Bürgerinformationssystem

Auszug - Anfragen im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.04.2011    
Zeit: 15:00 - 16:40 Anlass: außerordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frommestraße / Senkungserscheinungen

 

Ratsherr Meihsies hat festgestellt, dass die Senkungen in Teilbereichen der Frommestraße augenscheinlich nicht zur Ruhe kommen. Für ihn stellt sich die Frage wann der Zeitpunkt erreicht ist, dass seitens der Stadt eingegriffen werden muss.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die Senkungen sich nicht in einer solchen Dramatik entwickeln, dass ein sofortiges Einschreiten seitens der Stadt Lüneburg angezeigt erscheint. Die Senkungen werden in relativ kurzen Abständen gemessen. Die Ergebnisse werden ausgewertet. Vorgesehen ist, dass in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses seitens der Verwaltung zu dieser Thematik vorgetragen wird.

(7/72, 63)

 

 

 

Erbstorfer Landstraße / Straßenbeleuchtung

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass er schon mehrmals von Bürgern darauf hingewiesen wurde, dass die Straßenbeleuchtung auf der Erbstorfer Landstraße stadtauswärts von der rechten Straßenseite hinter der Einmündung Hölderlinstraße auf die linke Seite verspringt. Nach seiner Ansicht würde es Sinn machen, bereits weit vorher die Straßenbeleuchtung auf die linke Seite zu bringen, da im Bereich vorher auf der rechten Seite sich keine Bebauung mehr befindet und die Fortführung der Beleuchtung auf der rechten Seite keinen Sinn macht. Er bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, die Straßenbeleuchtung wie angesprochen auf die linke Straßensite zu verlegen.

Bewusst ist ihm, dass derzeit noch der Landkreis Lüneburg Träger der Straßenbaulast ist und es ggf. Gründe gibt, warum die Straßenbeleuchtung bis zur Hölderlinstraßeneinmündung auf der rechten Straßenseite stadtauswärts vorgehalten wird. Soweit eine Veränderung nicht möglich sein sollte bittet er darum, dass seitens der Verwaltung nach Abklärung mit dem Landkreis hierzu im Ausschuss vorgetragen wird.

(7/72, 06-ho)

 

 

 

Ausgewiesene Flächen für die Aufstellung von Windkraftanlagen / Nachfrage

 

Beigeordneter Dörbaum möchte wissen, ob bezüglich der von der Stadt ausgewiesenen Fläche für Windkraftanlagen eine Nachfrage besteht und ob die vorhandene Fläche hierfür weiterhin als ausreichend erachtet wird, da im Augenblick eine ziemlich große Nachfrage nach entsprechenden Flächen bestehen soll.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert an den vor einiger Zeit im Ausschuss vorgetragenen Sachverhalt zur Entwicklung des B-Plan-Gebietes „Bilmer Berg II“. Hierüber wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst. In der Beratung wurde darauf hingewiesen, dass auch die als Windparkanlage ausgewiesene und vorgehaltene Fläche dadurch möglicherweise überplant werde und man sich bezüglich der Vorhaltung von Flächen für Windkraftanlagen nach neuen Flächen, die als solche ausgewiesen werden können, umsehen müsste.

Sie bringt in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass es wichtig sei, dass entsprechende Flächen für Windparkanlagen ausgewiesen und auch vorgehalten werden. Sie weist darauf hin, dass als Folge von nicht ausgewiesenen Windparkflächen es in der Konsequenz dazu führen würde, dass man Windkraftanlagen an anderen Stellen im Stadtgebiet nicht verhindern könnte.

Da seitens der Politik auch in der Beratung im Rat hierzu gewisse Wertvorstellungen formuliert wurden, wird das Thema Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen ohnehin im Rat erneut zur Beratung anstehen.

(6/61)

 

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.


Beschluss: