Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsherr
SCHULTZ stellt die
Frage nach dem Ziel dieser Resolution und danach, was die Bürgerinnen und
Bürger von der hiesigen Abfallwirtschaft erwarten. Zum einen wollen die Bürger
ihren Hausmüll zuverlässig entsorgt haben, wobei die GfA als zuverlässiger
Dienstleister vor Ort auftritt. Darüber
hinaus soll der Müll auch umweltbewusst entsorgt werden, das zeige sich u. a.
durch die hohe Akzeptanz der Papiertonne und der Mülltrennung. Laut
einer aktuellen Forsa-Umfrage stimmen 83 % der Befragten der Einführung einer
Wertstofftonne zu, da fast 64 % die Verfahrensweise mit der heutigen Gelben
Tonne/dem Gelben Sack nicht nachvollziehen können. Die
Bürgerinnen und Bürger wollen u. a. auch wissen, wo ihr Müll bleibt, was damit
geschieht und sind interessiert daran, dass eine hohe Wiederverwendung
stattfindet. Schlussendlich
soll die Müllentsorgung kostengünstig und kostenstabil geschehen. Die Politik
der Region sei sich ihrer Verantwortung bewusst und so habe sie die GfA
implementiert, die sich mit ihrer u. a. mechanisch-biologischen Vorbehandlung
sehr bewährt habe. Ratsherr
SCHULTZ stellt
heraus, dass man aktiv die Position des Deutschen Städtetages, des Deutschen
Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes unterstütze und
sich für die Stärkung der kommunalen Abfallentsorgung einsetze. Hierbei soll
die Fehlentwicklung, die durch den bekannt gewordenen Referentenentwurf
eingeschlagen wurde, wieder korrigiert werden. Die kommunalen Entsorger seien
fachlich und sachlich bestens aufgestellt und hätten vor Ort die beste
Kenntnis. Daher fordere er, dass auch die Region selbst über die
Hausmüllentsorgung entscheiden könne. Er
fordert alle Ratsmitglieder dazu auf, diese Resolution mit breiter Zustimmung
zu verabschieden. Ratsfrau
HILLMER erläutert,
dass durch die Novellierung des Gesetzes zur Neuordnung des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts erwartet wird, dass stoffgleiche Abfälle
in einer sogenannten Wertstofftonne zusammengeführt werden. Sollte die
Einführung einer Wertstofftonne geschehen, müsse die Sammlung dieses Mülls in
kommunaler Hand bleiben, da nur so gewährleistet sei, dass die Gebühren stabil
bleiben würden. Ratsherr
RIECHEY fragt an,
ob es die Fraktionen der FDP und der CDU nicht nachdenklich stimmt, dass zum
wiederholten Male mit einer lokalen Resolution gegen Beschlüsse und Vorhaben
der eigenen Landes- und Bundesregierung protestiert werde. Die Folgen dieser
katastrophalen Politik müssten stets vor Ort ausgebadet werden. Die Kernfrage
bei der Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts sei, wer welchen
Müll entsorgen dürfe. Ratsherr
RIECHEY zitiert
folgenden Passus aus dem Referentenentwurf: „…Absicherung
der dualen Entsorgungsverantwortung von privater und öffentlich-rechtlicher
Entsorgung, insbesondere der gewerblichen Sammlung von getrennt gehaltenen
Haushaltsabfällen zur Verwertung…“ Im
Grundsatz bedeutet dies, dass die Kommunen ihre Hoheit über die
Abfallentsorgung entzogen werde und private Abfalldienstleister stärker ins
Spiel gebracht werden. Nach Meinung der Fraktion DIE LINKE sei Abfall genau wie
die Versorgung mit Energie und Wasser als auch die Bildung kommunale
Daseinsvorsorge und gehöre damit in kommunale Hand. Die EU habe
Verfahrensstufen für Abfall festgelegt. So sei Stufe 1 zunächst die Vermeidung
von Abfall, Stufe 2 die Vorbereitung zur Wiederverwendung (Recycling) und die
letzte Stufe die energetische Verwertung (Müllverbrennung). Der
vorliegende Referentenentwurf überlasse jedoch künftig dem
Entsorgungsunternehmen selbst wie der Abfall verwertet wird und stellt damit
eine klare Missachtung der EU-Abfallordnung dar. Sollte der Regierungsentwurf
so umgesetzt werden, hätte dies fatale ökologische Folgen und erhebliche
Auswirkungen auf die Abfallgebühren, die bei einem nicht gewinnorientierten
kommunalen Energieversorger u. a. auch durch eine Mischfinanzierung niedrig
gehalten würden. Somit
wünsche er sich eine kommunale öffentliche Abfallentsorgung aus einer Hand und
wird daher dieser Resolution zustimmen. Ratsherr
SOLDAN bedauere,
dass am 14.10.2010 der Deutsche Städte- und Gemeindebund diesen Resolutionstext
unpolitisch erlassen habe und dass nun durch den Resolutionsantrag der Gruppe
SPD/CDU hieraus eine politische Diskussion wird. Genau 4 Tage, nachdem das
Präsidium des Niedersächsischen Städtetages getagt habe, in dem
Oberbürgermeister Mädge als Vizepräsident Mitglied sei. Er
wertet die Forderungen der Resolution als gut für die kommunale
Abfallentsorgung und wird dieser, wenn auch mit Schwierigkeiten, zustimmen. Die
Bürger verlangen niedrige Abfallgebühren und wollen eine verbindliche
Entsorgung ihres Abfalls. Der FDP-Fraktion ist bekannt, dass mit dieser
Resolution jede Privatkonkurrenz ausgeschlossen werde und auch private
Recyclingbetriebe sich dagegen wehren werden. In
Deutschland würden pro Jahr Wertstoffe in Höhe von 7 Milliarden EUR umgesetzt.
