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Auszug - Beratungen zum Haushalt 2012; Teilhaushalt Bildung (Sportprodukte)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.01.2012    
Zeit: 15:30 - 17:55 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: ESV Lüneburg Vereinsheim
Ort: Sportplatz Lüne, Bockelmannstraße
VO/4421/11 Beratungen zum Haushalt 2012; Teilhaushalt Bildung (Sportprodukte)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:52 00 00
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Papke, Axel
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage. Er hebt hervor, dass für die Hansestadt aufgrund des bestehenden Haushaltsdefizits zu einer sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist. Der Bereich Sport ist im laufenden Haushaltsjahr jedoch nicht von Einsparungen betroffen. Auch eine Haushaltssperre ist in diesem Jahr zum jetzigen  Zeitpunkt nicht zu erwarten.

Weiter weist Herr Koch darauf hin, dass investive Leistungen im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft abgebildet sind (z.B. Neubau Halle Bildungszentrum Saline).

 

Der Ratsherr Meißner ergänzt, dass für den Sportausschuss insbesondere die Positionen „Transferaufwendungen“ (2.06) von besonderen Interesse ist. Hierunter sind z.B. die Sportjugendförderung sowie die Zuschüsse an die Übungsleiter zu finden. Für die Verteilung der Mittel ist u. a. die Mitgliederzahl der Vereine maßgeblich. Den genauen Verteilerschlüssel hat der Sportbeirat gemeinsam mit dem Kreissportbund ermittelt und festgelegt.

 

Ratsherr Bögershausen fragt, warum unter 1.02 „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ Nr. 3148 – Zuschüsse für lfd. Zwecke von übrigen Bereichen im Ergebnis 2010 11.400 € stehen, für die nächsten Haushaltsjahre aber nur 200 € veranschlagt werden.

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, erklärt, dass die Zuständigkeit für diese Haushaltsstelle nicht im Bereich Sport, sondern in der Kämmerei liegt. Er vermutet hier interne Umbuchungen und sagte eine detaillierte Klärung dieser Haushaltsstelle für die nächste Sitzung zu.

 

Beigeordneter Herr Pauly begrüßt dies sehr, da es ihm vor allem um das Grundverständnis für den Haushalt geht.

 

Ratsherr Dr. Scharf äußert seine Verwunderung darüber, dass im Teilhaushalt Investitionen unter 0961040- Hochbaumaßnahmen die gesamten Kosten in Höhe von 250.000 € ausgewiesen sind und fragt ob die Maßnahme in Ochtmissen komplett durch die Hansestadt finanziert werde.

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, erklärt, dass hier der Teilnutzen Sport mit 250.000 € abgebildet ist. Weiter erläutert er, dass der Neubau in Ochtmissen ein Multifunktionsbau bestehend aus einem Dorfgemeinschaftshaus und einer Ein-Feld-Halle ist. Diese Ein-Feld-Halle wird vorrangig für den Schulsport der Grundschule Am Sandberg errichtet, da hierdurch die Schülertransportkosten  dauerhaft wegfallen. Nach Schulschluss steht die Halle für eine Nutzung durch die Vereine zur Verfügung.

 

Ratsherr Dr. Scharf vermisst hier eine Erläuterung der Position im Haushaltsplan und verweist auf die Haushaltsklarheit. Eine Nachvollziehbarkeit des Haushaltes sollte gewährleistet sein.

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, erklärt, dass die Erläuterungen zu einzelnen Positionen vorrangig in den Sitzungen gegeben werden, da diese sonst den Rahmen des Haushaltsplans sprengen würden.

 

Beigeordneter Herr Pauly möchte wissen, ob den Ausgaben in 2012 von 250.000 € und 2013 von 350.000 € denn keine Einnahmen gegenüberstehen.

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, erklärt hierzu, dass die Einnahmen im Haushaltsplan gesondert auszuweisen sind. Ein saldieren ist in der Haushaltsbewirtschaftung nicht gestattet.

