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Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
Mädge geht
einleitend auf die Chronologie der Entwicklung des Bereiches Bilmer Berg ein. Er
bringt in Erinnerung, dass die Flächen um den heutigen Baumarkt Bahr Ende der
80er Jahre und weitergehend Richtung Elbe-Seitenkanal in den 90er Jahren hinzu
erworben wurden. Im weiteren Verlauf stand die Trassenführung der A 39 an, deren
konkreter Verlauf sich erst in der letzten Zeit konkretisiert hat. Um bezüglich
der Entwicklung dieser Flächen voranzukommen, wurden im Jahre 2002
entsprechende Beschlüsse zum F-Plan und ein Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan
gefasst. Im Jahre 2006 zeichnete sich dann ab, dass die Trassierung der A 39 durch
den Bereich des Bilmer Berges verlaufen würde. Darauf abgestimmt wurde
vorbereitend noch im Jahre 2006 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Im weiteren
Verlauf wurde zur Erschließung und Verbesserung der Infrastruktur des Gebietes
zur Finanzierung ein entsprechender Förderantrag über zumindest 5 Mio. €
bei der EU gestellt. Nach
dem EU-Förderprogramm „Ziel 1“ ist eine Förderung mit 75 % möglich,
wenn diese Maßnahmen der Erschließung dienen. Dieser Antrag beinhaltete jedoch
als Grundvoraussetzung für eine Förderung entsprechende Festsetzungen im F-Plan
und die Aufstellung eines entsprechenden B-Plans. Schwierig gestaltete es sich,
entsprechende Festlegungen in den B-Plan aufzunehmen, da seitens des
Straßenbauamtes bisher keine verbindlichen Aussagen wegen des Trassenverlaufs
der geplanten A 39 möglich waren. Im Ergebnis gab es die Aussage, dass das Land
Niedersachsen den B-Plan im Verfahren nur dann zustimmen kann, wenn die
Trassierung der A 39 planfestgestellt sei. Des Weiteren ist dies im
Zusammenhang damit zu sehen, dass eine EU-Förderung nur dann möglich ist, wenn
mit den Maßnahmen spätestens im Jahre 2013 begonnen und diese spätestens im Jahre
2015 zum Abschluss gebracht werden. Die
Studie der Metropolregion Hamburg weist klar aus, dass mittelfristig bezüglich
Gewerbeflächen auch weiterhin Bedarf im Raum Lüneburg bestehen wird. Da einerseits die Trassierung noch nicht endgültig
festliegt, andererseits aber mit den Maßnahmen aus der EU-Förderung spätestens
im Jahre 2013 begonnen werden muss, wurde mit dem zuständigen Staatssekretär der
Landesregierung ein Gespräch geführt. Im
Ergebnis verständigte man sich darauf, dass über die Gesamtfläche eine F-Plan-Änderung
gelegt und dass für einen Teilbereich Bilmer Berg II ein B-Plan aufgestellt
werden kann. Der Bereich des B-Plans für den Teilbereich Bilmer Berg II
wird so festgelegt werden, dass er einen Mindestabstand von ca. 100 m zum
voraussichtlichen Trassenverlauf der A 39 einhalten wird. Bei entsprechender Vorgehensweise
wird das Land Niedersachsen im B-Planverfahren keine Bedenken mehr
aufrechterhalten und dem Verfahren zustimmen. Mit der Maßgabe, dass im Jahre 2013 mit den Erschließungsmaßnahmen
begonnen wird, wird auch der EU-Zuschuss in Höhe von jetzt 50 % (vormals 75%) gezahlt
werden. Anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage I) werden
mit Hilfe von Lageplänen die Bereiche der Gewerbeflächen BIlmer Berg I –
IV aufgezeigt. Über den Straßenzug August-Wellenkamp-Straße kann das
Gewerbegebiet Bilmer Berg II auch an das bestehende Gewerbegebiet angeschlossen
werden, was dazu beitragen wird, dass
auch diese Flächen attraktiv für eine Ansiedlung sein werden. Auf zukünftige Planungen ausgerichtet ist eine Option
vorgesehen, von der die Bahnlinie Lüneburg – Lüchow/Dannenberg kommend
ein Stichgleis in dieses Gebiet mit Unterquerung der B 216 dort hineinzuziehen.
Durch Verlagerung der B 216 wird es bei der späteren Entwicklung des
Teilbereiches Bilmer Berg IV/Hafen möglich sein, Bereiche der ehemaligen Straße
in den Entwicklungsbereich des Hafengebietes einzubeziehen. Das Gebiet kann durch das Hereinziehen von
Bahn-Wasser-Straße trimodal erschlossen werden. Für den anhand von Plänen dargestellten B-Planbereich Bilmer
Berg II, der eine Bruttofläche von ca. 40 ha umfasst, ist aus den vorgenannten
Gründen vorgesehen, heute in das Verfahren mit dem Beschluss der Aufstellung
einzusteigen. Von den ca. 40 ha Bruttofläche verbleiben nach Abzug der Verkehrsflächen,
der Sicherheitsbereiche zur A 39 sowie der Hochspannungsleitungen eine Nettofläche
von ca. 20 ha. Es ist davon auszugehen, dass das B-Planverfahren einen Zeitraum
von ca. 2 Jahren in Anspruch nehmen wird. Zusammenfassend wird ausgeführt, dass die heute vorgestellte
Planung im Wesentlichen auch weiterhin auf der Ursprungsplanung und
Beschlussfassungen aus den Jahren 2002 und 2006 basiert. Neu aufgenommen ist
die vorgesehene Trassierung der A 39. Aus ökologischen Gründen wurde auch der aufgezeigte
Flächenbereich entlang des Elbe-Seitenkanals, der für die Hafenerweiterung
benötigt, wird einbezogen. Vorgesehen ist zunächst eine Minimalerschließung des
Geländes vorzunehmen. Die endgültige Erschließung ist eher langfristig
vorgesehen, wenn bekannt ist, wer auf den Flächen als Investor auftritt. Die
Apfelallee wird erhalten bleiben. Über eine zu schaffende Brücke, die sicherstellen
soll, dass der Landwirt die verbleibenden Flächen auf kurzem Wege erreichen
kann, wird auch weiterhin eine Wegebeziehung vorgehalten werden. Für den
notwendigen Flächenerwerb des angesprochenen Areals laufen derzeit Verhandlungen.
Sowohl die F-Plan – Änderung als auch der B-Plan müssen bis zum Jahre
2013 abgeschlossen sein, damit mit Hilfe der EU-Mittel beginnend ab dem Jahre
2013 eine Minimalerschließung mit EU-Fördermitteln vorgenommen werden kann. Die
Erschließungskosten werden sich auf ca. 4 bis 5 Mio. € belaufen. Für den
Autobahnbau selbst ist weder ein B-Planverfahren noch eine F-Plan-Änderung
erforderlich. Die Realisierung der A 39 ist vielmehr ein eigenständiges
Verfahren. Ratsherr Kroll erinnert daran, dass seinerzeit in
einer Beratung im Ausschuss erklärt wurde, dass für die Hafenerweiterung eine
Bodenbewegung von ca. 2,1 Mio. m3 erforderlich sein wird. Ihn interessiert, ob
diese Aussage weiterhin Bestand hat.
Oberbürgermeister Mädge verweist auf die Vorstellung der Planungen im
Wirtschaftsausschuss. Anhand eines Lageplans werden die Bereiche aufgezeigt,
die, damit die Flächen als Containerstellplätze genutzt werden können vom
Untergrund her ertüchtigt werden müssen. Die Ertüchtigung des Bodens wird
Kosten in Höhe von 5 – 6 Mio. € erforderlich machen. Als zweite
Maßnahmen ist die Anlegung eines sogenannten Schlepphafens vorgesehen. Hierzu
würden Parkbuchten für Schiffe direkt entlang des Kanals angelegt werden. Diese
Maßnahme ist jedoch aufgrund des hohen Investitionsvolumens zurückgestellt.
Eine Realisierung wird auch nicht ohne einen privaten Investor möglich sein.
