Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park", 1. Änderung Aufstellungsbeschluss   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.02.2012    
Zeit: 15:00 - 18:35 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4441/12 Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park", 1. Änderung
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes auf die derzeitige Situation ein. Sie weist darauf hin, dass der B-Plan bereits seit dem Jahre 2009 rechtskräftig sei.

In Erinnerung wird gebracht, dass bereits in den 90er Jahren eine Diskussion darüber geführt wurde, dass man im Ergebnis in B-Plänen eine Abkehr von mehrgeschossigen Wohnungsbau sowohl als Miet- als auch als Eigentumswohnungen beschlossen habe. Daraufhin wurde einige Jahre lang ein verstärktes Augenmerk auf Einfamilienhausbebauung gelegt. Bereits in der damaligen Planungsphase wurde angedacht, das Zentrum in dem B-Plan-Bereich stärker zu betonen. Bei der Bebauungsplanerstellung wurden die Festsetzungen dann etwas zurückhaltender in Bezug auf die bauliche Nutzung gewählt. Zielrichtung der Festlegungen waren eher Einfamilien- und Doppelhäuser sowie Reihenhäuser als Geschosswohnungsbau zur Miete oder Eigentum.

Hinsichtlich der Nachfrage, hat sich zwischenzeitlich ein Wandel ergeben. Heute werden wieder stärker Geschosswohnungsbau und Eigentumswohnungen nachgefragt. Die mit der Vermarktung befasste IDB hat hierfür ein neues Konzept entwickelt, welches durch das beauftragte Büro Planungsgruppe Elbberg, Herrn Rathje in der heutigen Sitzung vorgestellt wird. Konzeptionell soll hierbei die Ausgestaltung des zentralen Platzes neu überdacht werden.

In der weiteren Vorgehensweise ist geplant, in einer 1. Änderung zum B-Plan die Planung des zentralen Bereiches neu zu fassen. Vorgesehen ist in diesem Zusammenhang, die Ausweisung eines eigenständigen Quartierzentrums, in dem eine höhere Geschossflächenzahl vorgesehen ist. Hierbei sollen auch die Gebäudestrukturen überarbeitet und die Schaffung von Tiefgaragen ermöglicht werden. Auch sollen andere Haustypen als bisher vorgesehen zugelassen werden. Die Größe der Verkehrsflächen wird hierbei zunehmen. Durch die Zulassung einer höheren Geschossigkeit wird sich die Bebauung insgesamt verdichten. Eine solche Vorgehensweise ist nicht über Befreiungen zu lösen, sondern hierfür bedarf es einer Änderung des bestehenden B-Plans. Das erforderliche Verfahren hierzu wird näher erläutert.

Ausgehend von einer verdichteten Bebauung wird sich die bisher vorgesehene Magerrasenbiotopstruktur nicht länger aufrechterhalten lassen, insofern ist die Ausweisung einer geeigneten Fläche an anderer Stelle vorgesehen. Im Zusammenhang mit dem Änderungsverfahren werden die Belange Verkehr, Lärm und Grün neu zu betrachten sein.

Mit dem heutigen Aufstellungsbeschluss soll das Änderungsverfahren zum B-Plan eingeleitet werden, so dass dann die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit vorzeitig beteiligt werden können. Auf dieser Grundlage ist die konzeptionelle Bearbeitung der bisherigen Festsetzungen, unterstützt durch neu zu beauftragende Fachgutachten, zu erarbeiten.

 

Herr Rathje - Planungsgruppe Elbberg, Hamburg - führt aus, dass die bestehende Grundstruktur in dem B-Plan-Gebiet als gut bezeichnet werden kann. Was mit den bestehenden Festsetzungen jedoch nicht gelingen wird, ist im zentralen Bereich die Verbindung der einzelnen Wohngebiete hinüber in das geplante Zentrum zu erreichen. Der bestehende B-Plan mit seinen Festsetzungen ermöglicht es auch nicht, unterschiedliche Gebäudestrukturen, wie sie heute am Markt abgefragt werden, zuzulassen.

Anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage in Allris) werden Lagepläne, die das vorgesehene überarbeitete Strukturkonzept näher erläutert, aufgezeigt. Die Ausbildung eines verdichteten Zentrums wird dargestellt. Vorgesehen ist ein Zusammenschieben einzelner Baufelder, so dass man hierüber zu einer kleinteiligeren gemischten Struktur gelangt. Anhand der Power-Point-Präsentationen werden perspektivisch Raumabfolgen anhand von Ansichten sowie Lageplänen aufgezeigt. Die Gestaltung des Quartiers Q 12 mit einer visuellen Ansicht wird hierzu näher erläutert.

 

Ratsherr Löb hält die überarbeitet vorgesehene Planung für einen richtigen Ansatz. Der Gedanke, die Bauflächen zum Zwecke einer besseren Auslastung zu verdichten, wird von seiner Fraktion ausdrücklich begrüßt. Angeregt wird von ihm, dass im Zusammenhang geprüft werden sollte, inwieweit ein Quartiersparken ermöglicht werden sollte und ob die Zulassung von Tiefgaragenstellplätzen der richtige Weg sei. Er würde es für besser halten, wenn dem Gedanken der Urbanität bei einer Überplanung mehr Rechnung getragen werden würde.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass es in der heutigen Sitzung zunächst nur um einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des B-Plans gehe. In der heutigen Sitzung wurden die Möglichkeiten der Veränderungen aufgezeigt. Denkbar ist es, die vorgetragenen Gedanken und Anregungen aufzunehmen. Jedoch hält er es für verfrüht, bereits in der heutigen Sitzung der weitergehenden Planung entsprechenden Vorgaben zu machen oder dieser vorzugreifen. Die heutige Vorstellung diente vorrangig erst einmal dazu, den Blick zu weiten, was in diesem Gebiet für Möglichkeiten für eine Verbesserung und Anpassung an die Anforderungen und Nachfragen des Marktes zu erreichen wäre.

Die Frage ist, ob man nach 10 Jahren darüber nachdenken sollte, ob man es besser machen könnte, um die Urbanität und damit die Lebensqualität in diesem Gebiet zu verbessern.

Auch wenn der Gedanke, hier Quartiersparken zu ermöglichen, überlegenswert sei, so gibt er doch zu bedenken, dass der Wunsch nach Mobilität bei den Menschen nach wie vor vorhanden sei.

 

Ratsfrau Schellmann erinnert an die seinerzeit geführten Beratungen. Schon damals war ursprünglich geplant, den dortigen Bereich u. a. auch für Mietwohnungsbau zu  entwickeln. Für gut empfindet sie, dass dieser ursprüngliche Gedanke heute wieder aufgegriffen und in diesem Bereich mehrgeschossiger Wohnungsbau sowohl im Miet- als auch im Eigentumsbereich ermöglicht werden soll. Aufgrund der relativen Zentrumsnähe hält sie mehrgeschossigen Wohnungsbau an dieser Stelle für passend.

 

Bürgermeister Meihsies möchte im positiven Sinne wissen, wieviel zusätzliche WE durch die vorgesehene Verdichtung geschaffen werden können.

 

Herr Rathje - Planungsgruppe Elbberg, Hamburg - führt hierzu aus, dass nach dem derzeitigen Festsetzungen 350 WE zulässig wären und mit der Überplanung und der damit verbundenen Verdichtung ca. 500 WE und zusätzliche Gewerbeflächen möglich sein werden.

 

Ratsherr Bruns merkt an, dass er den Ansatz entsprechend der dargestellten Vorgehensweise und den vorgesehenen Veränderungen der Festsetzungen, für gut hält. Er spricht sich dafür aus, das Verfahren entsprechend durchzuführen.

 

Ratsherr Manzke erklärt, dass auch seine Fraktion die vorgesehene Änderung unterstützt. Für ihn von Interesse ist, ob zu einer späteren Zeit vorgesehen sei, eine fußläufige Verbindung zu dem bestehenden Park auf der anderen Seite der Ostumgehung zu schaffen. Sollte eine solche Planung wegen der Planung der A 39 derzeit nicht weiterverfolgt werden können, so sollte die Überlegung, die Verbindung zu einem späteren Zeitpunkt schaffen zu können, im Auge behalten werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_Schlieffen-Park (1034 KB)