Für den Neubau in Ochtmissen werden sowohl Einnahmen aus der Kreisschulbaukasse, als auch ein Zuschuss vom KSB erwartet. Ein entsprechender Antrag liegt dem KSB vor.

 

Ratsherr Bögershausen fragt nach den Betriebkosten für die Sportanlagen.

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, erklärt, dass die Betriebskosten durch die Hansestadt getragen werden. Ausgenommen hiervon sind nur vereinseigene Hallen, wie z.B. die Sporthalle Sportpark Kreideberg.

In diesem Zusammenhang weist Herr Koch außerdem darauf hin, dass die Hansestadt kein Nutzungsentgelt für die Hallen erhebt und diese kostenlose Bereitstellung eine nicht unerhebliche Subventionsleistung darstellt.

 

Der Ratsherr Meißner bestätigt, dass der Verzicht auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes keine Selbstverständlichkeit ist und er von vielen Städten weiß, die ein solches Entgelt erheben.

Außerdem sprach Herr Meißner den Punkt Schwimmförderung an und plädierte dafür, diese Förderung beizubehalten, da der Schwimmunterricht in den Schulen nicht ausreichend ist und sich die Ferienschwimmkurse in der Vergangenheit bewährt haben.

 

Die Fachberaterin Sport der Lüneburger Schulen, Frau Jahr, weist darauf hin, dass nicht der Mangel an Schwimmlehrern Grund für die nicht optimale Versorgung ist, sondern dass die bestehenden Schwimmhallen nicht ausreichen um sowohl die Grundschulen als auch die Sekundarstufe I ausreichend schwimmen zu lassen. Hinzu kommt dass der Transport der Kinder zur Schwimmhalle schwierig und teuer ist.

 

Ratsherr Bruns bemängelt in diesem Zusammenhang den schlechten Zustand des Lehrschwimmbeckens in Oedeme.

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, erklärt, dass dieses Becken Eigentum des Landkreises und daher der Kreistag hierfür zuständig ist.

 

Ratsherr Dr. Scharf fragt, ob die Schwimmförderung im Sporthaushalt ausschließlich das Ferienschwimmen beinhaltet.

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, bejaht dies und erläutert, dass die Ausgaben für den Transport städtischer Schulkinder zur Schwimmhalle im Schulhaushalt veranschlagt sind.

 

Ratsherr Neubauer fragt, ob der Verzicht auf die Miet- bzw. Pachteinnahmen für Sportanlagen im Subventionsbericht niedergelegt sind.

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, bejaht dies.

Weiter führt er aus, dass die Daseinsvorsorge ein gesetzlicher Auftrag ist. In diesem Zusammenhang stellen die freiwilligen Leistungen eine wichtige und existentielle kommunale Aufgabe dar. Aufgabenkreise wie Sport und Bücherei lassen sich nicht kostendeckend betreiben, sind aber grundlegender Bestandteil der Daseinsvorsorge.

 

Ratsherr Dr. Scharf fragt nach der Koordination der Zuschüsse zwischen und Hansestadt und Landkreis.

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, erklärt, dass die Zuschüsse für die Übungsleiter aufeinander abgestimmt sind. Über die von den Sportvereinen eingereichten Zuschussanträge informieren sich die Hansestadt und der Landkreis gegenseitig; ein Abgleich der sportlichen Fördermittel ist somit gewährleistet.

 

Der Ratsherr Meißner erklärt, dass sowohl städtische als auch Sportvereine aus dem Landkreis eine kommunale Sportförderung erhalten. Förderanträge sollten daher grundsätzlich sowohl an die Hansestadt als auch an den Landkreis gerichtet werden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Sportausschuss nimmt den Haushaltsplanentwurf 2012 für den Teilhaushalt Bildung Sportprodukte) wie vorgelegt zur Kenntnis.