Bürgerinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 31.01.2011    
Zeit: 15:00 - 17:25 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Siedlerhaus Siedlergemeinschaft Sternkamp/Zeltberg
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Friedensstraße 18 / Vorgesehene Bebauung / Rücknahme Bauvoranfrage

 

Oberbürgermeister Mädge erinnert an diverse Berichte in der örtlichen Presse, wonach seitens eines Investors vorgesehen war, dass das derzeit sich als Streuobstwiese darstellende Gelände unter Einbeziehung des Abrisses einer alten Villa intensiv neu zu bebauen. Diese Planung hat in der Nachbarschaft für viel Aufruhr gesorgt. Intensive Gespräche mit dem Investor haben zu dem Ergebnis geführt, dass seitens des Investors die bei der Stadt eingereichte Bauvoranfrage zurückgezogen wurde. Der Bau von mehreren Reihenhäusern sowie eines zusätzlichen mehrstöckigen Neubaus wäre zu massiv und städtebaulich unverträglich. Ebenfalls wäre die Erschließung nicht gesichert gewesen. Die vorhandene Flora und Fauna sowie eine große Blutbuche taten ein Übriges in der Betrachtung, so dass es letztendlich zu dem geschilderten Ergebnis, der Rücknahme der Bauvoranfrage, kam.

Denkbar wäre durchaus, dass auf dem Areal eine lockere Bebauung stattfinden kann, jedoch nicht in der ursprünglich geplanten Massivität.

Deutlich gemacht wird, dass ein Jeder Bauvoranfragen stellen kann, auch wenn ihm das Grundstück, dass für die Bebauung vorgesehen sei, nicht gehört. Die Stadt Lüneburg ist gehalten, solcherlei Bauvoranfragen ordnungsgemäß zu bearbeiten. Ausschlaggebend für eine Beurteilung ist nicht  das, was Nachbarn sich für ihre Wohnverhältnisse vorstellen.

Im Zusammenhang mit der Bauvoranfrage wurde seitens der Stadtplanung geprüft, ob es sinnvoll erscheint, in dem Bereich der Friedensstaße/Vor dem Roten Tore einen B-Plan aufzulegen. Aufgrund der Kleinteiligkeit der Grundstücke in diesem Gebiet erscheint dieses jedoch nicht sinnvoll. Auch würde sich ein solches Verfahren aufgrund der vorzunehmenden Aufnahme des Bestandes als viel zu langwierig erweisen. Bauanfragen in diesem Bereich werden demzufolge auch weiterhin nach § 34 BBauG zu beurteilen sein.

 


Beschluss: