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Auszug - Vorstellung der Expertise "Funktionen und Aufgaben kreisangehöriger Oberzentren im kommunalrechtlichen Kontext" der profund.GmbH   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 19.04.2012    
Zeit: 17:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Beschluss

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass die Hansestadt Lüneburg seine oberzentrale Bedeutung verdeutlichen müsse, auch im Hinblick auf den Entschuldungsfonds

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass die Hansestadt Lüneburg seine oberzentrale Bedeutung verdeutlichen müsse, auch im Hinblick auf den Entschuldungsfonds. Durch das Oberzentrum mit seiner oberzentralen Funktion müsse die Hansestadt Lüneburg bestimmte Aufgaben wahrnehmen, daher könne die Hansestadt bezüglich des Entschuldungsfonds nicht mit anderen Städten in Niedersachsen verglichen werden.

Die profund.GmbH vertreten durch Dr. Konrad Deufel und Herrn Werner Lichtenberg werde die Hansestadt Lüneburg bei Gesprächen mit den Ministerien unterstützen.

 

Herr DR. DEUFEL trägt vor, dass Ausgangspunkt gewesen ist, ob es sich die Stadt Lüneburg im Rahmen der Finanzverhandlungen mit dem Land gefallen lassen müsse, dass das was sie in Sachen Theater und Museum tut, als freiwillige Leistung klassifiziert werde oder ob es nicht viel mehr eine pflichtige Leistung sei.

Mit den zuständigen Ministerien wie Innen- und Kulturministerium sind eine Reihe von Gesprächen geführt worden. Darüber hinaus gab es Gespräche mit Kommunalen Spitzenverbänden, niedersächsischem Städte- und Gemeindebund und niedersächsischem Städtetag.

In Art. 6 der Landesverfassung ist als Staatszielbestimmung festgeschrieben, dass Bildung, Kultur und Sport eine gemeinsam Aufgabe von Land und Kommunen ist. Daher spreche vieles dafür, dass diese Aufgabe keiner totalen Freiwilligkeit unterliegen könne.

Die Hansestadt Lüneburg ist ein Oberzentrum und hat daher durch das Landesraumordnungsprogramm und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen Aufgaben übertragen bekommen, die weit über den überörtlichen Bereich hinausgehen. Eine weitere wichtige Rolle für Niedersachsen habe die Hansestadt Lüneburg in Bezug auf die Nähe zur Freien und Hansestadt Hamburg. Daher müsse die Hansestadt Lüneburg, obwohl kreisangehörig, für entsprechende Aufgabenerfüllung sorgen, die den Konkurrenz- und Wettbewerbsdruck standhält.

Die Staatszielbestimmung im Verfassungsrecht und die Rolle als Oberzentrum machen deutlich, dass es sich um keine freiwillige, sondern um eine pflichtige Aufgabe handelt.

Bei den anstehenden Finanzvertragsverhandlungen mit dem Land ist der Teil, der durch die Hansestadt Lüneburg in der Kulturpolitik gefördert wird, nicht Teil der 3 Prozent Regelung.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass das kulturpolitische Engagement der Hansestadt Lüneburg keine freiwillige Leistung ist, sondern zu den Pflichtaufgaben der Stadt gehört, weil es eine verfassungsrechtliche Verpflichtung und die Aufgabenstellung als Oberzentrum gibt.

Eine Einschränkung ist die Haushaltssituation. Das heißt, freiwillig ist nicht die Aufgabe als solche, sondern freiwillig ist das Maß, das Engagement das die Hansestadt Lüneburg in der Kulturpolitik aufwenden will.

 

Herr LICHTENBERG führt aus, dass es ein sehr komplexes Thema sei, da es um das Landesraumsordnungsprogramm, das System zentraler Orte, die Kulturförderung, die Kulturpolitik und die kommunalen Finanzen gehe.

Die Kultur war Focus der Untersuchung, weil aus dem Aufgabenbereich eines Oberzentrums die kulturellen Teile die sind, die strukturell defizitär sind. Für Aufgaben in der Wahrnehmung der Funktion als Oberzentrum wendet die Hansestadt Lüneburg ungefähr 3.500.000 € auf, davon 2.500.000 € für Theater und Museen. Die Hansestadt Lüneburg habe Kulturförderung zu betreiben und als Oberzentrum auch für eine ganze Region. Das bedeutet bei der pflichtigen Aufgabe, was sich aus der Landesverfassung ergibt, könne es sich nicht um eine freiwillige Ausgabe handeln.

 

Ratsfrau SCHELLMANN findet es gut, dass die Ansicht, kulturelle Aufgaben seien Pflichtaufgaben, untermauert worden sei. Irritiert habe sie der Focus auf Theater und Museum, da zum Staatsziel Bildung auch unter anderem auch die Bibliothek gehöre.

 

Beigeordneter DÖRBAUM bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Dr. Deufel und Herrn Lichtenberg.

