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Auszug - Bebauungsplan Nr. 119 "Oedeme-Süd", 1. Änderung Aufstellungsbeschluss - Ortsbesichtigung -  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.04.2011    
Zeit: 15:00 - 16:40 Anlass: außerordentliche Sitzung
VO/4040/11 Bebauungsplan Nr. 119 "Oedeme-Süd", 1. Änderung
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt vor Ort Ortsbürgermeister Körner und Vertreter der idb, die die Vermarktung der Baugrundstücke vornehmen wird.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt den Geltungsbereich des II. BA auf. Der Geltungsbereich umfasst 5,1 ha Fläche, wovon ca. 4,2 ha auf Bauland und ca. 0,9 ha auf Verkehrsflächen entfallen werden.

 

Ortsbürgermeister Körner zeigt anhand der Geländetopografie auf, dass das Gelände hier zunächst ansteigt, um dann Richtung Heiligenthal wieder abzufallen. Für wünschenswert würde er es erachten, wenn an der Stelle der höchsten Geländeerhöhung ein Wall als Abschluss des Geltungsbereiches des B-Plangebietes mit eingeplant werden könnte.

 

Ratsherr Meihsies erachtet es als sinnvoll, wenn auf einer Achse entlang der Stadtgrenze in westlicher Richtung jeweils an exponierten Stellen Aussichtsplattformen in Höhen von 5 – 10 m vorgesehen werden könnten. Entlang des Wirtschaftsweges, der die Bauabschnitte des B-Plangebietes „Rosenkamp“ durchschneidet, würde er einen Standard hier entlang des Wirtschaftsweges für geeignet halten.

 

Im Anschluss an die Ortsbesichtigung wird die Sitzung im Sitzungsraum fortgesetzt.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) nochmals den Geltungsbereich für den Bereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 119 auf.

Anhand einer Gegenüberstellung werden vorgeschlagene Änderungen der Festsetzungen gegenüber den Festsetzungen des rechtskräftigen B-Plans detailliert erläutert. Hierbei wird insbesondere auf die Veränderungsvorschläge bezüglich

 

  •              der Geschossigkeit
  •              der Traufhöhe
  •              der Firsthöhe
  •              den Haustypen
  •              den Mindestgrößen der Baugrundstücke
  •              der Mauerwerksausbildung
  •              der Dachform
  •              der Dachneigung

und

  •              der Baugrenzen

 

eingegangen. Ergänzend aufgezeigt wird im Vergleich die zulässige Geschossigkeit im I. gegenüber dem II. Bauabschnitt.

 

Anhand der ausgewiesenen Flächen in der Gesamtübersicht ist zu erkennen, dass die zu bebauenden Flächen sich nicht verändern. Das Erschließungssystem ist gegenüber dem rechtkräftigen B-Plan absolut gleich geblieben. Auch die Grundflächenzahl (GRZ) bleibt unverändert bei 0,2. Demzufolge erhöht sich auch nicht die bauliche Dichte. Entfallen wird damit auch eine neuerliche Umweltprüfung. Auch zusätzlicher Ausgleich ist nicht zu erbringen. Das Planverfahren kann entsprechend den Regelungen des BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Das Verfahren kann insofern schnell und ohne großen Verwaltungsaufwand abgewickelt werden.

 

Ratsfrau Hillmer empfindet es als störend, wenn in einem Baugebiet sich alle Verkehre nur auf eine Ein- und Ausfahrt konzentrieren. Bei ca. 57 Häusern ist von nicht unerheblichen Verkehren auszugehen.

 

Bereichsleiter Eberhard weist darauf hin, dass von max. 75 Wohneinheiten (WE) auszugehen ist. Im Vergleich zu anderen Baugebieten dieser Größenordnung, beispielsweise „Rettmers Höhe“, ist die Abwicklung der Verkehre über eine Zufahrt durchaus nichts Ungewöhnliches.

