Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Nach Auskunft von Stadtrat Moßmann hat die Verwaltung die Situation vor Ort in Augenschein genommen. Einzuräumen ist, dass aufgrund der damaligen Situation der Wilhelm-Raabe-Schule mit ihrer Außenstelle in der Hauptschule Stadtmitte die Lehrkräfte zwischen den Schulen kurzfristig pendeln mussten. Deshalb wurden vermehrt Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung erteilt. Aus Anlass des Antrages wurde die jetzige Situation aber überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Anzahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen bei weitem das übersteigt, was aus Gründen des Schulbetriebes erforderlich ist. Anfangs waren es 30 bis 35 Lehrkräfte, die aus Gründen der Unterrichtsversorgung auf ihre Fahrzeuge angewiesen waren. In Gesprächen mit der Schulleitung und den Lehrkräftevertretern wurde geklärt, dass das bisherige Maß an Ausnahmegenehmigungen nicht mehr mitgetragen werden kann, weil ansonsten den Bewohnern die potenziellen Parkplätze verloren gehen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass zehn Ausnahmegenehmigungen, die sich nur auf die Unterrichtszeiten (also unter Ausschluss aller unterrichtsfreien und Ferienzeiten) beschränken, ausreichend sind.
Beigeordnete Schmidt möchte wissen, wie die Obergrenze von zehn Genehmigungen zustande kommt, ob es Möglichkeiten zum Be- und Entladen gibt und ob für die Anwohner mehr als eine Genehmigung im Rahmen des Bewohnerparkens erteilt wird.
Herr Domanske erläutert die Grundvoraussetzungen des Bewohnerparkens. Diese sind Erstwohnsitz im Bereich des eingerichteten Bewohnerparkbereiches sowie Zulassung des Fahrzeuges auf eigenen Namen (mit Ausnahmen, wie z. B. Handelsvertreter mit einem Dienstwagen, soweit ihnen die private Mitbenutzung zugestanden wurde). Die Bewohner im Roten Feld sind aufgrund der Nähe zur Innenstadt doppelt belastet, weil neben den Lehrkräften, auch Besucher der Innenstadt dort ihre Fahrzeuge häufig parken. Die Bewohner müssen aber trotzdem ihre Bedürfnisse, wie z. B. ihr Familienleben mit Kindern oder Großeinkäufe unter Verwendung ihres Fahrzeuges, befriedigen können. Insofern sind ihre Interessen selbstverständlich ebenfalls zu berücksichtigen. Die Anzahl der für die Schule vorgesehenen Ausnahmegenehmigungen wurde mit dieser abgestimmt. Nach mehreren Gesprächen wurde der Bedarf jetzt neu festgelegt. So fallen hierunter z. B. Sportlehrer, die mit Sportgeräten wie z. B. Gymnastikbällen die Sporthalle Christianischule erreichen müssen oder auch sonst Unterrichtsmedien im größeren Umfange transportieren müssen.
Nach Mitteilung von Stadtrat Moßmann ging die Verwaltung ursprünglich mit dem Ziel, die Ausnahmegenehmigungen für die Lehrkräfte in Gänze aufzuheben, in die Gespräche. In den Gesprächen habe man sich dann aber überzeugen lassen, dass einige Lehrkräfte, die z. B. die Christianischule innerhalb der Pausenzeiten erreichen müssen, auf einen schnellen Transport angewiesen sind. Zudem müssen Geräte dorthin zum Sportunterricht mitgenommen werden. Zwei andere Lehrkräfte unterrichten am Studieninstitut. Auch diese sind auf ihre Fahrzeuge angewiesen.
Beigeordnete Schmidt möchte wissen, ob es dort einen Behindertenparkplatz gibt.
Herr Domanske nimmt hierzu Stellung. Demnach setzt ein Behindertenparkplatz einen berechtigten Personenkreis mit entsprechenden Parkprivilegien der StVO voraus. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kommt neben der generellen Ausweisung von Sonderparkplätzen im Einzelfall sogar die Ausweisung eines personenbezogenen Parkplatzes in Betracht.
Ratsherr Meißner findet den Antrag sinnvoll und richtig, weil auch Bewohner, die 35 Euro für ihren Bewohnerparkausweis zahlen, die Möglichkeit haben müssen, in angemessener Nähe ihrer Wohnung einen Parkplatz zu finden. In Zukunft bittet er die Verwaltung, bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen die Notwendigkeit nachdrücklich zu hinterfragen.
Ratsherr Löb denkt, dass die Verwaltung dies erkannt hat und zukünftig genauer prüfen wird. Den Kompromiss, der gefunden wurde, findet er in Ordnung. Beschluss:
Der Verkehrsausschuss spricht sich für die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise aus. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - |
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