Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Werksleiter
Koplin führt
einleitend anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes aus,
dass der Ergebnishaushalt des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft ein Volumen von
14,5 Mio. € umfasst und ausgeglichen ist. Des Weiteren werden 11,3 Mio.
€ an haushaltsunwirksamen Zahlungen zu leisten sein. Er weist darauf hin,
dass, wenn sich im Haushaltsplan der Hansestadt Änderungen ergeben sollten,
sich diese auch auf den Haushalt des Eigenbetriebes auswirken werden. Ergänzend
weist er darauf hin, dass das zurzeit laufende ÖPP-Verfahren – Kultur-
und Bildungszentrum Saline – in dem benannten Haushaltsvolumen nicht
enthalten ist. Frau
Bock – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – führt aus, dass man bemüht war, die
Haushaltssatzung des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft möglichst verständlich
darzustellen, was sich jedoch als schwierig erweist, da die Haushaltssystematik
an sich sehr kompliziert sei. Zur Systematik
der Hauhaltsgliederung führt sie aus, dass diese sich gliedert in einen
Ergebnis- und einen Finanzplan. Die Unterschiede als auch die Gemeinsamkeiten
dieser beiden Pläne werden erläutert. Ferner soll auf den Investitionsplan mit
den dazu gehörigen baulichen Maßnahmen sowie abschließend auf den Stellenplan
des Eigenbetriebes eingegangen werden. Die Gliederung
der Haushaltssatzung stellt sich ebenso wie die Haushaltssatzung der Stadt
Lüneburg dar. Sie gliedert sich in den Gesamtergebnisplan, den Gesamtfinanzplan,
den Gesamtinvestitionsplan sowie in den Stellenplan. Die Systematik
des Haushaltplans wird im Anschluss detailliert erläutert. Beigeordneter
Dörbaum weist
ergänzend darauf hin, dass der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft vom Grundsatz
eher über keine eigenen Einnahmequellen verfügt. Vom Grundsatz her müssen daher
alle Mittel, die vom Eigenbetrieb verwaltet werden, aus dem städtischen Haushalt
zur Verfügung gestellt werden. Die
Stadt stattet den Eigenbetrieb mit finanziellen Mitteln aus, damit dieser lebensfähig
ist und die vom Eigenbetrieb geforderten Arbeiten ausführen kann. In
der Konsequenz bedeutet das, dass wenn seitens des Eigenbetriebes mit den zur
Verfügung gestellten Mitteln die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt wurden
und die Aufgabenstellungen erledigt werden, dann haushaltstechnisch eine
„0“ ausgewiesen werden sollte. Frau
Bock – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft geht anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage
I) detailliert auf die Übersicht, die Haushaltsgliederung, den Ergebnisplan
und den Finanzplan ein. Werksleiter
Koplin erläutert
den Investitionsplan und geht auf die vorgesehenen baulichen Maßnahmen ein.
Detailliert werden anhand einiger Großprojekte die vorgesehenen Maßnahmen
erläutert. Für
die vorgesehene Maßnahme „Sanierung der Sporthalle Herderschule“
merkt er an, dass, wenn die beantragten Fördermittel des Landes nicht zur
Verfügung gestellt werden, die Maßnahme trotzdem zur Ausführung gelangen wird.
Die Stadt wird die Maßnahme jedoch dann zeitlich über mehrerer Jahre,
aufgeteilt in 4 Bauabschnitte, strecken müssen. Zum
Museum an der Wandrahmstraße wird ausgeführt, dass die Sanierung des Altbaubestandes
derzeit durchgeführt werde. Stadtbaurätin
Gundermann geht
ergänzend darauf ein, dass mit dem Museumsneubau die Planungen dergestalt
voranschreiten, dass ein Baubeginn im Frühjahr 2011 angestrebt werde. Voraussetzung
wird jedoch sein, dass die EU-Fördermittel, dessen Antrag heute dem Land zugesandt
wurde, positiv beschieden werden. Zu Beginn des Jahres 2011 ist vorgesehen, mit
dem Ausschuss den bis dahin sanierten Altbautrakt in Augenschein zu nehmen. Bei
diesem Anlass kann dann noch einmal detailliert auf die Planungen bezüglich des
Neubaus eingegangen werden. Werksleiter
Koplin geht noch
einmal auf die bereits im Ausschuss vorgestellte Planung des Kultur –und
Bildungszentrums Saline ein, dass in einem ÖPP-Verfahren realisiert werden
soll. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass nach Vorlage des zwischenzeitlich erfolgten Ratsbeschlusses
die Unterlagen für die noch ausstehende kommunalaufsichtliche Genehmigung vorgestellt
werden. Nach Vorlage der Genehmigung wird die Feinplanung für das Projekt noch
für einen Bearbeitungszeitraum von 4 Monaten in Anspruch nehmen, so dass nach
Erteilung der Baugenehmigung davon auszugehen ist, das nach einer Bauzeit von
ca. 14 Monaten von heute an gerechnet in ca. 20 Monaten zumindest die Sporthalle
fertig gestellt sein wird. Werksleiter
Koplin geht im
weiteren Verlauf auf das mittelfristige Schulinvestitionsprogramm ein und
erläutert hierzu einzelne Maßnahmen. Frau
Bock – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft geht im Anschluss daran auf den Stellenplan des
Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft ein und erläutert diesen. Auf eine noch
vorzunehmende Korrektur einer einzelnen Stelle weist sie hin. Beigeordneter
Dörbaum hat dem Vortrag
entnommen, dass der für die bauliche
Unterhaltung vorgesehene Ansatz von 800.000 € sich aufsplittet in 400.000
€ im Finanzhaushalt und 400.000 € im Ergebnishaushalt. Werksleiter
Koplin erläutert
hierzu das Verfahren. Er weist darauf hin, dass aus diesem Ansatz sehr viele
große und kleine Maßnahmen abgewickelt werden sollen. Welche einzelnen
Maßnahmen dies sein werden, lässt sich noch nicht sagen. Sobald eine Festlegung
erfolgte, wird hierzu über eine vorzunehmende Beschlussfassung im
Werksausschuss im Jahre 2011 gesondert vorgetragen. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum verliest
den Beschlussvorschlag der Verwaltung und stellt ihn zur Abstimmung. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst als Werksausschuss für den
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung
folgenden mehrheitlichen Beschluss bei einer Enthaltung (Beigeordnete
Schellmann ). ALLRIS DokumenteDieses Dokument wurde von
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