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Beratungsinhalt:
Dahlenburger Landstraße / Flächen des Landwirts Lübbecke (neben dem KVG-Busdepot / mündliche Anfrage der CDU-Fraktion aus der Ratssitzung am 19.04.2012
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass eine von mehreren Anfragen der CDU-Fraktion aus der o. a. Ratssitzung darauf abzielte zu prüfen, inwieweit die Freifläche neben der KVG einer Bebauung zugeführt werden kann.
Bereichsleiter Eberhard zeigt anhand eines Plans (Anlage I) auf, dass die in Rede stehenden Fläche im Geltungsbereich eines rechtskräftigen B-Plans liegt. Die Fläche ist als Ausgleichsfläche ausgewiesen, wovon 1/3 als Forstfläche in Anspruch genommen wird. Im Norden der Fläche handelt es sich um einen aufwachsenden Waldbestand. Wenn diese Fläche einer Bebauung zugeführt werden soll, wird es erforderlich sein, einen entsprechenden Ausgleich an anderer Stelle vorzunehmen. Die Fläche erfüllt in ihrer jetzigen Nutzung eine wichtige Erholungsfunktion und stellt als Grüngürtel den Anschluss zur freien Landschaft dar. Eine Erschließung des Areals würde einen hohen Aufwand erfordern. Eine verkehrliche Anbindung zu dem Wohngebiet „In den Kämpen“ ist nicht vorgesehen. Die Nähe zum Bus-Depot der KVG schränkt eine mögliche Wohnbebauung ein.
Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass die Ausweisung dieser Flächen so bleiben sollte wie sie ist und keiner Bebauung zugeführt werden sollte. Durch eine Bebauung der Flächen würde die Wohnqualität des angrenzenden Gebietes beeinträchtigt, weil damit der Grüngürtel, der das begleitenden Wohngebiet umgibt, durchbrochen werden würde.
Einstellung Maler/Tischler Mündliche Anfrage der CDU-Fraktion aus der Ratssitzung am 19.04.2012
Stadtbaurätin Gundermann führt zur Anfrage der CDU-Fraktion, ob es sich hierbei um neue Stellen handeln würde aus, dass es sich nur um Wiederbesetzung bereits vorhandener Stellen handeln würde. Die Stelleninhaber nehmen begleitende Funktionen für die Hausmeister wahr und unterstützen insofern das Team der Bauunterhaltung im Bereich der Gebäudewirtschaft. Diese flexible Handwerkergruppe nimmt nur reine Instandhaltungsmaßnahmen in geringem Umfange vor. Größere Arbeiten werden vom Grundsatz her an die örtliche Handwerkerschaft beauftragt. Das Handwerkerteam steht nicht im Wettbewerb mit örtlichen Handwerksbetrieben, sondern sichert im Rahmen der Tätigkeiten nur die vom Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft wahrzunehmende Verkehrssicherheit. Vom Grundsatz her werden alle planbaren Reparaturen ab einem gewissen Auftragswert, der sich auch daran bemisst, dass ein solcher sich auch für die Handwerksbetriebe rechnet, vergeben.
B-Plan Ilmenau-Center II Mündliche Anfrage der CDU-Fraktion aus der Ratssitzung am 19.04.2012
Stadtbaurätin Gundermann erläutert einleitend ausführlich das Verfahren und geht auf die bisherigen Zeitabläufe ein. Bereits im Jahre 2003 wurde durch einen Aufstellungsbeschluss in den politischen Gremien vorgegeben, welcher Art Nutzung die Fläche der ehemaligen Keula-Hütte zugeführt werden soll. Im Jahre 2006 wurde der B-Plan rechtskräftig. Anhand eines Lageplans (Anlage I) werden die Bereiche der ausgewiesenen Sondergebietsfläche sowie den im Einvernehmen mit den damaligen Grundstückseigentümern und Investoren ausgewiesenen Gewerbeflächen aufgezeigt. Erforderlich war eine solche Vorgehensweise, weil die verkehrliche Belastung des in der Nähe gelegenen Knotenpunktes grenzwertig war. Zu berücksichtigen war in diesem Zusammenhang, dass sowohl die Verkehre aus dem Sondergebiet als auch aus dem rückwärtigen Gewerbegebiet über diesen Knotenpunkt „Auf der Hude“ abzuwickeln sein werden. Im beauftragten Verkehrsgutachten wurde aufgezeigt, dass der Knotenpunkt 2800 Fahrzeugbewegungen/tgl. aufzunehmen vermag, wovon 2.650 auf die Sondergebietsfläche und 150 auf die hinterliegende Gewerbefläche fallen würde. Aufgrund dieser Verkehrsprognose wurde das Gewerbegebiet