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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann erläutert anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes die derzeitige bauliche Situation. Der Geltungsbereich des vorgesehenen B-Plans wird aufgezeigt. Derzeit besteht für diese innenstadtnahen Flächen kein rechtsgültiger B-Plan. Alle bisher vorgesehenen Bauvorhaben waren nach § 34 BauGB zu beurteilen. In diesem Gebiet gestaltet sich dies zunehmend schwierig, weil eine sehr unterschiedlich strukturierte Bausubstanz vorhanden ist. Aufgrund der Nähe zur Innenstadt wächst auch hier der Druck, eine Nachverdichtung der Bebauung zu ermöglichen. Mit der Aufstellung eines B-Plans werden vorrangig die Ziele verfolgt:
- ein nachverdichtetes Bauen zu ermöglichen - eine dem Gebiet angemessene Nachverdichtung zu finden und zuzulassen und - Flächen für die verkehrliche Abwicklung zu finden und festzulegen.
Parallel zur Aufstellung eines B-Plans ist vorgesehen, auf das Gebiet eine Veränderungssperre zu legen, damit eine Planung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung vorgenommen werden kann. Der B-Plan soll im Hause entwickelt und durchgeführt werden. Vorgesehen ist die Durchführung in einem gängigen Verfahren, zu dem auch die Erstellung eines Umweltberichtes gehört.
Ratsherr Manzke schlägt vor, die Flächen des westlich vom geplanten Geltungsbereich gelegenen Quartiers in die Planung mit einzubeziehen. Damit könnte eine Gleichbehandlung der Eigentümer erreicht werden.
Stadtbaurätin Gundermann entgegnet hierauf, dass eine Planung nur Sinn macht in Gebieten, in denen auch eine Nachverdichtung möglich und sinnvoll ist. Anhand der in dem angesprochenen Bereich vorhandenen Bebauung reichen die der Stadtplanung gegebenen Instrumentarien der Regulierung aus. Einschränkungen sollten nur dort vorgenommen werden, wo diese auch erforderlich erscheinen.
Beigeordneter Dörbaum verweist darauf, dass eine Erweiterung des Geltungsbereiches in der Abarbeitung der Bauleitplanung auch leistbar bleiben muss. Denkbar wäre aus seiner Sicht allenfalls die Einbeziehung der angrenzenden Grünfläche, wenn diese nicht auf andere Weise geschützt werden kann oder ggf. bereits in ihrem Bestand geschützt ist. Die Laufzeit der zeitlich parallel zur Bauleitplanung laufenden Veränderungssperre sollte auf 2 Jahre bemessen sein.
Herr Burgdorff – ALA – hält es für gut, dass seitens der Verwaltung vorgesehen sei, hier eine solide Planung vorzunehmen zu wollen und sich auch die hierfür erforderliche Zeit zu nehmen. Bei dem zunehmenden Druck auf Nachverdichtung droht ohne B-Plan sonst Wildwuchs, der nicht gewollt sein kann. Positiv zu sehen ist auch, dass der Geltungsbereich klein gehalten wird.
Ratsfrau Schellmann spricht sich auch dafür aus, dass ein Übermaß verhindert werden sollte. Gleichwohl plädiert sie dafür, den südlichen angrenzenden Teil der Grünfläche mit einzubeziehen, falls diese Fläche nicht ohnehin schon aufgrund bestehender Regelungen von einer Bebauung ausgenommen ist.
Beigeordneter Dörbaum spricht sich dafür aus, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und insofern der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu folgen.
Bürgermeister Meihsies interessiert, ob im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Plans und der zeitlich parallel laufenden vorgesehenen Auferlegung einer Veränderungssperre eine Anliegerversammlung vorgesehen sei.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass man zunächst andere noch laufende Bauleitplanverfahren zum Abschluss bringen sollte, bevor darüber befunden wird, inwieweit eine Anliegerversammlung zusätzlich zur ohnehin durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden sollte.
Ratsherr Manzke erklärt zu Protokoll, dass er sich mit seiner bei der anstehenden Abstimmung vorgesehenen Stimmenthaltung nicht gegen das Bauleitverfahren ausspricht, sondern dass andere nicht in unmittelbaren Zusammenhang stehende Gründe ihn hierzu bewogen haben.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsherr Manzke).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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