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Auszug - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103/II "Bilmer Berg II" und zur Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2010    
Zeit: 15:00 - 16:50 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3964/10 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103/II "Bilmer Berg II" und zur Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage
Verfasser:Maier, Sabine
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge geht einleitend auf die Chronologie der Entwicklung des Bereiches Bilmer Berg ein. Er bringt in Erinnerung, dass die Flächen um den heutigen Baumarkt Bahr Ende der 80er Jahre und weitergehend Richtung Elbe-Seitenkanal in den 90er Jahren hinzu erworben wurden. Im weiteren Verlauf stand die Trassenführung der A 39 an, deren konkreter Verlauf sich erst in der letzten Zeit konkretisiert hat. Um bezüglich der Entwicklung dieser Flächen voranzukommen, wurden im Jahre 2002 entsprechende Beschlüsse zum F-Plan und ein Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan gefasst. Im Jahre 2006 zeichnete sich dann ab, dass die Trassierung der A 39 durch den Bereich des Bilmer Berges verlaufen würde. Darauf abgestimmt wurde vorbereitend noch im Jahre 2006 ein Aufstellungsbeschluss gefasst.

Im weiteren Verlauf wurde zur Erschließung und Verbesserung der Infrastruktur des Gebietes zur Finanzierung ein entsprechender Förderantrag über zumindest 5 Mio. € bei der EU gestellt.

Nach dem EU-Förderprogramm „Ziel 1“ ist eine Förderung mit 75 % möglich, wenn diese Maßnahmen der Erschließung dienen. Dieser Antrag beinhaltete jedoch als Grundvoraussetzung für eine Förderung entsprechende Festsetzungen im F-Plan und die Aufstellung eines entsprechenden B-Plans. Schwierig gestaltete es sich, entsprechende Festlegungen in den B-Plan aufzunehmen, da seitens des Straßenbauamtes bisher keine verbindlichen Aussagen wegen des Trassenverlaufs der geplanten A 39 möglich waren. Im Ergebnis gab es die Aussage, dass das Land Niedersachsen den B-Plan im Verfahren nur dann zustimmen kann, wenn die Trassierung der A 39 planfestgestellt sei. Des Weiteren ist dies im Zusammenhang damit zu sehen, dass eine EU-Förderung nur dann möglich ist, wenn mit den Maßnahmen spätestens im Jahre 2013 begonnen und diese spätestens im Jahre 2015 zum Abschluss gebracht werden.

Die Studie der Metropolregion Hamburg weist klar aus, dass mittelfristig bezüglich Gewerbeflächen auch weiterhin Bedarf im Raum Lüneburg bestehen wird.

Da einerseits die Trassierung noch nicht endgültig festliegt, andererseits aber mit den Maßnahmen aus der EU-Förderung spätestens im Jahre 2013 begonnen werden muss, wurde mit dem zuständigen Staatssekretär der Landesregierung  ein Gespräch geführt. Im Ergebnis verständigte man sich darauf, dass über die Gesamtfläche eine F-Plan-Änderung gelegt und dass für einen Teilbereich Bilmer Berg II ein B-Plan aufgestellt werden kann.

Der Bereich des B-Plans für den Teilbereich Bilmer Berg II wird so festgelegt werden, dass er einen Mindestabstand von ca. 100 m zum voraussichtlichen Trassenverlauf der A 39 einhalten wird. Bei entsprechender Vorgehensweise wird das Land Niedersachsen im B-Planverfahren keine Bedenken mehr aufrechterhalten und dem Verfahren zustimmen.

Mit der Maßgabe, dass im Jahre 2013 mit den Erschließungsmaßnahmen begonnen wird, wird auch der EU-Zuschuss in Höhe von jetzt 50 % (vormals 75%) gezahlt werden.

Anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage I) werden mit Hilfe von Lageplänen die Bereiche der Gewerbeflächen BIlmer Berg I – IV aufgezeigt. Über den Straßenzug August-Wellenkamp-Straße kann das Gewerbegebiet Bilmer Berg II auch an das bestehende Gewerbegebiet angeschlossen werden, was dazu  beitragen wird, dass auch diese Flächen attraktiv für eine Ansiedlung sein werden.