festgesetzt. In der Abfolge wurde nach nur 8 Monaten ein 1. Änderungsverfahren angegangen. Ursächlich hierfür war, dass seitens des Investors bezüglich der Festsetzungen für das Sondergebiet Änderungswünsche vorgetragen wurden. Im anschließenden Verfahren wurden die Änderungen dahingehend angepasst, dass sie teilweise den Vorstellungen des Investors entsprachen. Unangetastet blieb in diesem Änderungsverfahren das als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal. Nach Ablauf von nunmehr 3 weiteren Jahren ist der Investor erneut an die Stadt Lüneburg herangetreten mit der Bitte, dass die Ausweisung Gewerbegebiet abgewandelt werden soll in Sondergebiet. Trotz damit zu erwartenden erheblichen Problemen, insbesondere bezogen auf die Verkehrsabwicklung hat der Rat nach Durchführung der Abwägung entschieden, für einen ausgewiesenen Teilbereich des Gewerbegebietes eine Umwandlung in ein Sondergebiet zuzustimmen. Im Rahmen der Trägerbeteiligung hat die IHK in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es hinsichtlich der Festsetzungen für Einzelhandel in Sondergebieten neue Regelungen gibt. Es reicht zukünftig nicht mehr aus, einzelne B-Pläne mit einem gesondert erstellten Einzelhandelsgutachten zu hinterlegen, vielmehr muss Grundlage zukünftig ein Einzelhandelskonzept gültig für das gesamte Stadtgebiet als Grundlage für Planungen und daraus resultierender Festsetzungen genommen werden. Seitens der Stadt wurde auf der Grundlage dieser Erkenntnisse ein Einzelhandels- und Entwicklungskonzept bezogen auf das ganze Stadtgebiet in Auftrag gegeben. Zwischen Beauftragung, Erstellung, Beratung innerhalb der Verwaltung und Vorstellung in den politischen Gremien ist ein Zeitraum von 10 Monaten vergangen. In diesem Zeitraum konnte verständlicherweise an dem B-Plan nicht weiter gearbeitet werden. Auch nach Vorlage des Konzeptes sind trotzdem noch eine Menge Fragen abschließend zu klären und zu regeln. Hierzu gehören u. a. Fragen des Grunderwerbs, die Optimierung der Radwegeführung und weitere Detailfragen. Tatsächlich befindet man sich insofern nur seit 21 Monaten im Verfahren, wovon nochmals 10 Monate für die Erstellung und politische Beschlussfassung des Einzelhandelskonzeptes abzurechnen wären. Zur Frage des bestehenden Baurechtes macht sie deutlich, dass Baurecht entsprechend des seinerzeit festgelegten Konzeptes ständig gegeben war. Nur aufgrund der vom Investor vorgetragenen Änderungswünsche ist man überhaupt neu ins Verfahren eingestiegen. Daraus resultierend sind neuerliche Abwägungen vorzunehmen und ergänzend ein Verträglichkeitsgutachten anzufertigen. Realistisch betrachtet ist das, was die Verwaltung tut, verantwortungsvoll und angemessen. Insofern befindet man sich auch nicht in einem zeitlichen Verzug.
Bürgermeister Meihsies hält sie von der Verwaltung vorgelegte Vorgehensweise für richtig. Er hält es für wichtig, dass man sich die bestehende Verkehrsproblematik nicht schönredet. Nach seiner Ansicht handelt die Verwaltung sehr entgegenkommend und nicht, wie von mancher Seite aus dargestellt, investorenfeindlich.
Beigeordneter Dörbaum pflichtet Bürgermeister Meihsies zu. Auch er hält die von Stadtbaurätin Gundermann dargelegte Vorgehensweise für richtig. Wichtig sollte in diesem Zusammenhang sein, dass in der Bauleitplanung Beschlüsse dergestalt gefasst werden, dass sie auch gerichtsfest Grundlage von Baugenehmigungen sein können. Hierzu ist es erforderlich, wie bereits ausgeführt, dass diese mit den erforderlichen Gutachten hinterlegt werden.
Ratsherr Dr. Scharf bedankt sich für die ausführliche Darstellung zum Stand des Verfahrens. Die Aufklärung hierüber tat insofern Not, als dass nicht alle Winkelzüge, die seitens des Investors begangen wurden, bekannt sind. Bewusst ist man sich der Tatsache, dass der Umgang mit dem Investor sich schwierig gestaltet. Verständnis hat er dafür, dass es Aufgabe der Verwaltung sei, die unterschiedlichen Interessen auf ihre Machbarkeit hin abzuwägen.
Stadtbaurätin Gundermann geht noch einmal auf das Einzelhandelsentwicklungskonzept näher ein. Sie macht deutlich, dass das Konzept sich aufs ganze Stadtgebiet zu beziehen hat. Zu betrachten sei ein Zeitraum bis zum Jahre 2020. Am Beispiel der vorgesehenen Ansiedlung eines Elektromarktes an dieser Stelle führt sie aus, dass nach dem Konzept 1.400 m² Elektromarktfläche bezogen auf das Stadtgebiet verdrängungsneutral ansiedelbar wären. Sie verdeutlicht, dass dies keine Aussage darüber beinhaltet, inwieweit eine solche Elektromarktfläche auch für den Mikrostandort Keulahütten-Gelände verträglich wäre. Konkretere Aussagen werden aber seitens der Verwaltung erst nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens möglich sein. Im weiteren Verfahren stehen jetzt zunächst die Einholung ergänzender Aussagen zur Optimierung der Radwegeverkehre im Knotenpunkt sowie weitergehende Aussagen zum Verkehrsgutachten als auch zu dem Verträglichkeitsgutachten an. Erst wenn diese Aussagen vorliegen, wird man seitens der Verwaltung in der Lage sein, vorbereitend zur Beschlussfassung in den politischen Gremien einen Abwägungsvorschlag zu unterbreiten.
Verschleppung von Bauanträgen
Stadtbaurätin Gundermann führt zu dem Vorwurf, dass seitens der Verwaltung Bauanträge verschleppt werden aus, dass ein solcher Zustand zurzeit nicht gegeben wäre. Es sei aber zu befürchten, dass in absehbarer Zeit die Bearbeitung von Bauanträgen länger dauert. Dies liegt darin begründet, dass eine normale Nachbarbeteiligung immer häufiger dazu führt, dass sich Anlieger und Bürgerinitiativen bilden, die Einwendungen gegen die einzelnen Vorhaben vortragen. In der Abarbeitung der Bauanträge führt dies oftmals zu Verzögerungen. In letzter Zeit sind allein bei 7 Bauvorhaben Anliegerunterschriftenlisten gesammelt worden, die gegen die vorgesehene Baumaßnahme intervenieren. Bei einer seit Jahren stetig steigenden Anzahl von Bauanträgen (Anlage III)mit immer komplizierter werdender Abarbeitung merkt sie an, dass der Personalstand sich seit dem Jahre 2006 nicht verändert habe. In zunehmendem Maße festzustellen ist auch, dass Nachbarstreitigkeiten oftmals auf diesem Wege ausgetragen werden.
Ratsherr Dr. Scharf möchte wissen, ob die Einstellung zusätzlichen Personals hier zu einer gewissen Entlastung führen könnte.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass ein seit Jahren währender problematischer Krankheitsfall derzeit eine Wiederbesetzung einer Stelle blockiere und insofern diese Arbeiten von den Kollegen mitzuverrichten seien. Eine Neubesetzung dieser Stelle würde hier schon zu einer gewissen Entlastung führen. Ein Grund für die steigende Arbeitsbelastung ist auch, dass immer wieder neue Mitarbeiter in die schwierige Rechtsmaterie von den Kollegen eingearbeitet werden müssen. Zusammenfassend weist sie darauf hin, dass trotz aller personellen Beeinträchtigungen und ständig schwieriger werdender Abwicklung einzelner Bauanträge, es trotzdem immer noch es zu einer relativ ruhigen Abwicklung von Baugenehmigungsverfahren kommt. Vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt weiterhin auch im Inneren entwickelt, kann zusammenfassen die Aussage getroffen werden, dass dieses auf sehr qualitätsvollem Niveau in weitestgehenden Einvernehmen auch mit den politischen Gremien erfolgt.
Ratsherr Dr. Scharf merkt an, dass seine Frage hinsichtlich ausreichendem Personals nicht abschließend beantwortet sei.
Stadtbaurätin Gundermann weist abschließend darauf hin, dass nur Dauerarbeitsplätze mit eingearbeitetem Personal wirklich hilfreich seien und dass Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren oftmals auf die Einreichung unvollständiger Bauantragsunterlagen zurückzuführen sei. Abschließend wird auf die stetig steigende Zahl von Bauanträgen (Anlage IV) hingewiesen.
Beschluss:
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