Es ist klar, dass dieses Gesetz dann auch mit dem Wettbewerbsrecht der EU gerichtlich
abgestimmt werden wird. Kommunen sind in jedem Fall verpflichtet, sich um die
Abfallentsorgung zu kümmern, unabhängig davon, ob sich damit Geld verdienen
lasse oder nicht. Die
FDP-Fraktion werde dieser Resolution zustimmen, da sie sich für eine Entsorgung
aus einer Hand ausspreche und „Rosinenpickerei“ ablehne. Bürgermeister
Dr. SCHARF weist
darauf hin, dass in Deutschland verschiedene politische Ebenen vorzufinden sind
und es durchaus legitim ist, dass diese Ebenen verschiedene Meinungen haben und
diese auch kundtun dürften. Mit
der beabsichtigten Neuordnung des Abfallrechts wird dieses auf eine neue Basis
gestellt und offenbar beabsichtigt, den Kommunen den Vorrang der
Abfallentsorgung zu entziehen. Wie im Wortlaut der Resolution ausgeführt,
könnten sich die Kommunen zunächst auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
stützen, welches ihnen die Zuordnung der Abfallentsorgung zugesprochen habe.
Dieses schließe jedoch nicht aus, dass auch im Einzelfall private Müllentsorger
hinzukämen. Die
Resolution ist zu bejahen, da diese ökologisch und auf Nachhaltigkeit
ausgerichtet sei und verhindert werden müsse, dass aus dem Abfallbereich nur
gewinnbringende Elemente für die private Entsorgungswirtschaft herausgezogen würden. Ratsherr
MEIHSIES äußert die
Befürchtungen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, dass mit der Umsetzung und
des geplanten Referentenentwurfs die Zerstörung der kommunalen Abfallwirtschat
eingeleitet werde. Darüber hinaus sei damit zu rechnen, dass die Standards der
kommunalen Abfallentsorgung gesenkt würden, die Gebühren erhöht werden und
ebenfalls Arbeitsplatzverluste in der kommunalen Abfallentsorgung eintreten
werden. Daher werde die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN diese Resolution
unterstützen. Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg verabschiedet einstimmig
folgende Resolution: „Der
Rat beschließt in Übereinstimmung mit den Positionen des Deutschen Städtetages,
des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes die
nachstehende Resolution zur Zukunft der kommunalen Abfallwirtschaft in
Deutschland. Der Rat fordert alle örtlichen Bundestagsabgeordneten auf, sich im
Gesetzgebungsverfahren im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für eine
Stärkung der kommunalen Abfallentsorgung einzusetzen. Resolution zur
Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts „Die
Kommunen tragen seit Jahrzehnten die Verantwortung für eine sichere, ökologisch
hochwertige und ressourceneffiziente Abfallentsorgung in Deutschland. Das
weltweit anerkannte hohe Niveau der Kreislaufführung von Abfällen und
Wertstoffen haben die Kommunen – auch schon vor Inkrafttreten u. a. der
Verpackungsverordnung – geprägt. Daher fordern sie: 1.
Planungssicherheit sorgt für Gebührenstabilität Bei
der Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht
erwarten die Kommunen in Deutschland von Bundestag und Bundesrat, dass sie auf
die gewachsenen kommunalen Entsorgungsstrukturen, die Verpflichtung der
Kommunen zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge vor Ort und ihre Verantwortung
gegenüber den Abfallgebührenzahlern Rücksicht nehmen. Langfristige
Investitionen der Kommunen in ihre Entsorgungsinfrastruktur dürfen nicht
dadurch entwertet werden, dass den Kommunen Abfallströme entzogen werden, für
die sie bisher verantwortlich waren und für die die Entsorgungsanlagen bei
ihrer Errichtung auch ausgelegt waren. 2.