Auf zukünftige Planungen ausgerichtet ist eine Option vorgesehen, von der die Bahnlinie Lüneburg – Lüchow/Dannenberg kommend ein Stichgleis in dieses Gebiet mit Unterquerung der B 216 dort hineinzuziehen. Durch Verlagerung der B 216 wird es bei der späteren Entwicklung des Teilbereiches Bilmer Berg IV/Hafen möglich sein, Bereiche der ehemaligen Straße in den Entwicklungsbereich des Hafengebietes einzubeziehen.

Das Gebiet kann durch das Hereinziehen von Bahn-Wasser-Straße trimodal erschlossen werden.

Für den anhand von Plänen dargestellten B-Planbereich Bilmer Berg II, der eine Bruttofläche von ca. 40 ha umfasst, ist aus den vorgenannten Gründen vorgesehen, heute in das Verfahren mit dem Beschluss der Aufstellung einzusteigen. Von den ca. 40 ha Bruttofläche verbleiben nach Abzug der Verkehrsflächen, der Sicherheitsbereiche zur A 39 sowie der Hochspannungsleitungen eine Nettofläche von ca. 20 ha. Es ist davon auszugehen, dass das B-Planverfahren einen Zeitraum von ca. 2 Jahren in Anspruch nehmen wird.

Zusammenfassend wird ausgeführt, dass die heute vorgestellte Planung im Wesentlichen auch weiterhin auf der Ursprungsplanung und Beschlussfassungen aus den Jahren 2002 und 2006 basiert. Neu aufgenommen ist die vorgesehene Trassierung der A 39. Aus ökologischen Gründen wurde auch der aufgezeigte Flächenbereich entlang des Elbe-Seitenkanals, der für die Hafenerweiterung benötigt, wird einbezogen. Vorgesehen ist zunächst eine Minimalerschließung des Geländes vorzunehmen. Die endgültige Erschließung ist eher langfristig vorgesehen, wenn bekannt ist, wer auf den Flächen als Investor auftritt. Die Apfelallee wird erhalten bleiben. Über eine zu schaffende Brücke, die sicherstellen soll, dass der Landwirt die verbleibenden Flächen auf kurzem Wege erreichen kann, wird auch weiterhin eine Wegebeziehung vorgehalten werden. Für den notwendigen Flächenerwerb des angesprochenen Areals laufen derzeit Verhandlungen. Sowohl die F-Plan – Änderung als auch der B-Plan müssen bis zum Jahre 2013 abgeschlossen sein, damit mit Hilfe der EU-Mittel beginnend ab dem Jahre 2013 eine Minimalerschließung mit EU-Fördermitteln vorgenommen werden kann. Die Erschließungskosten werden sich auf ca. 4 bis 5 Mio. € belaufen. Für den Autobahnbau selbst ist weder ein B-Planverfahren noch eine F-Plan-Änderung erforderlich. Die Realisierung der A 39 ist vielmehr ein eigenständiges Verfahren.

Ratsherr Kroll erinnert daran, dass seinerzeit in einer Beratung im Ausschuss erklärt wurde, dass für die Hafenerweiterung eine Bodenbewegung von ca. 2,1 Mio. m3 erforderlich sein wird. Ihn interessiert, ob diese Aussage weiterhin Bestand hat.

 

Oberbürgermeister Mädge verweist auf die Vorstellung der Planungen im Wirtschaftsausschuss. Anhand eines Lageplans werden die Bereiche aufgezeigt, die, damit die Flächen als Containerstellplätze genutzt werden können vom Untergrund her ertüchtigt werden müssen. Die Ertüchtigung des Bodens wird Kosten in Höhe von 5 – 6 Mio. € erforderlich machen. Als zweite Maßnahmen ist die Anlegung eines sogenannten Schlepphafens vorgesehen. Hierzu würden Parkbuchten für Schiffe direkt entlang des Kanals angelegt werden. Diese Maßnahme ist jedoch aufgrund des hohen Investitionsvolumens zurückgestellt. Eine Realisierung wird auch nicht ohne einen privaten Investor möglich sein. Auch wenn die Maßnahme im Wirtschaftsausschuss aus den vorgenannten Gründen zurückgestellt wurde, so muss sie doch planerisch berücksichtigt werden, damit eine Umsetzung zumindest in dem Zeitraum in ca. 10 – 20 Jahren ermöglicht wird. Aufgezeigt werden die Bereiche, in denen ca. 5 – 10 m Höhe abgetragen werden müssen.

