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Beratungsinhalt:
Frau Hobro – Juristin, Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – erläutert anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes die Gründe, warum zwischen der Hansestadt Lüneburg, der Gemeinde Adendorf, den Samtgemeinden Bardowick, Gellersen und Scharnebeck einschl. der jeweiligen Mitgliedsgemeinden eine Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) geschlossen werden soll. Wie in der Präambel des Entwurfes der Vereinbarung festgelegt, wollen sich die Vertragsparteien darauf verständigen, in einer gemeinsamen Verantwortung die weitere Entwicklung des Raumes „Lüneburg-Nordwest“ voranzutreiben. Vorgesehen ist, dass das künftige Siedlungswachstum in enger Zusammenarbeit entwickelt werden soll. Konflikte und Auswirkungen auf die jeweiligen Nachbargemeinden wie auch Konsequenzen für die vorhandene Infrastruktur sollen transparenter werden. Da ein Siedlungswachstum in der Regel auch mit der Zunahme von Verkehren einhergehen, streben die Vertragsparteien ebenso an, zur Entlastung der verkehrlichen Infrastruktur den Örtlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemeinsam auszubauen. Die Hansestadt Lüneburg und die Samtgemeinde Bardowick pflegen bereits seit 15 Jahren einen entsprechenden Umgang. Jetzt ist beabsichtigt, eine solche Vereinbarung auf eine breitere Basis zu stellen. Die Inhalte des Entwurfes der Vereinbarung werden detailliert erläutert. Hierbei wird insbesondere auf den § 4 Abstimmungsgebot und § 5 Zustimmungsvorbehalt eingegangen.
Ratsherr Schuler merkt an, dass das Vorhaben des Abschlusses einer Vereinbarung gegenüber den zukünftigen Vertragspartnern eine faire Angelegenheit bezüglich des gemeinsamen Umgehens der Entwicklung der Nordwest-Region sei. Aus dem in der Vorlage dargestellten Sachverhalt hat er entnommen, dass offensichtlich nicht mehr alle Beteiligten Gemeinden den Abschluss einer Vereinbarung begleiten wollen.
Frau Hobro – Juristin, Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – erklärt hierzu, dass nach ihrem Kenntnisstand alle in der Vereinbarung aufgelisteten Gemeinden ihre Zustimmung für den Abschluss der Vereinbarung zwar signalisiert haben aber eben noch nicht alle die für den Abschluss der Vereinbarung notwendigen politischen Beschlüsse in den jeweiligen Gremien getroffen haben. Sie weist darauf hin, dass sowohl die Hansestadt Lüneburg als auch die Samtgemeinde Bardowick noch immer von einer seit Jahren ähnlich gestalteten Vereinbarung zehren. Insofern nehmen diese beiden Vertragspartner eine Vorreiterrolle für diese Vereinbarung ein. Sie verdeutlicht, dass die Vereinbarung nur zum Tragen kommen wird, wenn alle angesprochenen Gemeinden dieser durch eine entsprechenden Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien ihre Zustimmung erteilen.
Ratsherr Bruns weist auf die Entwicklung der gewerblichen Flächen der Gemeinde Bardowick hin, die in südlicher Richtung sehr nah an die Landwehr heranreicht und im nördlichen Bereich mit ihrem Gewerbegebiet in freie Landschaft Richtung Wittorf sich entwickelt. Hierbei hätte er es für wünschenswert gehalten, wenn eine entsprechende Vereinbarung schon bestanden hätte, dass man seitens der Stadt hätte mit der Gemeinde Bardowick ins Gespräch kommen können. Da alle großen Flächenverbraucher in dieser Vereinbarung beteiligt werden, geht er davon aus, dass mit Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung in der Abstimmung eine positive Entwicklung der Flächen eintreten wird. Für wünschenswert würde er erachten, wenn die Vereinbarung mit allen Beteiligten Gemeinden möglichst zeitnah abgeschlossen werden könnte.
Ratsherr Meihsies hält den Abschluss der hier angesprochenen Kooperationsvereinbarung generell für den richtigen Weg. Er merkt jedoch an, dass trotz gebildeter vieler Arbeitsgruppen es immer wieder letztendlich dazu kam, dass für die einzelnen Kommunen lokale Entscheidungen ausschlaggebend für das Handeln waren und das Gebot sich untereinander abzustimmen, dadurch in den Hintergrund gedrängt wurde. Er wäre freudig überrascht, wenn eine solche Vereinbarung zustande kommen würde. Er geht davon aus, dass, wenn eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen wird, dass damit dann - die Elba-Spange verhindert werden kann, - die Westrandstraße endgültig zu den Akten gelegt werden kann und - Lüneburg und Reppenstedt ihre Eigenständigkeit dergestalt erhalten, dass sie flächenmäßig gesehen nicht zusammenwachsen.
Verbunden mit dieser Erwartungshaltung stimmt er dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zu.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beigeordneter Dörbaum merkt an, dass in dem gerade vom Landkreis Lüneburg beschlossenen Regionalen Raumordnungsprogramm enthalten sei, dass bei der Siedlungsentwicklung darauf geachtet werden soll, dass der Flächenverbrauch reduziert werden soll. Ebenso wurde festgelegt, dass die Begrenzungen deutlicher werden sollen als das bisher der Fall war. Er würde den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung begrüßen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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