Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Frau Stadtkämmerin Lukoschek erläutert, dass die Abfallgebühren ab 2012 gem. vorgelegter Kalkulation gesenkt werden. Hauptgrund ist, dass die an die Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH bzw. die neue gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (GfA - AöR) zu zahlenden Entgelte gesunken sind.
Ratsfrau Schellmann fragt, ob eine Gebührensenkung sinnvoll ist, wenn ein Verlust von 107 T€ für 2012 prognostiziert wird. Herr Sporleder, städtischer Mitarbeiter im Bereich Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling, erklärt, dass bei der vorliegenden Entwicklung eine Senkung der Gebühren notwendig ist, da ansonsten dauerhaft Gebührenüberschüsse prognostiziert werden würden, was jedoch durch das Niedersächsische Kommunale Abgabengesetz (NKAG) verboten ist.
Ratsherr Srugis ist erfreut, dass die Abfallgebühr gesenkt werden kann und der Bürger somit entlastet wird. Er möchte wissen, wie die Gebührenberechnung mit der Gründung der GfA – AöR organisiert wird. Frau Stadtkämmerin Lukoschek führt aus, dass die Kalkulation weiterhin im Bereich Betriebswirtschaft, Beteiligungen und Controlling erarbeitet und der Beschluss vom Rat gefasst wird. Unterschied ist nun, dass die Gebühreneinzahlungen direkt an die GfA - AöR gehen werden, so dass im städtischen Haushalt keine Erträge und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen an die GfA für Entgelte ausgewiesen werden.
Ratsfrau Schellmann erkundigt sich, ob alle Umwandlungskosten von der GmbH zur GfA - AöR bei der Berechnung der Gebühr berücksichtigt wurden, um sicher zu gehen, dass es im nächsten Jahr keine Überraschung geben wird. Herr Sporleder erklärt, dass grundsätzlich alle Kosten berücksichtigt wurden, die nach NKAG in die Kalkulation einfließen dürfen.
Der Vorsitzende, Beigeordneter Blanck, fasst zusammen und hebt hervor, dass es besonders positiv ist, dass der volumenbezogene Anteil der Gebühr sinkt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Betriebsabrechnung 2010 für die Abfallbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechung für 2012 sowie der Gebührensenkung um ca. 6 % wird zugestimmt.
Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 6. Änderung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 17.12.2009 wird beschlossen.
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