Auch wenn die Maßnahme im Wirtschaftsausschuss aus den vorgenannten Gründen zurückgestellt
wurde, so muss sie doch planerisch berücksichtigt werden, damit eine Umsetzung
zumindest in dem Zeitraum in ca. 10 – 20 Jahren ermöglicht wird.
Aufgezeigt werden die Bereiche, in denen ca. 5 – 10 m Höhe abgetragen
werden müssen. Ratsherr Meihsies merkt an, dass es nicht Visionen seiner Fraktion sei, eine
Autobahntrasse in dieses Gebiet hineinzulegen. Für ihn ist interessant, was
flächenmäßig netto für eine Ansiedlung zur Verfügung stehen wird und was das
Ganze der Stadt Lüneburg schlussendlich kosten wird. Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass die Stadt selbst ca. 2
– 3 Mio. € wird aufwenden müssen. Flächenmäßig werden für die
Gewerbeansiedlung im Bereich der Teilfläche Bilmer Berg II wie bereits
ausgeführt ca. 20 ha Fläche für Gewerbeansiedlungen zur Verfügung stehen und
dies unabhängig davon, ob die Autobahn gebaut wird oder auch nicht. Ratsherr Meihsies interessiert, ob eine Verlagerung der Bundes- und
Landesstraße in diesem Bereich auch ohne die Autobahn vorstellbar wäre. Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass neben den eigentlichen
Straßentrassen auch diverse Leitungen und ähnliches zu verlegen wären. Er geht
nicht davon aus, dass ohne die Autobahn Verlagerungen der Trassierung sowohl
der Bundes- als auch der Landesstraße vorgenommen werden. Ratsherr Meihsies interessiert ergänzend, ob durch die Planungen die
derzeitigen Vorrangstandorte für die Aufstellung von Windrädern beeinträchtigt
werden. Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass die Aufstellung von
Windrädern unmittelbar neben Gewerbeansiedlungen nicht als Problem gesehen wird.
Wenn die Vorrangstandorte selbst für eine Gewerbeansiedlung benötigt werden
sollten, wäre eine Verlagerung der Vorrangstandorte für Windräder nach seiner
Sicht durchaus denkbar. Voraussetzung hierfür wäre jedoch auch die Zustimmung
des betroffenen Landwirtes. Interessenten für die Aufstellung von Windräder
sind jedoch derzeit nicht bekannt, zumal der Standort aufgrund der
Windverhältnisse in diesem Bereich für die Aufstellung nicht sehr attraktiv
ist. Alternativ für die Aufstellung von Windräder würde er die
Anlegung von Solarfeldern entlang des Elbe-Seitenkanals für gut erachten. Ratsherr Meihsies hält für seine Fraktion sprechend die Vorgehensweise der
Ausweisung zusätzlicher Gewerbeflächen für gut, wenngleich erst über die Jahre
beurteilt werden kann, ob diese Flächen auch tatsächlich benötigt werden. Oberbürgermeister Mädge weist ergänzend zu seinen Ausführungen darauf hin,
dass sich die genannten 2 – 3 Mio. € die die Stadt Lüneburg für die
Entwicklung des Bereiches Bilmer Bergh II einbringen muss, sich nur auf die
Erschließung jedoch nicht auf die zusätzlich für den Grunderwerb entfallenden
Kosten beziehen. Ratsherr Bruns hält es für den richtigen Schritt, das Bauleitverfahren für
den Bereich Bilmer Berg jetzt in Gang zu setzen, damit mit dem Autobahnbau eine
vernünftige Erschließung diese Bereiches sichergestellt werden kann. Insofern
befindet man sich mit der Einleitung des Bauleitverfahrens auf dem richtigen
Weg. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass in den Beschlussvorlagen in
den angehängten Plänen flächenmäßig keine Änderungen vorgenommen wurden,
sondern sich lediglich die Bezeichnungen aufgrund der besseren
Übersichtlichkeit neu geordnet wurden. Beigeordneter Dörbaum stellt die beiden Beschlussvorlagen zur Abstimmung und verliest hierzu jeweils die
Beschlussempfehlungen der Verwaltung. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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