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Auszug - Besichtigung der Rudersportanlage des Lüneburger Ruder-Club  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: (offen)
Datum: Fr, 24.06.2011    
Zeit: 14:05 - 15:55 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Lüneburger Ruderclub
Ort: Am Schifferwall 6, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

Der I. Vorsitzende des Lüneburger Ruderclub, Herr Friedrich Schmidt, begrüßt die Mitglieder des Sportausschusses und gibt anschließend einen Überblick über die sportliche und finanzielle Situation seines Vereins.

 

Demnach gehören dem sechs ältesten Ruderclub Norddeutschland rd. 70 Mitglieder an; davon ca. die Hälfte Kinder/Jugendliche. Das Rudergelände verfügt über ein Vereinsheim, ein Bootshaus, die Gewässer-Trainingsstrecke beträgt ca. 11 km. Trotz der relativ geringen Mitgliederstärke ist es mit größtem Arbeitseinsatz und Spendenbereitschaft in den vergangenen Jahren gelungen, sowohl das Vereinsheim als auch das Bootshaus zu sanieren. Aus Sicherheitsgründen ist man derzeit dabei, den alten abgängigen Bootssteg gegen einen neuen schwimmenden Rudersteg zu ersetzen. Da diese Investitionskosten vom Verein nicht allein getragen werden können, erhofft man sich für dieses Vorhaben eine finanzielle Unterstützung von der Stadt.

 

Aufgrund widriger Wetterverhältnisse wird die an dieser Stelle vorgesehene Ortsbegehung auf das Ende der heutigen Sitzung verlegt.

 

Im Rahmen dieser Begehung macht Herr Friedrich Schmidt auf ein Teilstück der angrenzenden alten Stadtwallmauer aufmerksam. Da diese in ihrer Bausubstanz zusehends verfällt, bittet er die Stadt sich dieser Angelegenheit anzunehmen.

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, teilt mit, dass in Lüneburg für die Unterhaltung von Gewässer- und Uferbefestigungen die AGL zuständig ist. Laut Ausbaukonzept Ilmenau soll eine Aufarbeitung der Bastionsflächen zeitnah erfolgen, zumal diese Flächen ein wichtiger Bestandteil bei der Ausrichtung des Internationalen Hansetages 2012 darstellen.

 

 

 

 


Beschluss: