelt es sich meistens um Gebiete, in dem nur wenig Eigentümer anzusprechen sein werden. Für den Bereich Hasenburger Berg hat die LüWoBau für ihren dort vorhandenen Wohnungsbestand bereits angekündigt, dass sie bei einer entsprechenden Förderung dort energetische Sanierungen verstärkt durchführen wird.
Ratsherr Schuler möchte sichergestellt wissen, dass es in den gesagten Quartieren zu keiner Doppelförderung kommt.
Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – führt hierzu aus, dass eine Doppelförderung vermieden werden sollte. Zu den einzelnen 3 in der Beschlussvorlage angeführten Quartieren führt sie ergänzend noch einmal ausführlich die Gründe aus, warum diese Quartiere für das Zuschussprogramm „energetische Stadtsanierung“ ausgewählt wurden.
Ratsherr Bruns merkt an, dass nach seiner Ansicht die richtigen Quartiere für das Förderprogramm ausgewählt wurden. Nachdem das Programm erst seit kurzer Zeit auf dem Markt sei und der Auftrag an die Verwaltung, entsprechende geeignete Quartiere zu benennen, vor nicht allzu langer Zeit erteilt wurde ist festzustellen, dass mit der Auswahl der 3 benannten Quartiere ein genialer Mix von Quartieren ausgewählt wurde. Für ihn stellt die Auswahl der einzelnen Quartiere insofern ein rundes Konzept dar.
Ratsfrau Puschmann hält ebenfalls die Quartiere für gut ausgewählt. Außerordentlich begrüßenswert ist, dass im Vorfeld bereits Gespräche mit den Eigentümern geführt wurden um festzustellen, ob diese an energetischen Sanierungsmassnahmen an ihrem Gebäudebestand überhaupt interessiert seien.
Ratsfrau Schellmann hält es für logisch und konsequent, dass Bereiche ausgewählt wurden, deren Bestand aus den 50er/60er-Jahren stammt. Auch sie hält die gesetzten Prioritäten für gut gewählt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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