Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Beigeordneter PAULY merkt an, dass er die technischen Tonaufzeichnungen abhören wollte, was ihm verweigert worden sei. Er möchte wissen, nach welchem Paragraphen das Abhören des Tonbands einer öffentlichen Sitzung nicht möglich sei. Zu dem Antrag Frommestraße sei von Oberbürgermeister Mädge die Aussage getroffen worden, dass er egal wie abgestimmt werde, selbst nicht in die Verhandlungen eintreten werde. Diese Aussage halte er für relevant und hätte sie gerne im Protokoll aufgenommen. Zu der Vorlage Änderung der Entschädigungssatzung wurde die Genese von Oberbürgermeister Mädge dargestellt. Auch dass die Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen die Satzung schon länger kenne, sei erwähnt worden. Die Genese sowie die Äußerung hätte er aufgrund der juristischen Relevanz auch gerne im Protokoll aufgenommen.
Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass das Protokoll den wesentlichen Verlauf einer Sitzung und die Abstimmungsergebnisse wiedergeben solle. Die technische Aufzeichnung sei ein Hilfsmittel für die Protokollantin. Beigeordneter Pauly habe im Dezember nach der Ratsitzung in seiner Mail nur erklärt, dass er in das Tonband hören möchte, ohne Begründung. Zur Frommestraße habe er ausgeführt, dass es eine Sache des übertragenen Wirkungskreises sei und damit dem rechtmäßigen Handeln unterliege. Zu der Vorlage Entschädigungssatzung habe er geäußert, dass er sich seit Frühjahr 2011 Gedanken über die Entschädigungssatzung gemacht habe, da er die Kommission NKomVG mit begleitet habe.
Ratsherr HEILMANN fügt an, dass er beim Antrag Frommestraße gesagt habe, dass in der Frommestraße Gentrifikationsprozesse beginnen. Diese Aussage sei ihm sehr wichtig. Beschluss:
Das Protokoll vom 08.12.2012 wird bei zwei Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke genehmigt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||