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Beratungsinhalt:
Stadtkämmerin LUKOSCHEK stellt den Inhalt und die Bedeutung des Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Lüneburg vor. Der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Lüneburg stellt ein Regelwerk dar, in dem die Basis des gemeinschaftlichen Handelns der Gesellschaften der Hansestadt Lüneburg schriftlich festgehalten und Zuständigkeiten geklärt werden.
Im Punkt A 3.4.1 des Regelwerkes (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) heißt es wie folgt: „Der Aufsichtsrat soll nicht mehr als 7 Mitglieder haben und im Regelfall 2 externe Fachkräfte berücksichtigen. Arbeitnehmervertreter sind in der Anzahl nicht enthalten. Mandate von Frauen werden begrüßt.“
Die Passage „Mandate von Frauen werden begrüßt.“ ist bei der Erarbeitung des Public Corporate Governance Kodex mehrmals diskutiert worden und soll daher durch den Ausschuss für Gleichstellung beschlossen werden.
Nach umfassender Diskussion der Thematik beantragt Ratsfrau RUDOLPH die Passage wie folgt zu ändern: „Mandate von Frauen sollen angemessen berücksichtigt werden.“
Beschluss:
Der Ausschuss für Gleichstellung empfiehlt mit vier Ja-Stimmen und einer Enthaltung, den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Hansestadt Lüneburg mit folgender Änderung zu beschließen:
Die Passage „Mandate von Frauen werden begrüßt.“ des Punktes A 3.4.1 des Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Lüneburg soll in die Passage „Mandate von Frauen sollen angemessen berücksichtigt werden.“ geändert werden.
Ratsherr HEILMANN fordert die Mitglieder des Ausschusses für Gleichstellung abschließend auf, bei der nächsten Bestellung neuer Aufsichtsräte auf die Fraktionen im Sinne des Beschlusses einzuwirken.
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