 

Ratsherr Meihsies merkt an, dass es nicht Visionen seiner Fraktion sei, eine Autobahntrasse in dieses Gebiet hineinzulegen. Für ihn ist interessant, was flächenmäßig netto für eine Ansiedlung zur Verfügung stehen wird und was das Ganze der Stadt Lüneburg schlussendlich kosten wird.

 

Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass die Stadt selbst ca. 2 – 3 Mio. € wird aufwenden müssen. Flächenmäßig werden für die Gewerbeansiedlung im Bereich der Teilfläche Bilmer Berg II wie bereits ausgeführt ca. 20 ha Fläche für Gewerbeansiedlungen zur Verfügung stehen und dies unabhängig davon, ob die Autobahn gebaut wird oder auch nicht.

 

Ratsherr Meihsies interessiert, ob eine Verlagerung der Bundes- und Landesstraße in diesem Bereich auch ohne die Autobahn vorstellbar wäre.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass neben den eigentlichen Straßentrassen auch diverse Leitungen und ähnliches zu verlegen wären. Er geht nicht davon aus, dass ohne die Autobahn Verlagerungen der Trassierung sowohl der Bundes- als auch der Landesstraße vorgenommen werden.

 

Ratsherr Meihsies interessiert ergänzend, ob durch die Planungen die derzeitigen Vorrangstandorte für die Aufstellung von Windrädern beeinträchtigt werden.

 

Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass die Aufstellung von Windrädern unmittelbar neben Gewerbeansiedlungen nicht als Problem gesehen wird. Wenn die Vorrangstandorte selbst für eine Gewerbeansiedlung benötigt werden sollten, wäre eine Verlagerung der Vorrangstandorte für Windräder nach seiner Sicht durchaus denkbar. Voraussetzung hierfür wäre jedoch auch die Zustimmung des betroffenen Landwirtes. Interessenten für die Aufstellung von Windräder sind jedoch derzeit nicht bekannt, zumal der Standort aufgrund der Windverhältnisse in diesem Bereich für die Aufstellung nicht sehr attraktiv ist.

Alternativ für die Aufstellung von Windräder würde er die Anlegung von Solarfeldern entlang des Elbe-Seitenkanals für gut erachten.

 

Ratsherr Meihsies hält für seine Fraktion sprechend die Vorgehensweise der Ausweisung zusätzlicher Gewerbeflächen für gut, wenngleich erst über die Jahre beurteilt werden kann, ob diese Flächen auch tatsächlich benötigt werden.

 

Oberbürgermeister Mädge weist ergänzend zu seinen Ausführungen darauf hin, dass sich die genannten 2 – 3 Mio. € die die Stadt Lüneburg für die Entwicklung des Bereiches Bilmer Bergh II einbringen muss, sich nur auf die Erschließung jedoch nicht auf die zusätzlich für den Grunderwerb entfallenden Kosten beziehen.

 

Ratsherr Bruns hält es für den richtigen Schritt, das Bauleitverfahren für den Bereich Bilmer Berg jetzt in Gang zu setzen, damit mit dem Autobahnbau eine vernünftige Erschließung diese Bereiches sichergestellt werden kann. Insofern befindet man sich mit der Einleitung des Bauleitverfahrens auf dem richtigen Weg.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass in den Beschlussvorlagen in den angehängten Plänen flächenmäßig keine Änderungen vorgenommen wurden, sondern sich lediglich die Bezeichnungen aufgrund der besseren Übersichtlichkeit neu geordnet wurden.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt die beiden Beschlussvorlagen zur Abstimmung und  verliest hierzu jeweils die Beschlussempfehlungen der Verwaltung.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.