Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
B-Plan „Pilgerpfad-Süd“ / Bürgerversammlung im OT Rettmer
Beigeordneter Dörbaum geht auf die seitens der Bürger vorgetragenen Anregungen in der Bürgerversammlung ein. Soweit ihm bekannt, wurden dort, wie zuvor auch schon in den Beratungen im ABS, Anregungen dergestalt vorgetragen, dass man die Planung hinsichtlich der Gebäudehöhen, der Dachneigungen sowie des Ausnutzungsgrades der Grundstücke noch einmal überdenken sollte. Ihn interessiert, ob seitens der Verwaltung aufgrund des Beratungsergebnisses des ABS und der von Bürgern anlässlich der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen und Bedenken diesbezügliche Überlegungen noch einmal angestellt werden.
Stadtbaurätin Gundermann bringt in Erinnerung, dass die angesprochenen Punkte sowohl Diskussionsgegenstand im Ausschuss als auch in der Bürgerversammlung waren. Zwei alternativ zu betrachtende Szenarien zeichnen sich ab. Einerseits wäre es möglich, den bestehenden 60 Seiten umfassenden Begründungstext zu ändern, alternativ kann aber auch, wie im Ausschuss bereits dargestellt, die Auslegung zunächst mit den derzeitig bestehenden Text vorgenommen werden. Die dann während der Auslegung vorgetragenen Anregungen könnten im nächsten Verfahrensschritt abgewogen und ggf. in die weitergehende Planung eingearbeitet werden. Um den zeitlichen Ablauf des Bauleitplanverfahrens nicht zu gefährden, hat man sich seitens der Verwaltung dazu entschlossen, die drei angesprochenen Anregungen aufzunehmen und sich für eine Abwägung bereits jetzt vorzumerken. Die andere Alternative wäre, die Festsetzungen bereits jetzt zu überarbeiten und anschließend eine erneute Auslegung vorzunehmen.
Beigeordnete Schellmann sieht hinsichtlich des Verfahrensablaufes, dass hier keine Eile geboten sei. Sie hat ein ungutes Gefühl, wenn im Verfahren so wie vorgesehen weiter vorgegangen wird. Da nach ihrer Ansicht keine Eile geboten ist, plädiert sie dafür, die Änderungen vorab einzuarbeiten und erst dann die Auslegung vorzunehmen. Sie geht davon aus, dass die dadurch bedingte zeitliche Verzögerung hinnehmbar sei.
Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass seitens der Verwaltung über die weitere Herangehensweise nur ein Vorschlag unterbreitet werden kann und dass letztendlich über eine Auslegung im VA zu beschließen sein wird.
Beigeordneter Dörbaum stimmt mit Beigeordneter Körner dahingehend überein, dass dem Verwaltungsvorschlag gefolgt werden sollte und die Auslegung wie vorgesehen im Verwaltungsausschuss in unveränderter Form beschlossen werden sollte, wenn sichergestellt wird, dass über eingehende Anregungen im Abwägungsprozess, insbesondere zu den 3 angesprochene Themenkreisen, über eine Überarbeitung nachgedacht wird.
B-Plan „Wohnpark Wasserturm“ / Umbau des Nordlandhallenkomplexes
Ratsherr Meihsies merkt an, dass es aufgrund der städtebaulichen Bedeutung des anstehenden Bauvorhabens innerhalb seiner Fraktion noch einmal eine Beratung stattgefunden hat, um auch den Interessen der Anwohner im Bereich der Friedenstraße gerecht zu werden. Überlegungen wurden dahingehend angestellt, zu prüfen, ob die für die Wohnanlage zusätzlich zu schaffenden 30 unterirdischen Einstellplätze von der Konzeption her auch über eine Zuwegung bestehender Zufahrten erreicht werden können. Wenn dies nicht für möglich gehalten wird, sollte in einem 2. Schritt darüber nachgedacht werden, die Zufahrt so verkürzt anzuordnen, dass die Zufahrt vom bestehenden Wendehammer in der Friedenstraße aus erfolgen sollte. Hierzu müsste ggf. der Eingangsbereich des geplanten Gebäudekomplexes verlegt werden.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass zwischenzeitlich die Auslegung erfolgt sei. Bereits jetzt sind zahlreiche Anregungen und Bedenken eingegangen. Die hier vorgetragenen Vorschläge sind insofern schon bekannt. Derzeit befindet man sich noch in der Phase der vorzeitigen Bürgerbeteiligung. Um abschätzen zu können, ob die Verlegung der Zufahrt an anderer Stelle überhaupt möglich ist, bedarf es einer konkretisierten Entwurfsplanung, die hinsichtlich der Verkehrsentwicklung gutachterlich zu hinterlegen sein wird. Lösungen müssen unter Beachtung der Konfliktpunkte erarbeitet werden. Die erarbeitenden Lösungsvorschläge der vorgebrachten Anregungen werden zur beratenden Beschlussfassung im weiteren Verfahren im Ausschuss vorgestellt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachstand zur Kenntnis.
Weitere Anfragen liegen nicht vor.
Beschluss:
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