Über die Hausmüllerfassung muss vor Ort entschieden werden Die
Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger vor Ort wissen am besten,
wie unter den jeweils gegebenen Verhältnissen Hausmüll erfasst werden muss, um
die Ziele einer Kreislauf- und Abfallwirtschaft zu erreichen. Die Kommunen
brauchen keine bundeseinheitliche Regelung der Frage, welche Erfassungssysteme
zu verwenden sind und welche Abfallfraktionen wie erfasst werden. Daher wenden
sich die Kommunen insbesondere gegen die im Referentenentwurf vorgesehene
Einführung einer flächendeckenden getrennten Sammlung von Bioabfällen. Diese
Fragen müssen wie bisher durch die Kommunalvertretungen vor Ort entschieden
werden. Dort liegt auch die Gebührenverantwortung. 3.
Keine „einheitliche Wertstofftonne“, und falls doch:
Wertstofferfassung nur in kommunaler Verantwortung Die
Probleme der Verpackungsentsorgung – vor allem ausgelöst durch das
weitgehend unregulierte Nebeneinander von neuen Systemen zur Entsorgung
gebrauchter Verpackungsverpackungen – können nur durch eine Stärkung der
kommunalen Verantwortung vor Ort gelöst werden. Dafür ist, entgegen dem
Gesetzentwurf, keine bundesweite Einführung einer verpflichtenden
Wertstofftonne notwendig. Ob und in welcher Form eine Wertstofferfassung
durchgeführt wird, kann sinnvoll nur vor Ort entschieden werden. Insbesondere
die bewährten Wertstoffhöfe müssen erhalten bleiben. Keineswegs akzeptabel ist,
dass über die Einführung von Wertstofftonnen den Kommunen weiterer Hausmüll
entzogen wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden um die Gebührenvorteile
gebracht, wenn die lukrativen Bestandteile des Abfalls auf eigene Rechnung
durch Private verwertet werden und die Kommunen lediglich die unverwertbaren
Abfälle zu entsorgen haben. 4.
Abfälle aus privaten Haushalten sind der Kommune zu überlassen Das
Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18.06.2009 zur
Altpapierentsorgung klargestellt. Abfall, der in privaten Haushalten anfällt,
ist grundsätzlich der Kommune zu überlassen. Das ist eine Grundvoraussetzung
für eine gemeinwohlorientierte Abfallwirtschaft, die auch den Belangen der
Ökologie, der öffentlichen Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung Rechnung trägt.
Diese Überlassungspflicht darf nicht ausgehöhlt werden. Der privat initiierte
Aufbau von Wertstoffsammlungen – parallel zu der kommunalen Wertstoffsammlung
– soll nun wieder nahezu unbeschränkt ermöglicht und den Kommunen
jegliche Steuerungsmöglichkeit entzogen werden. Dieser Versuch der
Bundesregierung, das erwähnte Grundsatzurteil durch eine Änderung des geltenden
Abfallrechts zu korrigieren, ist nicht hinnehmbar und europarechtlich nicht
gebeten: Der Vertrag von Lissabon schützt die Kommunen sowohl dann, wenn sie n
ach einer Ausschreibung Entsorgungsdienstleistungen an Private vergeben, als
auch dann, wenn sie diese Leistungen selbst erbringen. 5
Gewerbliches „Rosinenpicken“ schadet allen Gebührenzahlern und auch
privaten Konkurrenten Die
Erlöse aus „gewerblichen Sammlungen“ kommen nur ihren Veranlassern
zugute. Sie fehlen im Gebührenhaushalt und/oder schmälern den Gewinn des
privaten Entsorgungsunternehmens, das eine Kommune nach einer Ausschreibung mit
der Wertstoffentsorgung beauftragt hat. Selbst dann, wenn ein Stadtrat,
Gemeinderat oder Kreistag ausdrücklich beschlossen hat, von der Aufstellung von
Tonnen für die Altpapierentsorgung abzusehen, etwa weil bei den betroffenen
Haushalten der Platz für die Aufstellung der Tonnen fehlt, ist es den Kommunen
nach en Vorstellungen des Umweltministeriums verwehrt, gegen Angebote eines
Privatunternehmens vorzugehen, das den Bürgern und Bürgerinnen auf eigene
Rechnung die Bereitstellung von Altpapiertonnen anbietet. Die jetzt
vorliegenden Regelungen sind unpraktikabel und provozieren jahrelange
Rechtsstreitigkeiten. Betroffen sind die Bürger und Bürgerinnen in Kommunen
aller Größenordnungen: Der „Kampf ums Altpapier“ hat gezeigt, dass
ein unkontrollierter Wettbewerb um Wertstoffe aus Privathaushalten den
öffentlichen Straßenraum mit uneinheitlichen Sammelbehältern beeinträchtigt und
die Anwohner mit zusätzlichen Abholfahrten belastet. Wohngebiete
dürfen nicht zu Wettkampfarenen privater Entsorgungsunternehmen werden. 6.
Kommunen müssen selbst über die Untersagung gewerblicher Sammlungen entscheiden
können Die
Kommunen wenden sich auch gegen die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung,
nach der die Entscheidung darüber, ob eine gewerbliche Sammlung zulässig ist
oder nicht, auf eine „neutrale Stelle“ übertragen werden soll. Eine
solche Regelung ist systemfremd und verfassungsrechtlich bedenklich.“ (01,
GfA) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||