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Auszug - Interkommunale Zusammenarbeit - Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg über die Aufgabenwahrnehmung der Durchführung des Zensus 2011  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.12.2010    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtkämmerin LUKOSCHEK trägt vor, dass Satz 2 und 3 der Präambel zur Zweckvereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung der Durchführung des Zensus 2011 folgende neue Fassung erhält:

 

[…]„Aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen haben sich die Kooperationspartner darauf verständigt, dass nur die Hansestadt Lüneburg eine Erhebungsstelle einrichtet. Demzufolge beauftragt der Landkreis Lüneburg die Hansestadt Lüneburg mit der Durchführung aller ihm nach dem Nds. ZensAG 2011 obliegenden Aufgaben zur alleinigen Erfüllung nach Weisung (mandatierende Aufgabenerfüllung).“ […]

 

Ratsherr RIECHEY erläutert, dass die Fraktion DIE LINKE dieser Vorlage nicht zustimmen werde, da sie grundsätzlich Kritik an der Volkszählung aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken habe.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen aus den Reihen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Abschluss der als Anlage zur Vorlage VO/3949/10 beigefügten Zweckvereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung der Durchführung des Zensus 2011 bei der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg wird mit der vorgetragenen Änderung in der Präambel zugestimmt.

 

(02, 11)