 

Beigeordneter Dörbaum geht davon aus, dass eine Anbindung bei der relativ kleinen Größe des Baugebietes als ausreichend anzusehen ist. Von Vorteil ist bei der vorgestellten Planung der Verkehrsanbindung an den vorhandenen Kreisel, dass die verkehrliche Anbindung nicht vor der Haustür der dort bereits wohnenden Anlieger erfolgt und insofern für diese keine zusätzlichen Belastungen entstehen werden.

 

Ortsbürgermeister Körner unterstreicht noch einmal, dass die verkehrliche Erschließung nach seiner Ansicht ideal gelöst sei und insofern keine Änderungen vorgenommen werden sollten. Als Notweg für Katastrophen- und Rettungseinsätze ist zusätzlich auch der Wirtschaftsweg nutzbar.

 

Ratsherr Bruns empfand es als wichtig, sich die Flächen des I. bzw. II. BA vor Ort einmal anzusehen. Seine anfänglichen Bedenken bezüglich der Zulassung verputzter Fassaden sind dadurch ausgeräumt worden. Dadurch, dass im I. BA auch schon weiß verklinkerte Häuser stehen, ist es aus einiger Entfernung ohnehin nur noch schwerlich auszumachen, ob ein Haus verklinkert oder verputzt sei. Ein Verputzen von Fassadenflächen führt doch nicht, wie ursprünglich von ihm befürchtet, zu einer Beeinträchtigung des Gesamtbildes.

Unter dem Gesichtpunkt, dass man mit einem Verputzen der Fassade ein bessere Energieeffizienz erreichen kann, sollten Putzfassaden zugelassen werden.

Für seine Fraktion sprechend wird dem Vorschlag der Verwaltung, im II. BA auch verputzte Fassanden zuzulassen, zugestimmt.

 

Ratsherr Meihsies interessiert, von welchen Lärmwerten bei einer Bebauung des II. BA auszugehen sein wird und wo im II. BA Kinderspielplätze vorgesehen sind.

 

Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass entsprechende Untersuchungen im Zusammenhang mit dem I. BA vor 10 Jahren durchgeführt wurden. Neuerliche Untersuchungen wurden nicht vorgenommen, sind aber auch entbehrlich, da der Verkehr seitdem nur geringfügig zugenommen habe. Die Werte lagen seinerzeit soweit unterhalb des Zulässigen, dass selbst durch eine Verdoppelung der Verkehre, was eine Zunahme von 3 dB entsprechen würde, kein Handlungsbedarf entstehen würde.

Die Spielplatzsituation stellt sich so dar, dass mehrere Spielflächen entlang des Wirtschaftsweges angelegt wurden, die auch von den Kindern des II. BA mitgenutzt werden können. Weitere Spielplatzflächen im II. BA sind insofern entbehrlich und auch nicht vorgesehen.

 

Ratsherr Meihsies interessiert ergänzend, ob die zulässigen Dachformen und Ausrichtungen der Gebäude eine Nutzung mit Solarkollektoren ermöglichen.

 

Bereichsleiter Eberhard erklärt hierzu, dass man für die Warmwassergewinnung eines 1-Familienhauses mit 4 Personen ca. 6 m² Sonnenkollektoren auf dem Dach installieren muss. Dafür reicht auch die Dachfläche eines Zeltdaches aus. Eine wirtschaftliche Betreibung einer Photovoltaikanlage wird hingegen schwerlich möglich sein, schlägt sich aber auch nicht im Heizenergiebedarf des Hauses nieder.

Ergänzend wird noch einmal dargestellt, welche Bebauung zur vorhandenen und welche Art Bebauung zur Heiligenthaler Straße möglich sein wird. Zur Heiligenthaler Straße wird es zulässig sein, 2-geschossig mit Vollgeschossen zu bauen.

 

Ratsherr Meihsies stellt infrage, dass es sinnvoll ist, im Kontrast zur vorhandenen „Fuhrhop“-Bebauung, hier in der Eingangssituation eine Zweigeschossigkeit zuzulassen.

 

Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass die Maße eines modernen Einfamilienhauses mit der Sichtbarkeit hinter einem als Gebietsrand ausgebildeten Grünstreifens keine andere sein wird, als die eines Hauses mit Satteldach und großer Dachfläche.

Vorgesehen ist, dass der Gebietsrandstreifen mit höher wachsendem Gehölz bepflanzt wird. Die Vorgabe aus der Bauleitplanung heraus, einen Wall anzulegen, besteht nicht.

 

Beigeordnete Schellmann bestätigt, dass auch nach ihrer Ansicht der Verkehr in diesem Bereich in den letzten Jahren nicht wesentlich zugenommen habe. Die Situation stellt sich hier anders dar als im Ortsteil Häcklingen.

 

Ratsherr Bruns möchte noch einmal den Bereich aufgezeigt bekommen, für den der Wunsch nach einem Wall besteht.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt auf, dass es sich um einen Sichtschutz in Richtung der Heiligenthaler Straße handelt.

 

Ortsbürgermeister Körner gibt zu bedenken, dass Vorkehrungen dafür getroffen werden sollten, das Wild zukünftig vom Baugebiet fernzuhalten. Ein Wall mit einer entsprechenden Bepflanzung könnte hierzu beitragen.

 

Beigeordnete Schellmann möchte zum besseren Verständnis erklärt bekommen, warum durch ein Verputzen gegenüber einer Verklinkerung einer Fassade eine bessere Energieeffizienz erreicht werden kann.

 

Bereichsleiter Eberhard erläutert die Unterschiede und verdeutlicht in diesem Zusammenhang, dass ein Verputzen kostengünstiger zu bewerkstelligen sei als eine Verklinkerung.

 

Ratsherr Meihsies geht auf den abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag ein. Ihn interessieren die Inhalte, insbesondere auch, wo ein entsprechender Ausgleich vorgenommen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass über die Inhalte des Städtebaulichen Vertrages in der nichtöffentlichen Sitzung des VA morgen vorgetragen wird, bevor über diesen abgestimmt wird. Der Vertrag kann jedoch auch im Vorfeld der VA-Sitzung in der Bauverwaltung eingesehen werden.

 

Bereichsleiter Eberhard führt ergänzend aus, dass, wie ausgeführt, die Grundflächenzahl von 0,2 ebenso wie die zulässige Ausnutzung unverändert bleiben.

Der bereits vor 10 Jahren geführte Ausgleichsnachweis bleibt insofern nach wie vor gültig. Der Ausgleich wird in den Randbereichen des B-Plangebietes, insbesondere in Abgrenzung zum Umspannwerk, vorgenommen.

 

Ratsfrau Hillmer verdeutlicht, dass in diesem Bereich ein hoher Wildbestand zu verzeichnen sei. Sie hält es deshalb für sinnvoll, zumindest in einigen von ihr aufgezeigten Bereichen Wildschutzzäune aufzustellen. Das Wild würde sonst bis in die Hausgärten vordringen.

 

Beigeordneter Dörbaum hält es für denkbar, dass im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen hierauf noch einmal gesondert eingegangen wird. Dies würde sich zeitlich anbieten, wenn die idb den auf freiwilliger Basis vorgesehenen Wall aufschütten lässt.

 

Beigeordnete Schellmann merkt an, dass für die auf den angrenzenden Flächen weiterhin stattfindende landwirtschaftliche Nutzung zu beachten sein wird, dass den Landwirten ein Schwengelrecht für das Versetzen landwirtschaftlicher Gerätschaften zusteht. Die Ziehung eines Wildschutzzaunes direkt auf der Grenze wird deshalb nicht möglich sein.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsherr Meihsies) und 1 Gegenstimme (Beigeordnete Schellmann).