Er fragt nach, ob zu erwarten sei, dass das Landesraumordnungsprogramm in Bezug auf das Thema Oberzentrum nachformuliert werde, um klarer erkennen zu können, welche Aufgaben eine Stadt, die Oberzentrum und kreisangehörig sei, leisten und vorhalten müsse.

Im Wesentlichen sei die Position Hansestadt Lüneburg zum Land verglichen worden. Da Lüneburg eine kreisangehörige Stadt sei, müsse auch die Situation zwischen Stadt und Kreis beleuchtet werden.

 

Bürgermeisterin BAUMGARTEN möchte wissen, ob die kulturellen Aufgaben des Landkreises als pflichtige oder freiwillige Aufgaben anerkannt seien und wo sonst der Unterschied zwischen einem Oberzentrum und dem Landkreis liege, um für die Hansestadt Lüneburg es als pflichtige Aufgabe begründen zu können.

 

Bürgermeister MEIHSIES erklärt, dass es in der Empfehlung heiße, dass bei passender Gelegenheit eine klarere Definition notwendig sei. Er erkundigt sich, ob für eine bessere Definition der Klageweg beschritten werden müsse, da bisher die Landesregierung nicht gehandelt habe.

 

Herr DR. DEUFEL antwortet, dass es in erster Linie um die Frage ging, ob das kulturpolitische Engagement der Hansestadt Lüneburg freiwillig ist oder nicht freiwillig ist. Das Theater war ein besonders interessanter Anknüpfungspunkt, weil beim Theater nach seiner Rechtsauffassung das Land durch konkludentes Handeln beitritt. Dies führte beim Vortragen beim Kulturministerium zu einigem Nachdenken.

Er weiß nicht, wie weit der Landkreis seinerseits in den Verhandlungen seine Position vortragen hat.

 

Herr LICHTENBERG ergänzt, dass der Hinweis, dass man bei passender Gelegenheit die erkannten Statusdefizite eines Oberzentrums, auch wenn es kreisangehörig ist, zu korrigieren hat, könnte nicht konkreter sein.

Er weist darauf hin, dass Lüneburg das einzige Oberzentrum in der Metropolregion Hamburg ist. Es ist nicht im niedersächsischen Interesse, die Hansestadt Lüneburg nicht entsprechend auszugestalten, so dass alle Versorgungsleistungen sich auf Hamburg und nicht auf Niedersachsen konzentrieren. Daher ist die Hansestadt Lüneburg für die Landespolitik und Landesplanung ein sehr zentraler Punkt. Die Hansestadt Lüneburg als zentraler Ort hält wichtige Versorgungsfunktionen für den ländlichen Bereich mit über 300.000 Einwohnern vor.

In § 5 Finanzausgleichsgesetz wird die Funktion als Oberzentrum berücksichtigt. Danach bekommt die Hansestadt Lüneburg für die Aufgaben, die sie vom Land im Raumordnungsgesetz übertragen bekommen hat, einen finanziellen Ausgleich.

 

Ratsfrau SCHELLMANN erinnert daran, dass die Kürzungen für Lüneburg vom Land begonnen haben, nachdem Lüneburg nicht mehr Zonenrandgebiet gewesen sei.

Sie erkundigt sich nach der Bedeutung der oberzentralen Funktion und fragt, ob eine Definition, die im Raumordnungsprogramm verankert werde, nicht sinnvoll sei.

 

Herr DR. DEUFEL erklärt, dass zuletzt 2005 auf der Raumordnungsministerkonferenz ein Beschluss zu dem System der zentralen Orte gefasst wurde.

Die Bedeutung der Städte in Niedersachsen ist in den vergangenen Jahrzehnten etwas zu kurz gekommen. Aufgrund der Demografischen Entwicklung und der sozialen Umstrukturierung müsse die Bedeutung der Städte jetzt gestärkt werden.

 

Ratsherr MEIßNER stellt klar, dass ein weiteres Problem auf die Hansestadt Lüneburg zukäme, wenn das kulturelle Engagement eine pflichtige Aufgabe sei und keine weitere Beteiligung nach dem Finanzausgleichsgesetz gezahlt werde. Dann würden die Bürger auf die Erfüllung der kulturellen Aufgaben und eine sozialere Abwägung der Ratsmitglieder und Einsparungen an anderer Stelle bestehen.

 

Herr DR. DEUFEL antwortet, dass diese Belastung den Ratsmitgliedern niemand abnehmen kann. Die Ratsmitglieder müssen zwischen den verschiedenen Interessen in einer Stadt abwägen, die entsprechende Ergebnisse nach sich ziehen.

Er verdeutlicht, dass seine Position ist, dass das Land nicht die Hansestadt Lüneburg zwingen kann, Mittel im kulturellen Bereich weiter zu kürzen, weil das Land es als freiwillige Leistung ansieht.

 

Herr LICHTENBERG führt aus, dass bei einer freiwilligen Leistung das Land über die Kürzung entscheide und bei einer pflichtigen Leistung die Ratsmitglieder der Stadt über Kürzungen entscheiden müssen.

 

Ratsvorsitzender KOLLE bedankt sich für die Aufarbeitung und die Informationen zu dem Thema.